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19.09.2024

Die nationale Datenbank für Beherbergungsbetriebe wurde eingerichtet: Was bedeutet das für die Buchung einer Ferienwohnung

 
Das Ministerium für Tourismus hat kürzlich bekanntgegeben, dass die sogenannte „nationale Datenbank für Beherbergungsbetriebe und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke“ in Funktion getreten ist. Es handelt sich um eine bedeutsame Neuerung, mit der Reisende die Daten ihrer Gastbetriebe leichter und transparenter nachvollziehen können.
Wer muss sich den nationalen Identifikationscode (CIN) besorgen und welche Verpflichtungen gehen damit ein?

Alle Eigentümer oder Verwalter von Hotel- und anderen Beherbergungsbetrieben sowie Vermieter von Wohnimmobilien, die für Mietverträge zu touristischen Zwecken, einschließlich Kurzzeitvermietungen, bestimmt sind, sind verpflichtet, sich innerhalb von 60 Tagen (ab dem 3. September, d. h. ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Datenbank) über das entsprechende Online-Verfahren eine Kennnummer zuzulegen. Bei Nichteinhaltung sind Geldstrafen vorgesehen.
Zu den zu übermittelnden Informationen gehören solche, die sich auf die Identifizierung der Einrichtung beziehen (einschließlich der Art der Unterbringung, des Standorts, der Unterbringungskapazität, des Gegenstands der Beherbergungstätigkeit, des regionalen Identifizierungscodes, falls vorhanden, oder des eindeutigen alphanumerischen Codes) sowie solche, die sich auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beziehen. Diese Informationen werden, sobald sie in die Datenbank aufgenommen sind, öffentlich und frei zugänglich sein.
Der erhaltene CIN ist außen am Gebäude, in dem sich die Wohnungen oder Einrichtungen befinden, auszuhängen und muss in jeder Anzeige, wo auch immer sie veröffentlicht und mitgeteilt wird, also auch auf den Buchungsportalen, angegeben werden.
(Quelle: www.ministeroturismo.gov.it)

Warum ist dies für Reisende wichtig

Immer häufiger wählen Reisende Ferienwohnungen oder ähnliche Unterkünfte für ihren Urlaub und buchen über die verschiedenen beliebten Buchungsportale (die allerdings nur als Vermittler wirken), aber nicht immer geht dabei klar hervor, ob das gebuchte Objekt von einem Unternehmen oder einem Privaten vermietet wird. Häufig wird nicht einmal die Identität des Vermieters preisgegeben. Es ist zu hoffen, dass der CIN und die Verwendung der einsehbaren Datenbank dazu beitragen werden, die Transparenz zu verbessern und den Gästen zu helfen, mögliche Betrügereien zu vermeiden und sie somit auch über die notwendigen Informationen verfügen, um ihre Rechte geltend zu machen, wenn während ihres Aufenthalts etwas schief läuft. Es wird sicherlich einige Zeit dauern, bis das System voll funktionsfähig ist und bis alle, die dazu verpflichtet sind, die Registrierung abgeschlossen haben, aber in der Zwischenzeit ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für mehr Transparenz im Tourismussektor.

Was sollen Reisende nun bei der Buchung der Unterkunft beachten

In einigen Monaten wird es daher für diejenigen, die ihren Aufenthalt buchen, sinnvoll sein, die Angabe des CIN und die entsprechenden Informationen in der Datenbank vorab zu überprüfen. Wenn Sie jedoch feststellen, dass der CIN fehlt, ist Vorsicht geboten. Vergewissern Sie sich, ob Sie bei einem privaten oder professionellen Gastgeber buchen, denn im ersten Fall sind die zusätzlichen Garantien des Verbraucherrechts nicht anwendbar. Es ist in jedem Fall ratsam, die Vertragsbedingungen, insbesondere eventuelle Stornogebühren, zu prüfen und einen Blick auf die Bewertungen zu werfen, bevor Sie die Buchung abschließen.

Haben Sie eine Frage zum Thema Urlaub und Reisen?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien berät sie kostenlos.
Kontaktieren Sie uns telefonisch von unter 0471 980939 (Büro Bozen) oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org.


Bozen, 19. September 2024
Presse-Information

 

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