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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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19.12.2024

Kein Self-Check-in mehr bei Unterkünften in Italien: Die Identität der Reisenden muss von der Unterkunft persönlich kontrolliert werden

 
In den letzten Jahren wurde es mehr und mehr zur gängigen Praxis: Die Unterkunft wurde online gebucht, für den Check-in wurden zwischen Gast und Unterkunft Ausweiskopien und der Zugangscode für die Keybox der Wohnung über Messengerdienste oder einem eigenen Portal ausgetauscht. Gäste und Vermieter von Ferienunterkünften bekamen sich oft während des gesamten Aufenthalts gar nicht zu Gesicht. Dieser Vorgehensweise wurde nun ein Riegel vorgeschoben.
In Italien sieht das Gesetz vor, dass die Betreiber von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der Gäste deren Daten über das Portal "Alloggiati" an die zuständigen Quästuren übermitteln müssen (Quelle: https://alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/). Das bedeutet, dass die Person, die die Unterkunft anbietet, verpflichtet ist, die Ausweisdaten der Gäste zu erfassen (folglich hat sie das Recht und die Pflicht in diese Einsicht zu nehmen) und an die lokalen Quästuren weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht erforderlich, eine Kopie des Ausweises anzufertigen. Die Beherbergungsbetriebe müssen nur die für die Registrierung erforderlichen Informationen sammeln. Sie müssen auch sicherstellen, dass die von den Gästen bereitgestellten persönlichen Daten sicher und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa, verarbeitet werden.

In der Praxis wurden jedoch immer häufiger die Kopien der Ausweise auf digitalem Weg an die Unterkunft geschickt. Ob diese Ausweiskopien tatsächlich jene des Gastes waren, wurde dabei nicht unbedingt geprüft. Auch ist fraglich, ob der Datenschutz bei solchen Vorgehensweisen immer gewährleistet war.

Das Rundschreiben des Innenministeriums vom 18. November stellt nun unmissverständlich klar, dass die bisherige Praxis der Identifizierung der Gäste aus der Ferne unzulässig ist: Die Gefahr, dass sich gefährliche, gesuchte oder verdächtige Personen so leicht in Ferienwohnungen verstecken können, stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Es ist unerlässlich, dass Vermieter und Betreiber jeglicher Art von Ferienunterkunft ihre Gäste persönlich treffen und kontrollieren, dass das Bild im vorgezeigten Ausweis, dessen Daten der Behörden gemeldet werden müssen, auch der Person entspricht. Das Innenministerium stellt auch klar, das dies auch für Nutzerinnen und Nutzer des Portals HomeExchange gilt. Auch wer diese alternative Möglichkeit der Urlaubsplanung nutzt und die eigene Wohnung anderen Urlaubswilligen aus einer anderen Stadt zum Tausch anbietet, muss den Gast also persönlich identifizieren und die Daten des Ausweises an die zuständige Quästur übermitteln.

Was sich für Reisende ändert

Für Unterkünfte, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, besteht die Gefahr, dass sie mit Strafen belegt werden, aber auch auf Reisende haben die neuen Vorschriften Auswirkungen.
Wer eine Unterkunft bucht, besonders wenn es sich um eine Ferienwohnung handelt, sollte nun umso mehr Augenmerk auf die Check-in Zeiten der jeweiligen Unterkunft legen. Wer mit seinem Flug spätabends ankommt, kann nicht darauf vertrauen, noch in die Ferienwohnung hinein zu kommen, denn normalerweise wird bei Ferienwohnungen kein 24 Stunden Rezeptionsdienst angeboten. Die Check-in Zeiten werden normalerweise schon bei der Buchung mitgeteilt. Wichtig ist, vor der Buchung zu klären, ob auch später noch eingecheckt werden kann. Manchmal wird diese Möglichkeit, wenn auch mit Mehrkosten verbunden, angeboten. Unbedingt muss der “late Check-in” vorab vereinbart werden, um nicht vor Ort vor verschlossenen Türen zu stehen.

Ein praktischer Nebeneffekt aus Verbrauchersicht beim persönlichen Check-in: Wenn die Übergabe der Unterkunft persönlich erfolgt, können etwaige Unzulänglichkeiten der Wohnung auch sofort persönlich reklamiert und bestenfalls auch sofort beseitigt werden.


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Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hilft Ihnen kostenlos.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 0471 980939 oder per E-Mail unter info@euroconsumatori.org.


Bozen, 19. Dezember 2024
Presse-Information

 

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