Das Reise-ABC
Außer einem Wörterbuch in der Sprache des Urlaubslandes würde reisende VerbraucherInnen manchmal auch ein "Wörterbuch des informierten Reisenden" benötigen, mithilfe dessen Begriffe wie P.I.R., NEB und Stornogebühr übersetzen können. Das Reise ABC des EVZ Italien soll dabei behilflich sein, eine Übersicht über die einzelnen Kürzel, Abkürzungen und Begriffe, die auf den ersten Blick unklar erscheinen, zu gewinnen.Ausgleichszahlung
Entschädigungszahlung, welche die Fluggesellschaft laut EU-Fluggastrechteverordnung bei Flugannullierung, Flugverspätung oder Nichtbeförderung bezahlen muss, außer in Fällen von unvermeidlichen, außergewöhnlichen Umständen. Die Höhe (250/400/600 Euro) variiert je nach Streckenlänge des Fluges. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flugAußergewöhnliche Umstände
Unvermeidbare Umstände, welche z. B. die Fluggesellschaften von der Zahlung der Ausgleichszahlung entbinden, da diese außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele sind widrige Wetterverhältnisse oder Sicherheitsgründe. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flugBahngastrechte
Die Bahngastrechte werden in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt, diese sieht eine Reihe von Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_bahnBetrügerische Angebote im Netz
Neben tollen Angeboten finden sich im Internet oft betrügerische Angebote, vor allem für Ferienwohnungen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Betrüger erkennen können.Boarding Pass / Bordkarte
Nach erfolgtem Check-In wird eine Bordkarte ausgestellt (auch in elektronischer Form), welche zum Betreten des Flugzeugs berechtigt und auf welcher unter anderem die Sitznummer sowie das Flughafengate und die Einstiegsuhrzeit angegeben werden. Weitere Infos zum Flugticket: https://www.euroconsumatori.org/de/infos_zum_flugticketBusgastrechte
Die Bahngastrechte werden in der EU durch die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 geregelt, diese sieht eine Reihe von Rechten für Busfahrgäste vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_busChargeback
Falls Sie ein Flugticket mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben und die Fluggesellschaft Konkurs angemeldet hat, könnte es möglich sein, durch einen Chargebackantrag den Preis des Tickets nicht zu verlieren. Mehr dazu unter: https://www.euroconsumatori.org/de/chargebackCheck-in
Um eine Flugbuchung in Anspruch nehmen zu können, muss ein sogenannter „Check-In“ erfolgen. Der Check-In kann online oder am Flughafen vorgenommen werden, wobei beachtet werden sollte, dass vor allem bei Billigfluggesellschaften ein kostenloser Check-In nur online angeboten wird. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/infos_zum_flugticketClaim Agencies
Gewinnorientierte Rechtsdienstleister, die dem Passagier anbieten, in dessen Auftrag eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern und sich diese Dienstleistung z. B. mittels Provision von 25 % des Streitwertes bezahlen lassen: Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/294 und https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/entschaedigung-nach-flugverspaetung-oder-flugausfall-wer-hilft-wirklich-wer-zockt-ab.htmlCO2 Fußabdruck
Vor allem Flugreisen produzieren hohe CO2 Emissionen. Überlegen Sie sich, ob Sie diese ausgleichen können.Diebstahl im Hotel
Gastwirte haften für jegliche Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung von Sachen, die der Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebracht hat; so sehen es die Artt. 1783 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/diebstahl_im_hotelEKVK (Europäische Krankenversicherungskarte)
Kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/gesundheitsdienstleistungen_ausland und https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=deEU-Fahrgastrechte
Diese gewähren den Fahrgästen bei Flug-, Bus-, Schiffs- und Bahnreisen ein hohes Schutzniveau in der gesamten EU.E-Ticket
Das klassische Papierticket wurde bei Linienflügen vom sogenannten E-Ticket (elektronisches Ticket) ersetzt. Linien- bzw. IATA-Fluggesellschaften haben eine dreistellige Kennnummer, die die jeweiligen E-Tickets kennzeichnen: so beginnen z. B. Alitalia-E-Tickets mit 055, Lufthansa-E-Tickets mit 220, Air France-E-Tickets mit 057. Billigfluggesellschaften stellen in der Regel keine E-Tickets aus. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/infos_zum_flugticketECC-Net Travel App
Mit der ECC-Net: Travel App bietet das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) Reisenden rechtliche Informationen, praktische Unterstützung und sprachliche Hilfe in einer einzigen Anwendung. Die kostenlose App ist in allen 30 Ländern des Netzwerkes verfügbar und funktioniert in 25 Sprachen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ecc_net_travel_appFluggastrechteverordnung
Die Fluggastrechte werden in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt, diese sieht eine Reihe von Rechten für Fluggäste vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flugGefahr am Urlaubsort
Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (z. B. Erdbeben, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Epidemien), die am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten und sich erheblich auf die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere zum Zielort auswirken, haben Pauschalreisende das Recht, vor Beginn des Pakets kostenlos vom Vertrag zurückzutreten und haben Anspruch auf die volle Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Bei Gefahr am Urlaubsort wird in der Regel eine Reisewarnung ausgesprochen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisenHöhere Gewalt
Außerordentliche, ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, nicht beeinflussen kann. Sie liegen außerhalb der Kontrolle der VerbraucherInnen, der Reiseversicherung und des Reisedienstleisters.Individualreisen
Individualreisen lassen sich von Pauschalreisen abgrenzen: Bei einer Individualreise buche ich mehrere einzelne Dienstleistungen beim jeweiligen Leistungserbringer. In diesem Fall werden getrennte Verträge mit den einzelnen Dienstleistern abgeschlossen; so wird der Flug z. B. auf der Seite der Fluggesellschaft und die Unterkunft auf der Seite des Hotels gebucht. Das bedeutet, ich habe für jede Urlaubsleistung einen unterschiedlichen Vertragspartner. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/384Insolvenzschutz
Im Falle von Insolvenz oder Konkurs im Rahmen einer Pauschalreise sieht der Gesetzgeber vor, dass die VerbraucherInnen schadlos gehalten werden sollen: Der Reiseveranstalter muss eine Insolvenzversicherung oder eine Bankgarantie abschließen. Der Individualreisende genießt einen solchen Insolvenzschutz nicht, denn derzeit gibt es auf EU-Ebene keine gesetzlich verpflichtende Insolvenzabsicherung für Beförderungsunternehmen. So trägt z. B. bei einer Flugbuchungen im Rahmen einer Individualreise der Passagier das Ausfallrisiko, wenn die Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet und den Flugbetrieb einstellt. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisen und https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/384Jahresreiseversicherung (automatische Verlängerung)
In der Regel verlängern sich Jahresversicherungen automatisch. VerbraucherInnen haben aber die Möglichkeit, vom Vertrag vor Ablauf des Jahres bzw. vor Erneuerung des Vertrages zurückzutreten. Hierzu beachten Sie bitte die in den Versicherungsbedingungen angegebenen Fristen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/reiseversicherungenKaution (Mietwagen)
Das Mietwagenunternehmen verlangt eine Kaution, die mögliche Schäden, die während des Verleihs am Fahrzeug entstehen können, deckt. Die Summe variiert je nachdem, welche Autokategorie gewählt wurde, wie alt das Auto ist und je nach Zustimmung zu Produkten, welche die Selbstbeteiligung im Fall von Schäden oder bei Diebstahl beschränken oder beseitigen. Der Betrag wird vorübergehend auf der Kreditkarte blockiert und nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder freigegeben, sofern der Wagen nicht beschädigt wurde. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/autoverleihKreditkarte (Autoverleih)
Während es bei der Buchung möglich ist, eine aufladbare Kreditkarte zu benutzen, verlangen die Mietwagenunternehmen meist, dass die VerbraucherInnen beim Abholen des Wagens eine auf den/die FahrerIn lautende, klassische Kreditkarte mit hervorgehobenen Nummern vorzeigt. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/165 und https://www.euroconsumatori.org/de/autoverleihLast-Minute-Urlaub
Urlaub, der im übertragenen Sinne „in der letzten Minute“ also kurz vor Reiseantritt gebucht wird. Dem Last-Minute-Urlaub sind die Frühbucher-Urlaube entgegen zu setzen: Wer zu erst bucht, hat wahrscheinlich mehr Auswahl, kurz vor Reiseantritt können mitunter aber besondere Schnäppchen angeboten werden, wenn die Reiseanbieter Restplätze loswerden wollen.Montrealer Übereinkommen
Das Montrealer Übereinkommen regelt Haftungsfragen im internationalen Flugverkehr. Es ist bei internationalen Flügen anwendbar, wenn beide Staaten (jener des Abfluges und jener der Landung) den Vertrag ratifiziert haben. In der EU ist das Montrealer Übereinkommen auf alle nationalen und internationalen Flüge anwendbar. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationenNEB (National Enforcement Body)
Es handelt sich um nationale Behörden, die im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat zum Zweck der Durchsetzung der EU-Fahrgastrechteverordnungen benannt wurden. In Italien ist die ENAC (Ente Nazionale per l'Aviazione Civile) die zuständige Behörde bei Flugreisen, die ART (Autorità di Regolazione dei Trasporti) bei Zug-, Bus- und Schiffsreisen. NEBs können unter anderem Verstöße gegen die EU-Fahrgastrechteverordnungen verfolgen und ein Bußgeld gegen die Beförderer verhängen, welche die Rechte der Passagiere nicht respektieren.Nachhaltigkeit
Auch dieser Aspekt sollte bei Ihren Reisen nicht vergessen werden. Ein paar Ideen dazu finden Sie unter: https://www.euroconsumatori.org/de/nachhaltiges_reisenNo-Show(-Rule)
No-Show kann man mit “Nicht Erscheinen” übersetzen; im Reisesektor wird dieser Begriff verwendet, wenn VerbraucherInnen ihre Buchung nicht in Anspruch nehmen und dies dem Reisedienstleister nicht vorab mitteilen. Bei der No-Show-Rule handelt es sich um eine Tarifregelung, die vor allem im Flugverkehr angewendet wird: Wenn der Passagier den Hinflug (oder bei mehreren Teilstrecken eine Teilstrecke) nicht in Anspruch nimmt und dies der Fluggesellschaft nicht mitteilt, kann der Rückflug (oder der Anschlussflug) automatisch verfallen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/reisen_in_der_eu_fluggastrechteOTA (Online Travel Agency)
Als OTA werden Online-Reisebüros bezeichnet. Vor allem bei der Online-Flugbuchung wurden diese Online-Vermittler in den letzten Jahren immer beliebter, aber hohe Bearbeitungsgebühren und weitere Stolpersteine können so manches vermeintliche Schnäppchen verderben. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/459Overbooking
Bedeutet wortwörtlich übersetzt Überbuchung. Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften, um die Flüge vollständig auszulasten, mehr Tickets verkaufen, als Plätze zur Verfügung stehen. In einigen Fällen passiert es aber, dass sich alle Passagiere (oder zumindest mehr als von der Fluggesellschaft geplant) am Check-In einfinden. Der Flug ist dann „überbucht“ und einigen Passagieren muss die Beförderung verweigert werden. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flugPauschalreise
Eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen touristischen Dienstleistungen für den Zweck der selben Reise, z. B. ein Paket Flug + Hotel. Seit 2018 wurde die Bedeutung des Begriffs der Pauschalreise ausgedehnt. Vetragspartner ist der Reiseveranstalter, welcher für die gesamte Reise verantwortlich ist. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisenQR Code
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Barcode, d. h. eine Matrix, die aus schwarzen Modulen besteht, die innerhalb eines weißen quadratischen Musters angeordnet sind, und typischerweise zum Speichern von Informationen verwendet wird, die über ein Smartphone gelesen werden können, zum Beispiel an Bushaltestellen (Fahrplan), Museen (Informationen zum Kunstwerk), Bordkarten.PIR (Property Irregularity Report)
Ein Formular zur Schadensmeldung, das man im Falle von Beschädigung/Verlust/Verspätung des Reisegepäcks direkt beim Reklamationsschalter am Flughafen ausfüllen muss. Es ist zudem vorgesehen, dass die Passagiere auch noch ein Reklamationsschreiben an die Fluggesellschaft schicken müssen. Weitere Infos und Musterbriefe: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationenPNR (Passenger Name Record)
Sechsstellige Buchungsnummer, bestehend aus Großbuchstaben und/oder Zahlen, welche von den Fluggesellschaften zugewiesen wird, um eine Buchung zu kennzeichnen. Bei einer zusammenhängenden Buchung verschiedener Flüge, stellt die Fluggesellschaft eine einzige Buchungsnummer für alle Passagiere und alle Flüge der gesamten Buchung aus.PRM (Passengers with Reduced Mobility)
Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Die EU hat verschiedene Verordnungen erlassen, um zu gewährleisten, dass Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität in der Lage sind, eine an die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung ohne Diskriminierung in Anspruch nehmen zu können. Außerdem darf den Passagieren die Beförderung aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden. Weitere Infos: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_de.htmReisebüro
Agentur, bei welcher man verschiedene touristische Dienstleistungen wie beispielsweise Pauschalreisen, Flugtickets, Hotels buchen kann. Zu den Aufgaben des Reisebüros gehört unter anderem, die Kunden über die Notwendigkeit eines Visums oder andere Formalitäten für das gewählte Urlaubsland zu informieren. Vor allem beim Verkauf von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen gelten besondere Informationspflichten. Das Reisebüro ist jedoch nicht für die Qualität der angebotenen Dienstleistungen verantwortlich, da dafür direkt die Anbieter der Dienstleistung haften (zum Beispiel der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft).Reiseveranstalter
Er organisiert eine Pauschalreise und haftet für die korrekte Durchführung der angebotenen Leistungen. Er kann die Angebote entweder direkt oder über einen Vermittler (Reisebüros oder Online-Portale) zum Verkauf anbieten. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisenReiseversicherung
Man unterscheidet unter anderem zwischenReiserücktrittsversicherung: erstattet die Rücktrittskosten wenn unvorhersehbare, in der Versicherungspolizze vorgesehene Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall) den Reiseantritt verhindern;
Reiseabbruchversicherung: erstattet zusätzlich entstandene Kosten für die Rückreise und den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn man die Reise bereits angetreten hat und dann, aufgrund eines versicherten Ereignisses (z. B. Tod eines nicht mitgereisten Familienangehörigen), abbrechen muss;
Reisegepäckversicherung: deckt Schäden, welche während der Reise am Reisegepäck entstehen, z. B. bei Diebstahl/Verlust/Beschädigung des Gepäcks;
Reiseunfall - und Krankenversicherung: erstattet die Arztkosten während des Urlaubs. Wichtig gerade bei Reisen außerhalb der EU in Länder ohne bilaterales Abkommen für medizinische Behandlungen mit Italien.
Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/reiseversicherungen