Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen mehren sich die Meldungen von Verbrauchern, die aufgrund ihrer italienischen Staatsbürgerschaft vorteilhafte Urlaubsangebote von deutschen und österreichischen Reiseveranstaltern nicht in Anspruch nehmen können. Solche Diskriminierungen sind aber im Vereinten Europa eigentlich nicht erlaubt.
Familie Hofer aus Südtirol entscheidet sich für einen Sommerurlaub in Apulien und begibt sich ins Reisebüro um dort den Familienurlaub in der gewünschten Ferienanlage zu buchen. Das Angebot eines österreichischen Reiseveranstalters: Euro 2.618 für 2 Wochen mit Vollpension. Wenige Tage nach der Buchungsanfrage meldet sich jedoch der österreichische Reiseveranstalter um mitzuteilen, dass es für dieses Hotel eine „Marktsperre“ für Italien gibt. Aufgrund der italienischen Staatsbürgerschaft der Verbraucher, können diese den Urlaub im ausgewählten Club nicht buchen.
Derartige auf der Staatsbürgerschaft gründende Diskriminierungen sind aber eigentlich nicht erlaubt, da Ende 2010 alle Länder der Europäischen Union die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, besser bekannt als Dienstleistungsrichtlinie, in innerstaatliches Recht umgewandelt haben. Damit wurde ein grundlegendes Prinzip zum Schutze der Verbraucher eingeführt: das Verbot von Preisdiskriminierungen auf Grund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Dienstleistungsempfängers. Preisunterschiede kann es nur geben, wenn diese durch objektive Gründe gerechtfertigt sind. Als solche objektive Kriterien können z.B. ein Kostenanstieg durch Bereitstellung oder Verkauf der Dienstleistung in einem anderen Land oder Unterschiede im MwSt-Satz sein; auf jeden Fall aber liegt die Beweislast für derartige objektive Gründe beim Dienstleister selbst.
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich wird den Reiseveranstalter jetzt mit dieser anscheinenden Preisdiskriminierung konfrontieren. Die Rechtsberater in Bozen und Wien warten nun gespannt, ob und welche objektiven Gründe die Firma wohl anführen wird. Familie Hofer muss sich ab auf jeden Fall ein anderes Urlaubsangebot suchen, das mit großer Wahrscheinlichkeit auch teurer sein wird und kann nun vom europäischen Binnenmarkt nicht profitieren, so wie es die Dienstleistungsrichtlinie eigentlich vorsehen würde.
All jene Verbraucher, welche eine ähnliche Erfahrung wie die soeben beschriebene gemacht haben, werden gebeten das EVZ Bozen unter der Telefonnummer 0471/980939 oder durch Zusendung einer E-Mail an info@euroconsumatori.org zu kontaktieren: Das EVZ wird die eingegangenen Meldungen sammeln und die zuständigen Behörden in Italien und in Europa davon in Kenntnis setzen.
Bozen, 3.3.2014
Presse-Information
Derartige auf der Staatsbürgerschaft gründende Diskriminierungen sind aber eigentlich nicht erlaubt, da Ende 2010 alle Länder der Europäischen Union die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, besser bekannt als Dienstleistungsrichtlinie, in innerstaatliches Recht umgewandelt haben. Damit wurde ein grundlegendes Prinzip zum Schutze der Verbraucher eingeführt: das Verbot von Preisdiskriminierungen auf Grund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Dienstleistungsempfängers. Preisunterschiede kann es nur geben, wenn diese durch objektive Gründe gerechtfertigt sind. Als solche objektive Kriterien können z.B. ein Kostenanstieg durch Bereitstellung oder Verkauf der Dienstleistung in einem anderen Land oder Unterschiede im MwSt-Satz sein; auf jeden Fall aber liegt die Beweislast für derartige objektive Gründe beim Dienstleister selbst.
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich wird den Reiseveranstalter jetzt mit dieser anscheinenden Preisdiskriminierung konfrontieren. Die Rechtsberater in Bozen und Wien warten nun gespannt, ob und welche objektiven Gründe die Firma wohl anführen wird. Familie Hofer muss sich ab auf jeden Fall ein anderes Urlaubsangebot suchen, das mit großer Wahrscheinlichkeit auch teurer sein wird und kann nun vom europäischen Binnenmarkt nicht profitieren, so wie es die Dienstleistungsrichtlinie eigentlich vorsehen würde.
All jene Verbraucher, welche eine ähnliche Erfahrung wie die soeben beschriebene gemacht haben, werden gebeten das EVZ Bozen unter der Telefonnummer 0471/980939 oder durch Zusendung einer E-Mail an info@euroconsumatori.org zu kontaktieren: Das EVZ wird die eingegangenen Meldungen sammeln und die zuständigen Behörden in Italien und in Europa davon in Kenntnis setzen.
Bozen, 3.3.2014
Presse-Information
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