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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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18.07.2024

Reisen und Datenschutz: Nützliche Informationen des EVZ Italien zum sicheren Reisen im Hinblick auf den Datenschutz

 
Wenn man in den Urlaub fährt, sollte man nicht nur an Entspannung und Spaß zu denken, sondern auch den Datenschutz nicht außer acht lassen. Verbraucher:innen sollten darüber Bescheid wissen, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden und welche Rechte sie haben. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien gibt wichtige Informationen und nützliche Ratschläge, damit der Datenschutz auch auf Reisen gewahrt bleibt.

Pflichten der Beherbergungsbetriebe hinsichtlich der Daten ihrer Gäste

Bei der Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb wie einem Hotel oder einem B&B, ist es üblich, dass die Ausweise der Gäste verlangt werden. Dies ist in vielen Ländern aus Sicherheitsgründen und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Gästeregistrierung gesetzlich vorgeschrieben.
In Italien sieht das Gesetz vor, dass die Betreiber:innen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der Gäste deren Daten über das Portal "Alloggiati" an die zuständigen Quästuren übermitteln müssen (Quelle: [https://alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/](https://alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/). Das bedeutet, dass die Betreiber:innen der Beherbergungsbetriebe verpflichtet sind, die Ausweisdaten der Gäste zu erfassen (folglich haben sie das Recht, in diese Einsicht zu nehmen) und an die lokalen Quästuren weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht erforderlich, eine Kopie des Ausweises anzufertigen. Die Beherbergungsbetriebe müssen nur die für die Registrierung erforderlichen Informationen sammeln. Sie müssen auch sicherstellen, dass die von den Gästen bereitgestellten persönlichen Daten sicher und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa, verarbeitet werden.

Faceboarding: Gesichtserkennung auf Flughäfen

Der Einsatz der Technologie der Gesichtserkennung an Flughäfen nimmt zu. Diese Technologie wird verwendet, um das Boarding zu beschleunigen, indem sie das Vorzeigen der Bordkarte für die Personen, die sich für diesen Service entscheiden, ersetzt, und um die Sicherheit zu verbessern. Es gibt jedoch einige datenschutzrechtliche Bedenken, die Reisende berücksichtigen sollten, wenn sie sich dafür entscheiden. Einige Fluggesellschaften haben begonnen, diesen Service zu testen; der erste italienische Flughafen, der ihn anbietet, ist der Flughafen Mailand-Linate. Auch an anderen europäischen Flughäfen wird das System getestet. In vielen US-amerikanischen und asiatischen Flughäfen ist es bereits verbreitet. Da auch biometrische Gesichtsdaten als persönliche Daten gelten und sehr sensibel sind, ist es wichtig, dass den Reisenden dennoch die Möglichkeit gegeben wird, mit traditionellen Reiseunterlagen einzuchecken. Außerdem sollten die betroffenen Verbraucher:innen klar darüber informiert werden, wer der Datenschutzbeauftragte ist, wie die Daten gespeichert und verwendet werden und dass diese sicher aufbewahrt werden. In Europa muss dies durch die Anwendung der DSGVO gewährleistet sein, dies gilt jedoch nicht unbedingt für Zwischenlandungen auf Nicht-EU-Flughäfen. Verbraucher:innen sollten daher bewusst und mit der gebotenen Vorsicht entscheiden.

Verwendung öffentlicher WLAN-Netze

Während der Reisen ist es üblich, sich mit öffentlichen WLAN-Netzen zu verbinden, um auf das Internet zuzugreifen. Diese Netze können jedoch ein Risiko für den Datenschutz darstellen. Öffentliche WLAN-Netze sind oft weniger sicher als private. Hacker könnten diese Netze nutzen, um persönliche Daten wie Zugangsdaten und Finanzinformationen abzufangen. Es wird daher empfohlen, den Zugriff auf sensible Websiten oder das Tätigen von Finanztransaktionen zu vermeiden, wenn man mit einem öffentlichen WLAN-Netz verbunden ist, auch sollte von der Angabe persönlicher Informationen oder dem Zugriff auf wichtige Konten abgesehen werden, wenn man sich in einem unsicheren Netzwerk befindet.

Nutzung von sozialen Medien auf Reisen

Das Teilen von Fotos und Posten in sozialen Medien während des Urlaubs ist eine gängige Praxis, sollte aber bewusst erfolgen. Es ist besser, die Datenschutzeinstellungen der eigenen Social-Media-Konten zu überprüfen, um einzuschränken, wer die Beiträge und geteilten Informationen sehen kann. Auch sollte die Geolokalisierung in Fotos und Beiträgen deaktivieren werden, um zu vermeiden, dass der eigene Standort in Echtzeit mit Fremden geteilt wird. Schließlich ist es immer ratsam, keine persönlichen und sensiblen Informationen in sozialen Medien zu teilen. Wenn Sie allen mitteilen, dass Sie im Urlaub sind, könnte dies die Aufmerksamkeit von Einbrechern auf sich ziehen, die die Gelegenheit nutzen, da sie wissen, dass Ihr Haus leer ist. Es ist besser, Fotos und Posten nach der Rückkehr anstatt während des Urlaubs zu posten.

Haben Sie eine Frage oder Beschwerde zum Thema Urlaub und Reisen?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hilft Ihnen kostenlos.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 0471 980939 oder per E-Mail unter info@euroconsumatori.org (Bozen) sowie unter der Telefonnummer 06 44238090 oder unter der E-Mail-Adresse ufficio.stampa@ecc-netitalia.it (Rom).


Bozen, 18. Juli 2024
Presse-Information

 

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