Pressekonferenz zum kostenlosen Dienst des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen
Pauschalreisen, Flüge und Hotelzimmer online zu buchen, wird für europäische Verbraucher mehr und mehr zur Normalität. 2013 sind beim Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren 5950 Reklamationen bezüglich der Fluggastrechte eingegangen; zudem gehören der Hotel- und Gaststättensektor zu den 10 Bereichen mit den höchsten Beanstandungen. Wie es rund um den Bereich Urlaub, Reisen und Transport in der EU mit den Verbraucherrechten aussieht und wie Südtiroler Konsumenten mit Urlaubsärger umgehen sollen, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen heute der Presse erklärt.
Im Jahr 2013 hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) insgesamt 80.272 Verbrauchern geholfen. Dabei betrafen 18,30% der Anfragen den Bereich Flugreisen und 4,5% den Bereich Mietwagen. Auch auf nationaler Ebene finden sich diese Statistiken wieder: von den 3078 Verbrauchern, die das EVZ Bozen im Jahr 2013 kontaktiert hatten, benötigten 36,58% Hilfe bezüglich eines Beförderungsvertrags, 13,04% der Reklamationen betrafen den Sektor Mietwagen, 7,38% der Dienstleistungen im Bereich Freizeit und 6,00% den Bereich Hotel und Gaststätten. Daraus kann man folgern, dass das EVZ sich also sehr häufig mit dem Thema Reisen und Urlaub beschäftigt. "Die Rechte der Reisenden sind auch Dank der EU nie "im Urlaub". Was es braucht, sind jedoch gute Information und konkrete Hilfestellung durch Einrichtungen wie den Verbraucherschutz zur Durchsetzung dieser Rechte", erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), welche das EVZ organisiert.
"Bei Flug-, Zug-, Bus- und Schifffahrten haben europäische Verbraucher Rechte, von den man anderswo nur träumt" so Barbara Klotzner, Beraterin beim EVZ, und meint: "Information ist hier das Stichwort, denn wer seine Rechte nicht kennt, wird sie auch nicht einfordern und lässt somit möglicherweise bares Geld auf der Straße liegen."
Monika Nardo, Juristin beim EVZ, legt dar, dass im Jahr 2012 32% der europäischen Verbraucher mit Internet- Zugang ihre Reisen online gebucht haben - die Zahl der Nutzer ist im Steigen begriffen. Eine Erhebung der nationalen Behörden der EU-Staaten hat ergeben, dass von 552 überprüften Buchungswebseiten 69% (also 382 Webseiten) gegen Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen haben. Grund der Beanstandung war bei den jeweilgen Seiten häufig ein Mangel an Informationen über die Identität des Anbieters – insbesondere fehlte eine E-Mail-Adresse – und an Hinweisen zum Vorgehen bei Problemen. Ein weiterer Punkt war, dass Verbraucher hinsichtlich des nicht verpflichtenden Charakters von Zusatzleistungen – etwa Gepäck, Versicherung oder Vorrang beim Boarding – im Kontext eines Flugs irregeführt werden; diese Leistungen sind auf den Seiten oft bereits ausgewählt, der Verbraucher muss das jeweilige Kästchen erst einaml finden und dann eventuell deaktivieren (sg. opt-out). "Der Gesamtpreis wird auch oft nicht sofort bei den Hauptelementen der Buchung angezeigt", fährt Monika Nardo fort, "Verbraucher tun sich somit beim Vergleichen der Angebote schwer."
Diese und andere Praktiken sollten ab 13. Juni der Vergangenheit angehören, denn so erklärt Barbara Klotzner: "Mit diesem Datum werden die Änderungen des Verbraucherschutzkodex in Kraft treten und das "Opt-out" wird nicht mehr zulässig sein. Außerdem muss ab diesem Datum die Schaltfläche, auf die man klickt, um den Vertrag abzuschließen, gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis zur Kostenpflichtigkeit, wie z.B. "zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet sein.
"Die Beratungstätigkeiten des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren in Bezug auf Reisen und Urlaub sind 2014 wieder sehr vielfältig", führt Nardo weiter aus, "So haben zum Beispiel die Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Belgien ein Infoblatt für Fußballfans, die nach Brasilien zur WM fahren werden, ausgearbeitet. Die deutschen Kollegen haben hingegen eine App für Smartphones entwickelt, mit 80 nützlichen Sätzen für die Reise durch Europa".
Die Beraterinnen des EVZ machen sich nun wieder bereit für den beginnenden Sommer um hilfesuchenden Verbrauchern Tipps zu geben, wie man Urlaubsärger vermeiden kann. "Außer unserer Informationstätigkeit, versuchen wir auch Reklamationen außergerichtlich zu lösen, und zwar kostenlos, indem wir das Unternehmen kontaktieren und eventuell auch eine Schlichtungseinrichtung miteinbeziehen." so Barbara Klotzner. "Auch wenn es auf dem Papier einen sehr guten Schutz für europäische Reisende gibt, bleibt bei der Durchsetzung noch viel zu tun." "Dies gilt auch für die Preisdiskriminierungen auf Grund des Wohnsitzes oder der Staatsbürgerschaft, welche viele Verbraucher mit Wohnsitz in Italien betreffen, die bei einem österreichischen oder deutschen Reiseveranstalter buchen möchten", erzählt Monika Nardo mit ein wenig Bitterkeit. Dies gilt auch bei den nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der Fahrgastrechte sorgen sollten.
Um den kostenlosen Beratungsdienst des EVZ in Anspruch zu nehmen, können Verbraucher das EVZ mittels E-Mail kontaktieren (info@euroconsumatori.org), oder die Beraterinnen telefonisch unter 0471-980939 erreichen. Das Infomaterial ist auch online auf der Seite des EVZ verfügbar http://www.euroconsumatori.org.
Bozen, 4.6.2014
Presse-Information
Im Jahr 2013 hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) insgesamt 80.272 Verbrauchern geholfen. Dabei betrafen 18,30% der Anfragen den Bereich Flugreisen und 4,5% den Bereich Mietwagen. Auch auf nationaler Ebene finden sich diese Statistiken wieder: von den 3078 Verbrauchern, die das EVZ Bozen im Jahr 2013 kontaktiert hatten, benötigten 36,58% Hilfe bezüglich eines Beförderungsvertrags, 13,04% der Reklamationen betrafen den Sektor Mietwagen, 7,38% der Dienstleistungen im Bereich Freizeit und 6,00% den Bereich Hotel und Gaststätten. Daraus kann man folgern, dass das EVZ sich also sehr häufig mit dem Thema Reisen und Urlaub beschäftigt. "Die Rechte der Reisenden sind auch Dank der EU nie "im Urlaub". Was es braucht, sind jedoch gute Information und konkrete Hilfestellung durch Einrichtungen wie den Verbraucherschutz zur Durchsetzung dieser Rechte", erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), welche das EVZ organisiert.
"Bei Flug-, Zug-, Bus- und Schifffahrten haben europäische Verbraucher Rechte, von den man anderswo nur träumt" so Barbara Klotzner, Beraterin beim EVZ, und meint: "Information ist hier das Stichwort, denn wer seine Rechte nicht kennt, wird sie auch nicht einfordern und lässt somit möglicherweise bares Geld auf der Straße liegen."
Monika Nardo, Juristin beim EVZ, legt dar, dass im Jahr 2012 32% der europäischen Verbraucher mit Internet- Zugang ihre Reisen online gebucht haben - die Zahl der Nutzer ist im Steigen begriffen. Eine Erhebung der nationalen Behörden der EU-Staaten hat ergeben, dass von 552 überprüften Buchungswebseiten 69% (also 382 Webseiten) gegen Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen haben. Grund der Beanstandung war bei den jeweilgen Seiten häufig ein Mangel an Informationen über die Identität des Anbieters – insbesondere fehlte eine E-Mail-Adresse – und an Hinweisen zum Vorgehen bei Problemen. Ein weiterer Punkt war, dass Verbraucher hinsichtlich des nicht verpflichtenden Charakters von Zusatzleistungen – etwa Gepäck, Versicherung oder Vorrang beim Boarding – im Kontext eines Flugs irregeführt werden; diese Leistungen sind auf den Seiten oft bereits ausgewählt, der Verbraucher muss das jeweilige Kästchen erst einaml finden und dann eventuell deaktivieren (sg. opt-out). "Der Gesamtpreis wird auch oft nicht sofort bei den Hauptelementen der Buchung angezeigt", fährt Monika Nardo fort, "Verbraucher tun sich somit beim Vergleichen der Angebote schwer."
Diese und andere Praktiken sollten ab 13. Juni der Vergangenheit angehören, denn so erklärt Barbara Klotzner: "Mit diesem Datum werden die Änderungen des Verbraucherschutzkodex in Kraft treten und das "Opt-out" wird nicht mehr zulässig sein. Außerdem muss ab diesem Datum die Schaltfläche, auf die man klickt, um den Vertrag abzuschließen, gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis zur Kostenpflichtigkeit, wie z.B. "zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet sein.
"Die Beratungstätigkeiten des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren in Bezug auf Reisen und Urlaub sind 2014 wieder sehr vielfältig", führt Nardo weiter aus, "So haben zum Beispiel die Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Belgien ein Infoblatt für Fußballfans, die nach Brasilien zur WM fahren werden, ausgearbeitet. Die deutschen Kollegen haben hingegen eine App für Smartphones entwickelt, mit 80 nützlichen Sätzen für die Reise durch Europa".
Die Beraterinnen des EVZ machen sich nun wieder bereit für den beginnenden Sommer um hilfesuchenden Verbrauchern Tipps zu geben, wie man Urlaubsärger vermeiden kann. "Außer unserer Informationstätigkeit, versuchen wir auch Reklamationen außergerichtlich zu lösen, und zwar kostenlos, indem wir das Unternehmen kontaktieren und eventuell auch eine Schlichtungseinrichtung miteinbeziehen." so Barbara Klotzner. "Auch wenn es auf dem Papier einen sehr guten Schutz für europäische Reisende gibt, bleibt bei der Durchsetzung noch viel zu tun." "Dies gilt auch für die Preisdiskriminierungen auf Grund des Wohnsitzes oder der Staatsbürgerschaft, welche viele Verbraucher mit Wohnsitz in Italien betreffen, die bei einem österreichischen oder deutschen Reiseveranstalter buchen möchten", erzählt Monika Nardo mit ein wenig Bitterkeit. Dies gilt auch bei den nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der Fahrgastrechte sorgen sollten.
Um den kostenlosen Beratungsdienst des EVZ in Anspruch zu nehmen, können Verbraucher das EVZ mittels E-Mail kontaktieren (info@euroconsumatori.org), oder die Beraterinnen telefonisch unter 0471-980939 erreichen. Das Infomaterial ist auch online auf der Seite des EVZ verfügbar http://www.euroconsumatori.org.
Bozen, 4.6.2014
Presse-Information
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