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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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08.02.2024

Skiurlaub im Ausland. Eine Hubschrauberbergung kann einige Tausend Euro kosten

 
Die Skisaison ist im vollen Gange und viele Skibegeisterte nehmen sich ein paar Tage frei, um ihrem Hobby in vollen Zügen zu frönen. Wer sich dabei für einen Skiurlaub im Ausland entscheidet, sollte jedoch sicherstellen, ausreichend versichert zu sein. Wer nämlich mit dem Hubschrauber geborgen werden muss, riskiert eine gesalzene Rechnung zu bekommen.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) melden sich immer wieder Personen, die Wochen nach einem Freizeitunfall während eines Urlaubs im Ausland, insbesondere Österreich, eine sehr hohe Rechnung für die Helikopterbergung bekommen haben. Der Schreck ist dabei besonders groß, weil die ambulante oder auch stationäre Behandlung im österreichischen Krankenhaus durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gedeckt war und mit einer weiteren Rechnung für eine Hubschrauberbergung überhaupt nicht gerechnet wurde, zumal die Beträge um die 5000 oder gar 8000 Euro alles andere als leicht zu verschmerzen sind.

Die Rechnung ist aber durchaus rechtens und es liegt hierbei auch keine Diskriminierung von ausländischen Urlaubsgästen vor, wie manchmal vermutet wird, denn auch österreichische Verunfallte müssen für die Hubschrauberbergung bei einem Freizeitunfall am Berg die Rechnung selbst übernehmen. Österreichische Skibegeisterte schließen in der Regel jedoch in weiser Voraussicht eine private Versicherung ab, welche diese Kosten übernimmt. Nicht nur der Wintersport ist dabei betroffen. Auch wer beim Klettern, Mountainbiken oder beim einfachen Wandern auf dem Berg stürzt oder einen medizinischen Notfall hat und von der Hubschrauberrettung geborgen werden muss, wird entsprechend zur Kasse gebeten.

Wer also gerade beim Kofferpacken für den Winterurlaub im Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder auch in der Schweiz ist, sollte sich fragen, ob für den unglücklichen Fall eines Pistenunfalls über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt wird. Nicht nur die Hubschrauberbergung ist dabei ein Aspekt an den es zu denken gilt: Bei einer gröberen Verletzung kann möglicherweise die Heimreise nicht mehr selbstständig angetreten werden und ein Krankentransport könnte benötigt werden, auch dieser Fall ist nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt.

Der Ratschlag des EVZ ist also, vor Reisebeginn unbedingt zu überprüfen, ob man ausreichend versichert ist. Dies ist z. B. auch über die Kreditkarte möglich oder mittels Mitgliedschaft bei einem Freizeit-, Sport- oder Rettungsverein. Einige Skigebiete bieten gegen Aufpreis auf den Skipass auch eine entsprechende Versicherung an.

Beim Thema Versicherungsschutz für Skifahrerinnen und Skifahrer bleibt noch zu erwähnen, dass auch eine Haftpflichtversicherung, die in Italien für Pistenfans gesetzlich vorgeschrieben ist, zu empfehlen ist, welche Schäden an Dritten deckt.

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien steht für weitere Informationen zur Verfügung: Tel. 0471/980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org.


Bozen, 8. Februar 2024
Presse-Information

 

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