Auch 2013 soll die Zahl der Weihnachtseinkäufe, die über Internet getätigt werden, weiter ansteigen. Das World Wide Web bietet hierzu sicherlich eine gute Plattform, nur sollten gewisse Vorkehrungen getroffen werden.
„Was ich im Geschäft nicht finde oder meinen Budget-Rahmen sprengen würde, das suche ich halt im Internet.“ Besonders zur Weihnachtszeit gehen immer mehr „Geschenkemacher“ auf Online-Suche und durchstöbern das grenzenlose Warensortiment nach ausgefallenen oder günstigen Geschenksideen. Dem ist auch absolut nichts entgegenzuhalten, solange die nötige Sorgfalt und Achtsamkeit beim Käufer vorhanden sind und er sich über einige Besonderheiten und rechtliche Gegebenheiten bewusst ist.
Im Geschäft um die Ecke wird gerade jetzt zur Weihnachtszeit in den meisten Fällen beim Kauf die Möglichkeit vereinbart, das Geschenk nach Weihnachten meist bis zum Jahresende umzutauschen, sollte es dem Beschenkten nicht gefallen. Es steht Ihnen zwar aufgrund der Besonderheit des Online-Kaufes und seiner Einstufung als Fernabsatzgeschäft ein mehrtägiges (in Italien 10 Arbeitstage, in Deutschland sogar 14 Tage) Rücktrittsrecht zu, aber Sie sollten dennoch bedenken: Damit das Weihnachtsgeschenk dann auch tatsächlich pünktlich zum Heiligabend vom Christkindl unterm Christbaum abgeworfen wird, müssen die Lieferfristen einkalkuliert werden. Diese, und auch dies kann um die Weihnachtszeit vermehrt auftreten, können durch Warenengpässe verzögert werden. Das Gesetz sieht zwar, falls nicht anders vereinbart, eine Lieferung in spätestens 30 Tagen vor, nur sollten Sie sich, wenn Sie eher spät dran sind, die Lieferung bis Weihnachten nochmals schriftlich per E-Mail zusichern lassen. Die online Wunschzettel sollten demnach schon „so langsam“ aufgegeben werden, um nicht leer auszugehen. Und wenn dann das Paket trotzdem überpünktlich eintrifft, kann es sein, dass die 10-tägige Rücktrittsfrist zum Zeitpunkt der Bescherung bereits abgelaufen ist und unter Umständen unterm Weihnachtsbaum Tränen fließen. Deshalb sollte man sich bei Online-Käufen schon sicher sein, dass das ausgewählte Geschenk tatsächlich gefällt und passt.
Ob es sich lohnt, ein Geschenk online zu kaufen hängt besonders bei kleineren Beträgen auch von den Lieferkosten und Bedingungen ab. Häufig gehört nämlich gerade Italien zu jener Länderkategorie, bei der eher hohe Lieferspesen anfallen. Vergewissern Sie sich auch, ob eine Lieferung nach Italien überhaupt möglich ist.
Wer seine „ultimative Geschenksidee“ auf Versteigerungsplattformen o.ä. sucht und dann den Kauf mit Privaten abschließt, muss wissen: Rücktrittsrecht und Gewährleistung stehen dem Käufer in so einem Fall meist nicht zu und manch ein Schnäppchen kann sich unter Umständen als Reinfall entpuppen. Hier gilt dann wohl der Grundsatz: „Was zu gut klingt, ist es in den meisten Fällen auch!“ Gerade beim Kauf vom Privaten sollte der Zahlungsart besonderes Augenmerk geschenkt werden. Von nicht rückverfolgbaren Geldübermittlungsarten wie Western Union oder Money Gram ist dringend abzuraten; Misstrauen ist auch angebracht, wenn Sie aufgefordert werden, eine Karte aufzuladen. Und sollte sich dann der Verkäufer tatsächlich als Betrüger herausstellen, kann beim Kreditkartenkauf unter Umständen ein Rückzahlungsantrag („Charge Back“) gestellt werden.
Aber lassen Sie sich durch unsere Warnungen Ihren virtuellen Weihnachtseinkaufsbummel nicht vermiesen. Dennoch ist es vielleicht manchmal ratsam durch das vorfreudige Weihnachtsglockengebimmel nicht ganz die eine oder andere Alarmglocke zu überhören. Wir helfen Ihnen gerne dabei: Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.
Bozen, 22.11.2013
Presse-Information
Im Geschäft um die Ecke wird gerade jetzt zur Weihnachtszeit in den meisten Fällen beim Kauf die Möglichkeit vereinbart, das Geschenk nach Weihnachten meist bis zum Jahresende umzutauschen, sollte es dem Beschenkten nicht gefallen. Es steht Ihnen zwar aufgrund der Besonderheit des Online-Kaufes und seiner Einstufung als Fernabsatzgeschäft ein mehrtägiges (in Italien 10 Arbeitstage, in Deutschland sogar 14 Tage) Rücktrittsrecht zu, aber Sie sollten dennoch bedenken: Damit das Weihnachtsgeschenk dann auch tatsächlich pünktlich zum Heiligabend vom Christkindl unterm Christbaum abgeworfen wird, müssen die Lieferfristen einkalkuliert werden. Diese, und auch dies kann um die Weihnachtszeit vermehrt auftreten, können durch Warenengpässe verzögert werden. Das Gesetz sieht zwar, falls nicht anders vereinbart, eine Lieferung in spätestens 30 Tagen vor, nur sollten Sie sich, wenn Sie eher spät dran sind, die Lieferung bis Weihnachten nochmals schriftlich per E-Mail zusichern lassen. Die online Wunschzettel sollten demnach schon „so langsam“ aufgegeben werden, um nicht leer auszugehen. Und wenn dann das Paket trotzdem überpünktlich eintrifft, kann es sein, dass die 10-tägige Rücktrittsfrist zum Zeitpunkt der Bescherung bereits abgelaufen ist und unter Umständen unterm Weihnachtsbaum Tränen fließen. Deshalb sollte man sich bei Online-Käufen schon sicher sein, dass das ausgewählte Geschenk tatsächlich gefällt und passt.
Ob es sich lohnt, ein Geschenk online zu kaufen hängt besonders bei kleineren Beträgen auch von den Lieferkosten und Bedingungen ab. Häufig gehört nämlich gerade Italien zu jener Länderkategorie, bei der eher hohe Lieferspesen anfallen. Vergewissern Sie sich auch, ob eine Lieferung nach Italien überhaupt möglich ist.
Wer seine „ultimative Geschenksidee“ auf Versteigerungsplattformen o.ä. sucht und dann den Kauf mit Privaten abschließt, muss wissen: Rücktrittsrecht und Gewährleistung stehen dem Käufer in so einem Fall meist nicht zu und manch ein Schnäppchen kann sich unter Umständen als Reinfall entpuppen. Hier gilt dann wohl der Grundsatz: „Was zu gut klingt, ist es in den meisten Fällen auch!“ Gerade beim Kauf vom Privaten sollte der Zahlungsart besonderes Augenmerk geschenkt werden. Von nicht rückverfolgbaren Geldübermittlungsarten wie Western Union oder Money Gram ist dringend abzuraten; Misstrauen ist auch angebracht, wenn Sie aufgefordert werden, eine Karte aufzuladen. Und sollte sich dann der Verkäufer tatsächlich als Betrüger herausstellen, kann beim Kreditkartenkauf unter Umständen ein Rückzahlungsantrag („Charge Back“) gestellt werden.
Aber lassen Sie sich durch unsere Warnungen Ihren virtuellen Weihnachtseinkaufsbummel nicht vermiesen. Dennoch ist es vielleicht manchmal ratsam durch das vorfreudige Weihnachtsglockengebimmel nicht ganz die eine oder andere Alarmglocke zu überhören. Wir helfen Ihnen gerne dabei: Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.
Bozen, 22.11.2013
Presse-Information
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