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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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04.06.2024

Insolvenz FTI Touristik GmbH: Das müssen Sie wissen

 
Am Montag, den 3. Juni 2024 hat der deutsche Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH, zu dem auch die Marken 5vorFlug und BigXtra gehören, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt, was das für Reisende bedeutet.
Laut EU-Pauschalreiserichtlinie müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Reiseveranstalter eine Sicherheit für die Erstattung aller von Reisenden geleisteten Zahlungen leisten, sofern die betreffenden Leistungen infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden. Im Jahr 2021 wurde die Insolvenzsicherung in Deutschland neu geregelt, da sich im Zuge der Thomas Cook Pleite 2019 herausgestellt hat, dass Kundenzahlungen nur bis zu 110 Mio. Euro abgesichert waren – dieser Betrag war nicht ausreichend, weshalb letztendlich der deutsche Staat einspringen musste. Nun soll der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen bei FTI gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind, entschädigen. Dabei sollte der DRSF für die Insolvenzschäden mit seinem gesamten Vermögen haften.

Laut EU-Pauschalreiserecht umfasst der Schutz im Falle der Insolvenz Folgendes:
  • die Rückbeförderung der Reisenden (wenn die Beförderung Teil der Pauschalreise ist),
  • die Fortsetzung der Reise kann angeboten werden,
  • nicht erbrachte Reiseleistungen müssen erstattet werden.


Wichtig:
  • Diese Insolvenzabsicherung gilt nur für Pauschalreisen (und verbundene Reiseleistungen). Einzelne Flug- oder Hotelbuchungen sind im Insolvenzfall nicht abgesichert! Zunächst sollten also die Reiseunterlagen geprüft werden: Wer ist der Vertragspartner? Was wurde gebucht, eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistungen?
  • Nicht betroffen sind gebuchte Pauschalreisen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours usw.), die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind.


Sie haben eine einzelne Reiseleistung gebucht?
Kontaktieren Sie den Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, usw.) und fragen Sie, ob FTI die Zahlung durchgeführt hat und es somit trotzdem möglich ist, die Leistung (weiterhin) in Anspruch zu nehmen. Falls der Leistungsträger die Zahlung der nicht angetretenen Reise nicht erhalten haben sollte, sollten Sie, wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, so schnell wie möglich prüfen, ob Sie einen sogenannten Chargeback-Antrag bei Ihrem Kreditkartenunternehmen einreichen können. Einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung hat man dabei nicht – allerdings sehen einige Kreditkartenunternehmen in den Vertragsbedingungen vor, dass im Falle einer nicht erbrachten Dienstleistung die Erstattung des abgebuchten Betrages möglich ist. Sollte keine Gutschrift erfolgen oder die Zahlung mittels Banküberweisung durchgeführt worden sein, können Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden, sobald dieses eröffnet wird. Da aus der Insolvenzmasse zunächst bevorrechtigte Gläubiger befriedigt werden, haben Reisende beim Insolvenzverfahren aber wahrscheinlich das Nachsehen.

Sie haben eine Pauschalreise gebucht, sind bereits vor Ort und wissen nicht, wie Sie nach Hause kommen?
In diesem Fall kann die Fortsetzung der Reise angeboten werden. Falls es nicht möglich ist, die Reise wie geplant zu Ende zu führen, muss der Deutsche Reisesicherungsfonds Sie sicher zum ursprünglichen Abflugort bringen. Er wird sich hierzu mit betroffenen Reisenden in Verbindung setzen, sobald die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt wurden. Reisende, die aktuell am Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98 (drsf.reise)

Sie haben eine Pauschalreise gebucht, die noch stattfinden sollte?
Aufgrund der letzten Entwicklungen ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass Reisen, die bei FTI gebucht wurden, durchgeführt werden können. Der Deutsche Reisesicherungsfond sollte nun die Buchungsdaten auswerten, die Reisenden kontaktieren und anschließend den Erstattungsprozess mittels eines Online-Portals starten. Für weitere Informationen: drsf.reise.
Wichtig: Geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Wenn nun aber eine neue Reise gebucht wird, die teurer ist, ist es nicht möglich, diesen Differenzbetrag im Erstattungsprozess geltend zu machen.

Der Ansprechpartner für Ihre Forderungen lässt sich über die Buchungsbestätigung herausfinden (siehe Sicherungsschein). Wer im Reisebüro gebucht hat, kann sich dort erkundigen, falls Unsicherheiten bezüglich der gebuchten Reiseleistungen bzw. des Vertragspartners bestehen sollten.

Außerdem steht das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen für weitere Informationen und kostenloser Beratung gerne zur Verfügung:
Tel.: 0471 980939
E-Mail: info@euroconsumatori.org

Sobald es Neuigkeiten gibt und das Erstattungsportal eingerichtet wurde, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.


Bozen, 4. Juni 2024
Presse-Information

 

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