Man kauft heutzutage nicht mehr nur Bücher oder Kleidung online sondern besonders (M)man(n) kauft vermehrt auch Gebrauchtwagen oder andere Maschinen im Internet.
Der günstige Preis oder aber auch das nur schwer erhältliche Modell haben Köderwirkung und erleichtern einem die Kaufentscheidung ungemein. Dabei sind Vorauszahlungen die Regel. Wer in diesem Zusammenhang auf der Verkäuferseite seine kriminelle Energie ausleben möchte, lässt nichts unversucht, um den Käufer hinters Licht zu führen: Hören Sie sich das mal an!
Alles scheint reibungslos zu klappen: Gebrauchtauto endlich online gefunden – Verkäufer verspricht alles zu organisieren – beauftragt ein Transportunternehmen, das auch die Vorauszahlung erhält und sich um den Transport und alles weitere kümmern wird. Herr Schmitz weiß sehr wohl, dass beim Online-Kauf eine gesunde Skepsis angebracht ist, aber der sehr professionell gestaltete Internetauftritt lässt die Speditionsfirma, welche die Vorauszahlung erhalten soll, sehr seriös wirken und hält deshalb dem Sicherheitscheck, den Herr Schmitz durchführt, stand. Auch die Zahlung durch Überweisung spricht für Rückverfolgbarkeit und Transparenz des Zahlungstransfers. Doch „Upps!“ plötzlich löst sich der Schein in Luft auf: kein Speditionsunternehmen mehr, Konto und Kontoinhaber nicht mehr auffindbar und leider auch vom Auto nicht die geringste Spur!
Früher war es für uns Verbraucherschützer sehr einfach, Betrüger auf den ersten Blick zu entlarven: Da gab es immer wieder den ausgewanderten Italiener in England, der sein Auto zum Schnäppchenpreis verkauft, da es im Linksverkehr unpraktisch ist oder die verlangten Vorauszahlungen durch nicht rückverfolgbare Zahlungstransfers wie etwa Western Union oder Money Gram. Der online Gauner, der nicht Gefahr laufen möchte, in seiner Branche als jemand verlacht zu werden, auf den ja eh nur besonders gutgläubige Käufer reinfallen, ist da schon bedeutend erfinderischer und ist Webdesigner, Speditionsfachmann, Verkaufstalent, Illusionskünstler und eben auch Betrüger in Personalunion.
Als Verkaufstalent weiß er um die vertrauenserweckende Maßnahme der Delegierung an neutrale Dritte, also an fiktive Speditionsunternehmen, die quasi als Treuhänder für die ordnungsgemäße Abwicklung garantieren sollen. Als Webdesigner kreiert er für eben diese Speditionsunternehmen eine glaubwürdige, seriöse online Identität und macht sich dabei womöglich auch die Tipps und Regeln der Verbraucherorganisationen zu eigen. Der Käufer bekommt den Eindruck, dass auch dem kundenfreundlichen Verkäufer die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards wichtig ist: so wird dem Käufer zum Beispiel die Möglichkeit eingeräumt, den Verbleib des Autos jederzeit nach zu verfolgen. Als Illusionskünstler gelingt es ihm sowohl diese Online-Identitäten als auch die Rückverfolgbarkeit des Nutznießer-Kontos nach erfolgtem Geldtransfer zu verschleiern und keine Spuren zu hinterlassen. Als Betrüger nützt er obgenannte Qualitäten zum Schaden des Verbrauchers.
Nach dieser Prämisse sollten dann wohl die wertvollen Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen folgen, wie man solchen Betrügereien gekonnt aus dem Weg gehen kann:
Hauptzutat bleibt weiterhin Skepsis. Wenn es sich um Gebrauchtautos handelt, sollte man grundsätzlich niemals online kaufen, ohne sie vor Ort vorab mit eigenen Augen gesehen zu haben, auch nicht wenn einem versprochen wird, das Auto nach Lieferung unverbindlich testen zu können. Mit diesem Grundsatz sollte auch das Prinzip, niemals Vorauszahlungen zu leisten, einher gehen, auch nicht für Lieferaufträge oder etwaige andere Leistungen.
Der Durchschnittsverbraucher wird bei eine Vorab-Recherche zur Homepage und zum Unternehmen (etwa über Handelskammern oder Domaininfoportale) auch nicht unbedingt fündig werden. Die Eingabe von Schlagwörtern in Online-Suchmaschinen (z.B. „Name der Firma“ + Betrug oder Erfahrungen) kann aber muss nicht aufschlussreich sein, denn die Betrüger wechseln ständig ihre Identität und die damit verbundenen Daten.
Und was, wenn's schon zu spät ist: dann sollte der geprellte Käufer, auch wenn die Erfolgsaussichten minimal sind, so schnell wie möglich bei der Bank nachfragen, ob eventuell der Versuch einer Rückabwicklung der Überweisung gestartet werden kann. Außerdem sollte man eine Strafanzeige erstatten, auch wenn man sein Geld als verloren abschreiben muss.
Auch wenn es von unserer Seite keine Handhabe gegen solche Betrügereien gibt und wir Ihr Geld nicht zurückholen können, stehen wir Ihnen im Europäischen Verbraucherzentrum mit Informationen zur Seite. Unsere Beraterinnen sind telefonisch unter 0471 980939 oder per E-Mail unter info@euroconsumatori.org erreichbar.
Alles scheint reibungslos zu klappen: Gebrauchtauto endlich online gefunden – Verkäufer verspricht alles zu organisieren – beauftragt ein Transportunternehmen, das auch die Vorauszahlung erhält und sich um den Transport und alles weitere kümmern wird. Herr Schmitz weiß sehr wohl, dass beim Online-Kauf eine gesunde Skepsis angebracht ist, aber der sehr professionell gestaltete Internetauftritt lässt die Speditionsfirma, welche die Vorauszahlung erhalten soll, sehr seriös wirken und hält deshalb dem Sicherheitscheck, den Herr Schmitz durchführt, stand. Auch die Zahlung durch Überweisung spricht für Rückverfolgbarkeit und Transparenz des Zahlungstransfers. Doch „Upps!“ plötzlich löst sich der Schein in Luft auf: kein Speditionsunternehmen mehr, Konto und Kontoinhaber nicht mehr auffindbar und leider auch vom Auto nicht die geringste Spur!
Früher war es für uns Verbraucherschützer sehr einfach, Betrüger auf den ersten Blick zu entlarven: Da gab es immer wieder den ausgewanderten Italiener in England, der sein Auto zum Schnäppchenpreis verkauft, da es im Linksverkehr unpraktisch ist oder die verlangten Vorauszahlungen durch nicht rückverfolgbare Zahlungstransfers wie etwa Western Union oder Money Gram. Der online Gauner, der nicht Gefahr laufen möchte, in seiner Branche als jemand verlacht zu werden, auf den ja eh nur besonders gutgläubige Käufer reinfallen, ist da schon bedeutend erfinderischer und ist Webdesigner, Speditionsfachmann, Verkaufstalent, Illusionskünstler und eben auch Betrüger in Personalunion.
Als Verkaufstalent weiß er um die vertrauenserweckende Maßnahme der Delegierung an neutrale Dritte, also an fiktive Speditionsunternehmen, die quasi als Treuhänder für die ordnungsgemäße Abwicklung garantieren sollen. Als Webdesigner kreiert er für eben diese Speditionsunternehmen eine glaubwürdige, seriöse online Identität und macht sich dabei womöglich auch die Tipps und Regeln der Verbraucherorganisationen zu eigen. Der Käufer bekommt den Eindruck, dass auch dem kundenfreundlichen Verkäufer die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards wichtig ist: so wird dem Käufer zum Beispiel die Möglichkeit eingeräumt, den Verbleib des Autos jederzeit nach zu verfolgen. Als Illusionskünstler gelingt es ihm sowohl diese Online-Identitäten als auch die Rückverfolgbarkeit des Nutznießer-Kontos nach erfolgtem Geldtransfer zu verschleiern und keine Spuren zu hinterlassen. Als Betrüger nützt er obgenannte Qualitäten zum Schaden des Verbrauchers.
Nach dieser Prämisse sollten dann wohl die wertvollen Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen folgen, wie man solchen Betrügereien gekonnt aus dem Weg gehen kann:
Hauptzutat bleibt weiterhin Skepsis. Wenn es sich um Gebrauchtautos handelt, sollte man grundsätzlich niemals online kaufen, ohne sie vor Ort vorab mit eigenen Augen gesehen zu haben, auch nicht wenn einem versprochen wird, das Auto nach Lieferung unverbindlich testen zu können. Mit diesem Grundsatz sollte auch das Prinzip, niemals Vorauszahlungen zu leisten, einher gehen, auch nicht für Lieferaufträge oder etwaige andere Leistungen.
Der Durchschnittsverbraucher wird bei eine Vorab-Recherche zur Homepage und zum Unternehmen (etwa über Handelskammern oder Domaininfoportale) auch nicht unbedingt fündig werden. Die Eingabe von Schlagwörtern in Online-Suchmaschinen (z.B. „Name der Firma“ + Betrug oder Erfahrungen) kann aber muss nicht aufschlussreich sein, denn die Betrüger wechseln ständig ihre Identität und die damit verbundenen Daten.
Und was, wenn's schon zu spät ist: dann sollte der geprellte Käufer, auch wenn die Erfolgsaussichten minimal sind, so schnell wie möglich bei der Bank nachfragen, ob eventuell der Versuch einer Rückabwicklung der Überweisung gestartet werden kann. Außerdem sollte man eine Strafanzeige erstatten, auch wenn man sein Geld als verloren abschreiben muss.
Auch wenn es von unserer Seite keine Handhabe gegen solche Betrügereien gibt und wir Ihr Geld nicht zurückholen können, stehen wir Ihnen im Europäischen Verbraucherzentrum mit Informationen zur Seite. Unsere Beraterinnen sind telefonisch unter 0471 980939 oder per E-Mail unter info@euroconsumatori.org erreichbar.
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