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14.03.2024
Ab 7. März sind die Vorschriften des Digital Markets Act in Kraft - Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt, was sich für Sie ändert, wenn sie digitale Dienste nutzen.
Die großen Plattformen, die als "Gatekeeper" bezeichnet werden, hatten bis zum 7. März Zeit, sich an die neuen europäischen Vorschriften anzupassen, die zusammen mit dem Digital Services Act, dem Gesetz über digitale Dienstleistungen, das ehrgeizige Paket der Europäischen Kommission zur Regulierung der digitalen Märkte vervollständigen. Die Neuerungen sind zahlreich und relevant, aber die praktischen Folgen für die Personen, die digitale Dienste nutzen, sind nicht so leicht zu verstehen, und in einigen Fällen wird es eine Weile dauern, bis sie tatsächlich umgesetzt werden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
Der Digital Markets Act (DMA) befasst sich zunächst damit, die großen digitalen Plattformen zu bestimmen, die wir zur Abwicklung unserer Online-Tätigkeiten am häufigsten benutzen, und an welche die neuen Vorschriften gerichtet sind. Diese Unternehmen werden dann als "Gatekeeper" bezeichnet, wenn sie zentrale Plattformdienste anbieten (Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Kommunikationssysteme, Browser, Online-Werbedienste und andere, die in Artikel 2 des DMA ausführlich angeführt sind) und bestimmte "Größen"-Anforderungen erfüllen (mindestens 7,5 Millionen Euro Umsatz in den letzten drei Jahren und 45 Millionen aktive monatliche Nutzer und Nutzerinnen, Artikel 3 DMA). Die Einstufung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern die Liste wird von der Europäischen Kommission erstellt. Derzeit sind sechs Unternehmen als Gatekeeper identifiziert, davon fünf amerikanische und ein chinesisches (ein innovativer Aspekt dieser Norm ist gerade die Tatsache, dass sie unabhängig vom Sitz des Unternehmens gilt, wenn das Unternehmen auf dem europäischen Markt tätig ist): Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook, Instagram, Whatsapp) und Microsoft. Die Liste ist nicht endgültig, zum einen, weil einige Unternehmen (z. B. ByteDance) ihre Einstufung angefochten haben, und zum anderen, weil sie regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.
Ziel ist es, den großen Plattformen neue Regeln aufzuerlegen, um einen faireren Wettbewerb zwischen den digitalen Unternehmen zu schaffen, Innovationen zu fördern und mehr Schutz und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen. Die sogenannten Gatekeeper werden u. a. nicht mehr in der Lage sein, ihre marktbeherrschende Stellung auf dem digitalen Markt auszunutzen, um ihre eigenen Produkte zum Nachteil anderer bevorzugt zu bewerben, ihre eigene Zahlungsmethode als einzige Zahlungsoption durchzusetzen oder für einen Dienst gesammelte personenbezogene Daten für die Zwecke eines anderen Dienstes wiederzuverwenden. Den Personen, die die Plattformen nutzen, dürfen keine unfairen Bedingungen auferlegt werden und sie müssen in der Lage sein, vorinstallierte Software zu deinstallieren. Gewerbetreibenden, die die Plattformen nutzen, dürfen keine Beschränkungen auferlegt werden.
Ja, aber was bedeutet das in der Praxis? Welche Änderungen sind zu erwarten?
Eine konkrete Vorhersage aller Änderungen ist nicht einfach, aber Beispiele, die bereits in Kraft sind, helfen, eine bessere Vorstellung zu bekommen.
Alphabet hat zum Beispiel einige Optionen eingeführt, um zu verhindern, dass die Nutzungsdaten automatisch zwischen den verschiedenen Diensten wie Google, Chrome und YouTube ausgetauscht werden. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, den eigenen Browserverlauf zwischen diesen Diensten auszutauschen, um einen personalisierten Zugang zu ermöglichen. Google Maps wird bei der Suche nach einer Adresse nicht mehr als Erstergebnis erscheinen; dazu wird eine ausdrückliche Suchanfrage erforderlich sein.
Apple hat soeben ein neues Update für sein iOS-Betriebssystem zur Verfügung gestellt, mit dem es nun auch möglich sein wird, Anwendungen über andere Stores als den offiziellen App Store herunterzuladen, und Apple Pay wird nicht mehr als Standard-Zahlungsmethode vorgegeben.
Meta, das bereits in den letzten Monaten (auf der Grundlage des Digital Services Act, bereits für alle seit dem 17. Februar in Kraft) seine Aktivitäten zur Verfolgung und Erstellung von Nutzerprofilen einschränken hätte sollen, wird voraussichtlich in naher Zukunft ankündigen, dass es die Interoperabilität seiner Nachrichtensysteme ermöglichen wird, so dass Nachrichten auch außerhalb seiner eigenen Plattformdienste versendet werden können.
Dies sind nur einige der Änderungen, die bereits eingeführt wurden oder demnächst eingeführt werden und die unsere Erfahrungen im Online-Bereich voraussichtlich erheblich verändern werden. Ziel ist es, durch die Verabschiedung des Regulierungspakets, das aus dem DSA (Digital Services Act) und dem DMA (Digital Markets Act) besteht, sicherere und transparentere digitale Märkte mit einem faireren Wettbewerb zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch ein System sehr hoher Strafen vorgesehen, die von der Europäischen Kommission gegen diejenigen verhängt werden können, die sich nicht an die Vorschriften halten. Diese Strafen können bis zu 10 % des (weltweiten) Umsatzes des Unternehmens betragen, wenn keine anderen früheren Verstöße begangen wurden, oder bis zu 20 % im Wiederholungsfall (Art. 30 DMA).
Es bleibt zu hoffen, dass sich dies für die Verbraucher und Verbraucherinnen in einer größeren Wahlfreiheit, einer größeren Auswahl bei geringeren Kosten infolge eines echten Wettbewerbs, einer gerechteren und transparenteren Handhabung der Verwendung ihrer persönlichen Daten sowie in einem leichteren Wechsel von einem Dienst zum anderen niederschlägt. Dieses Ziel ist sicherlich ehrgeizig und nicht leicht zu erreichen, zudem stößt es auch auf den Widerstand der beteiligten Unternehmen. Die Europäische Union hat sich jedoch auf jeden Fall als Vorreiterin erwiesen und die Grundlage für einen sichereren und transparenteren digitalen Markt geschaffen.
Weitere Informationen sind beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien (Büro Bozen, Tel.: 0471-980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org) kostenlos erhältlich.
Bozen, 14. März 2024
Presse-Information
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