Unser Motto: Vergleichen ist erlaubt, doch den Zuschlag bekommt nur einer
Es ist nun für viele an der Zeit, den Winter, zumindest gedanklich, endgültig hinter sich zu lassen und schon mal Urlaubspläne für den Sommer zu schmieden. Die virtuelle online Welt öffnet dazu Tor und Tür, doch durch die Fülle der Angebote fällt es häufig schwer, sich auf einen Vorschlag festzulegen. Durchstöbern und vergleichen ist erlaubt, wenn man weiß, wie weit man gehen kann, denn: Ein kostenloser Rücktritt ist in der Regel nicht möglich.
Erster Akt: Frau Kaiser sitzt nun mit zwei gebuchten Traumreisen da: eine nach Marokko, die andere nach Ägypten. Nur schade: beide zur gleichen Zeit! Wie geschah’s?
Frau Kaiser wollte sich den Frühbucherrabatt sichern und hat dazu den Online-Reiseangebotsdschungel nach Reiseschnäppchen durchforstet. Die Reise soll nach Marokko oder nach Ägypten gehen. Wie so oft, scheint das Traumangebot gefunden. Frau Kaiser gibt ihre Daten ein, klickt sich fleißig weiter und beendet den Eingabevorgang mit "zahlungspflichtig buchen". Es bleibt ihr ein wenig Zeit und da gibt es doch tatsächlich noch ein günstigeres All-inclusive-Angebot: Wieder füllt sie das Formular aus und bestätigt eifrig ihre Buchungsanfrage. Zwei Buchungen für den gleichen Urlaubszeitraum. Und manchmal läuft’s halt wie geschmiert: beide Veranstalter sagen zu: „Wir freuen uns, dass Sie mit uns in den Urlaub fliegen und wünschen gute Reise!“. Ja, so geschah’s!
Aber Frau Kaiser lässt sich nicht aus der Ruhe bringen. Sie greift zu Plan B: „Dann tret' ich eben von einer der beiden gebuchten Reisen zurück!“
Zweiter Akt: Frau Kaiser meldet sich entrüstet beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ): „Der Veranstalter informiert mich, dass eine Stornierung der Reise lediglich unter Zahlung einer hohen Stornogebühr möglich ist. Aber es geht doch um einen Fernabsatzvertrag, da habe ich doch ein Rücktrittsrecht – ich kenne meine Rechte!“
Dritter Akt: Die Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums erklärt Frau Kaiser, dass ein kostenloser Rücktritt bei Onlinebuchungen in Normalfall ausgeschlossen ist. Eine Rücktritt ist also meist lediglich gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich. Diese ist in ihrer Höhe je nach Nähe zum Zeitpunkt des Reiseantrittes verschieden hoch gestaffelt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Stornierung unverzüglich nach Abschluss der Buchung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist.
Vierter Akt: Und die Moral von der Geschicht: Angebots- und Preisvergleiche zwischen verschiedenen Veranstaltern und Portalen sind erlaubt und zu begrüßen, die Buchung darf aber lediglich einmal zu Ende geführt werden.
Bei Buchungen im Geschäftslokal, sprich im Reisebüro, ist erst recht kein kostenloses Rücktrittsrecht vorgesehen, dem Vertragsabschluss mit Unterschrift geht jedoch eine persönliche Beratung voraus, Zweifel bezüglich der Verbindlichkeit der Buchung kommen kaum vor. Wer sich vor dem Klick zuviel fürchtet oder einfach einen direkten Ansprechpartner sucht, auch und gerade bei Schwierigkeiten während der Reise, oder bei der Schadensmeldung an die Reiseversicherung, ist bei einem „traditionellem“ Reisebüro besser aufgehoben.
Weitere Informationen, nützliche Tipps und konkrete Hilfestellungen finden Sie auf unserer Homepage oder können diese auch telefonisch unter der Nummer 0471/980939 oder per E-Mail unter info@euroconsumatori.org nachfragen.
Bozen, 20.02.2014
Presse - Information
Erster Akt: Frau Kaiser sitzt nun mit zwei gebuchten Traumreisen da: eine nach Marokko, die andere nach Ägypten. Nur schade: beide zur gleichen Zeit! Wie geschah’s?
Frau Kaiser wollte sich den Frühbucherrabatt sichern und hat dazu den Online-Reiseangebotsdschungel nach Reiseschnäppchen durchforstet. Die Reise soll nach Marokko oder nach Ägypten gehen. Wie so oft, scheint das Traumangebot gefunden. Frau Kaiser gibt ihre Daten ein, klickt sich fleißig weiter und beendet den Eingabevorgang mit "zahlungspflichtig buchen". Es bleibt ihr ein wenig Zeit und da gibt es doch tatsächlich noch ein günstigeres All-inclusive-Angebot: Wieder füllt sie das Formular aus und bestätigt eifrig ihre Buchungsanfrage. Zwei Buchungen für den gleichen Urlaubszeitraum. Und manchmal läuft’s halt wie geschmiert: beide Veranstalter sagen zu: „Wir freuen uns, dass Sie mit uns in den Urlaub fliegen und wünschen gute Reise!“. Ja, so geschah’s!
Aber Frau Kaiser lässt sich nicht aus der Ruhe bringen. Sie greift zu Plan B: „Dann tret' ich eben von einer der beiden gebuchten Reisen zurück!“
Zweiter Akt: Frau Kaiser meldet sich entrüstet beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ): „Der Veranstalter informiert mich, dass eine Stornierung der Reise lediglich unter Zahlung einer hohen Stornogebühr möglich ist. Aber es geht doch um einen Fernabsatzvertrag, da habe ich doch ein Rücktrittsrecht – ich kenne meine Rechte!“
Dritter Akt: Die Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums erklärt Frau Kaiser, dass ein kostenloser Rücktritt bei Onlinebuchungen in Normalfall ausgeschlossen ist. Eine Rücktritt ist also meist lediglich gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich. Diese ist in ihrer Höhe je nach Nähe zum Zeitpunkt des Reiseantrittes verschieden hoch gestaffelt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Stornierung unverzüglich nach Abschluss der Buchung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist.
Vierter Akt: Und die Moral von der Geschicht: Angebots- und Preisvergleiche zwischen verschiedenen Veranstaltern und Portalen sind erlaubt und zu begrüßen, die Buchung darf aber lediglich einmal zu Ende geführt werden.
Bei Buchungen im Geschäftslokal, sprich im Reisebüro, ist erst recht kein kostenloses Rücktrittsrecht vorgesehen, dem Vertragsabschluss mit Unterschrift geht jedoch eine persönliche Beratung voraus, Zweifel bezüglich der Verbindlichkeit der Buchung kommen kaum vor. Wer sich vor dem Klick zuviel fürchtet oder einfach einen direkten Ansprechpartner sucht, auch und gerade bei Schwierigkeiten während der Reise, oder bei der Schadensmeldung an die Reiseversicherung, ist bei einem „traditionellem“ Reisebüro besser aufgehoben.
Weitere Informationen, nützliche Tipps und konkrete Hilfestellungen finden Sie auf unserer Homepage oder können diese auch telefonisch unter der Nummer 0471/980939 oder per E-Mail unter info@euroconsumatori.org nachfragen.
Bozen, 20.02.2014
Presse - Information
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