Die Ratschläge des EVZ im Hinblick auf endlose Wartezeiten
Wer hat nicht Lust, seine eigene Wohnung mit trendigen Designermöbeln auszustatten? Auf der Suche nach solchen exklusiven Schnäppchen im Internet stolperten viele Verbraucher über ein in Europa erfolgreiches Online-Möbelgeschäft, das aber auch wegen seiner zahlreichen Beanstandungen seitens unzufriedener Verbraucher auf sich aufmerksam machte.
In letzter Zeit haben beinahe jede Woche durch zermürbende Wartezeiten entmutigte Verbraucher Verbindung zum Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen aufgenommen, um rechtliche Unterstützung in Fällen von nicht gelieferten Möbeln anzufordern. Auf die Frage der Rechtsberaterin des EVZ, um welchen Online-Anbieter es sich handle, erhielt man sogleich die Bestätigung auf den bereits bestehenden Verdacht: Es handelte sich immer um das gleiche in Mode geratene Online-Geschäft, das seinen Ruf einer massiven Werbung mittels Banner, Werbeartikeln in Einrichtungszeitschriften und einer raffiniert gestalteten Webseite verdankt. Das Online-Geschäft ist dem EVZ auch auf Grund der häufigen Übersiedlung seines Rechtssitzes - vor zwei Jahren von Italien nach London und später wegen einer Erweiterung durch einen zweiten Firmensitz in Madrid im Sommer/Herbst 2013 - aufgefallen.
Das angezeigte Problem ist immer dasselbe: Trotz Angabe genauer Lieferzeiten werden diese selten eingehalten. Immer dann, wenn der Liefertermin in unmittelbare Nähe rückt, erhalten die Verbraucher vom Kundendienst Mitteilungen über Verspätungen und der Termin wird unverhofft um weitere Monate verschoben. Die Rechtfertigungsgründe sind verschiedener Natur. Sie reichen vom Möbelstück, das die Qualitätskontrollen nicht bestanden hat, über Transportprobleme: vom nicht verladenen Container bis hin zu Anlegehindernissen in den Häfen des Mittleren Ostens. Viele entnervte Verbraucher lassen sich auf weitere Wartezeiten nicht ein und verlangten die bereits bezahlten Beträge zurück. Auch in diesen Fällen wird die von den europäischen Bestimmungen vorgesehene 30-Tages-Frist für die Rückerstattung meistens nicht eingehalten.
Bei Online-Käufen, von eigens vorgesehenen Ausnahmen einmal abgesehen, sehen die europäischen Richtlinien präzise Fristen sei es für den Rücktritt wie auch für die Rückerstattung vor: In Italien sind das 10 Tage ab Erhalt der Ware für den Rücktritt und 30 Tage für die Rückerstattung des Kaufpreises (diese Fristen werden ab dem 13. Juni 2014 zugunsten des Verbrauchers abgeändert und zwar nach Inkrafttreten der neuen Regelungen im Rahmen der Richtlinie über Verbraucherrechte).
Hier einige praktische Tipps, um – abgesehen vom Schutz durch gesetzliche Bestimmungen – bei Online-Bestellungen eventuellen zukünftigen Schwierigkeiten gegenüber besser gewappnet zu sein:
- Überprüfen Sie möglichst, ob bereits Erfahrungsberichte von anderen Verbrauchern in Internetforum gestellt wurden;
- kopieren Sie die auf der Internetseite vom Betrieb angegebene Postanschrift und versuchen Sie über Einträge in Online-Telefonbüchern, in frei zugänglichen Datenbanken der Handelskammer und über Suchmaschinen wie google maps herauszufinden, ob die Daten übereinstimmen und ob es den Betrieb wirklich gibt, bzw. ob er seinen Sitz dort hat, wo sie ihn angibt;
- überprüfen Sie, ob die im Impressum der Firma enthaltenen Daten übereinstimmen mit jenen aus der Rubrik “Kontakt”.
Das EVZ Bozen steht für weiter Informationen und/oder Unterstützung zur Verfügung: unter der Telefonnummer 0471/980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org.
Bozen, 24.03.2014
Presse-Information
In letzter Zeit haben beinahe jede Woche durch zermürbende Wartezeiten entmutigte Verbraucher Verbindung zum Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen aufgenommen, um rechtliche Unterstützung in Fällen von nicht gelieferten Möbeln anzufordern. Auf die Frage der Rechtsberaterin des EVZ, um welchen Online-Anbieter es sich handle, erhielt man sogleich die Bestätigung auf den bereits bestehenden Verdacht: Es handelte sich immer um das gleiche in Mode geratene Online-Geschäft, das seinen Ruf einer massiven Werbung mittels Banner, Werbeartikeln in Einrichtungszeitschriften und einer raffiniert gestalteten Webseite verdankt. Das Online-Geschäft ist dem EVZ auch auf Grund der häufigen Übersiedlung seines Rechtssitzes - vor zwei Jahren von Italien nach London und später wegen einer Erweiterung durch einen zweiten Firmensitz in Madrid im Sommer/Herbst 2013 - aufgefallen.
Das angezeigte Problem ist immer dasselbe: Trotz Angabe genauer Lieferzeiten werden diese selten eingehalten. Immer dann, wenn der Liefertermin in unmittelbare Nähe rückt, erhalten die Verbraucher vom Kundendienst Mitteilungen über Verspätungen und der Termin wird unverhofft um weitere Monate verschoben. Die Rechtfertigungsgründe sind verschiedener Natur. Sie reichen vom Möbelstück, das die Qualitätskontrollen nicht bestanden hat, über Transportprobleme: vom nicht verladenen Container bis hin zu Anlegehindernissen in den Häfen des Mittleren Ostens. Viele entnervte Verbraucher lassen sich auf weitere Wartezeiten nicht ein und verlangten die bereits bezahlten Beträge zurück. Auch in diesen Fällen wird die von den europäischen Bestimmungen vorgesehene 30-Tages-Frist für die Rückerstattung meistens nicht eingehalten.
Bei Online-Käufen, von eigens vorgesehenen Ausnahmen einmal abgesehen, sehen die europäischen Richtlinien präzise Fristen sei es für den Rücktritt wie auch für die Rückerstattung vor: In Italien sind das 10 Tage ab Erhalt der Ware für den Rücktritt und 30 Tage für die Rückerstattung des Kaufpreises (diese Fristen werden ab dem 13. Juni 2014 zugunsten des Verbrauchers abgeändert und zwar nach Inkrafttreten der neuen Regelungen im Rahmen der Richtlinie über Verbraucherrechte).
Hier einige praktische Tipps, um – abgesehen vom Schutz durch gesetzliche Bestimmungen – bei Online-Bestellungen eventuellen zukünftigen Schwierigkeiten gegenüber besser gewappnet zu sein:
- Überprüfen Sie möglichst, ob bereits Erfahrungsberichte von anderen Verbrauchern in Internetforum gestellt wurden;
- kopieren Sie die auf der Internetseite vom Betrieb angegebene Postanschrift und versuchen Sie über Einträge in Online-Telefonbüchern, in frei zugänglichen Datenbanken der Handelskammer und über Suchmaschinen wie google maps herauszufinden, ob die Daten übereinstimmen und ob es den Betrieb wirklich gibt, bzw. ob er seinen Sitz dort hat, wo sie ihn angibt;
- überprüfen Sie, ob die im Impressum der Firma enthaltenen Daten übereinstimmen mit jenen aus der Rubrik “Kontakt”.
Das EVZ Bozen steht für weiter Informationen und/oder Unterstützung zur Verfügung: unter der Telefonnummer 0471/980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org.
Bozen, 24.03.2014
Presse-Information
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