Das Umwandlungsgesetz des sogenannten Decreto Sostegni (Gesetz vom 21. Mai 2021 Nr. 69, in Kraft seit dem 22. Mai 2021) führte zu bedeutenden Änderungen für VerbraucherInnen; insbesondere in Bezug auf die Gültigkeit von Gutscheinen, die aufgrund eines durch das Coronavirus bedingten Verzichts/Annullierung von Transporttickets, Pauschalreisen, Aufenthalte und Veranstaltungen ausgestellt wurden.
Der zweite Coronasommer steht in den Startlöchern und es häufen sich Zweifel darüber, welche Vorkehrungen man treffen sollte, um in diesen Zeiten sicher zu buchen und zu reisen. Im Rahmen einer Pressekonferenz hat das Europäische Verbraucherzentrum heute dazu nützliche Hinweise geben und versucht, auftretende Fragen zu klären.
Seit März 2020 hat sich die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geholt haben, deutlich erhöht: Das Netzwerk hat seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als vier Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt; hauptsächlich ging es dabei um Flugstreichungen und die Annullierung von Hotelbuchungen aufgrund von Hotelschließungen und Einreiseverboten aufgrund der Corona-Regelungen.
Die Änderungen, die im Rahmen der Umwandlung in Gesetz des sogenannten Cura Italia Dekrets vorgenommen wurden, schränken den Schutz, der den Reisenden in der Europäischen Union bisher gewährt wurde, wesentlich ein. Die Annahme des Gutscheins wird, entgegen bisheriger Bestimmungen, obligatorisch sein, auch wenn es die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder das Hotel ist, die die Buchung stornieren.
Mit Ferragosto ist in Italien traditionell die Hauptreisezeit angebrochen. Wer kann, verabschiedet sich in den wohlverdienten Urlaub am Meer oder in den Bergen. Nicht für jeden Urlauber bringen die lang ersehnten Ferien jedoch die erhoffte Erholung. Beim Europäischen Verbraucherzentrum EVZ) gehen immer wieder Meldungen unzufriedener Verbraucher ein, die sich in ihrer Ferienunterkunft alles andere als wohl gefühlt haben.
„Ich habe ein Hotelzimmer gebucht, kann es aber nicht in Anspruch nehmen. Nun fordert der Hotelier, dass ich trotzdem den gesamten Betrag bezahle. Muss ich wirklich zahlen?“. Keine andere Frage muss das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) derzeit öfter beantworten.
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen hat heute seinen Reiseservice im Rahmen einer Pressekonferenz im Parkhotel Laurin in Bozen vorgestellt.
Für viele ist nun der ideale Zeitpunkt für den Winterurlaub, aber auch das Grippevirus hat zur Zeit Hochsaison. So kann es vorkommen, dass man die Hotelbuchung stornieren muss. Den Urlaub nicht antreten zu können, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man ihn nicht bezahlen muss...
Wer im Urlaub unabhängig sein möchte oder wem Hotels zu unpersönlich sind, entscheidet sich oft dazu, eine private Unterkunft zu mieten.
Timesharing, Ferienclubs, Bonus-Wochen und Urlaubs-Gutscheine – dies sind nur ein paar der vielen Angebote, die Sie vielleicht bei der Planung Ihres Urlaubs oder während des Urlaubs in einem schönen und sonnigen Ferienresort bemerkt haben. Die Vor- und Nachteile dieser langfristigen Teilnutzungsverträge im Urlaub können schwer zu verstehen sein und führen möglicherweise dazu, dass Sie Entscheidungen treffen, welche dann nur schwer revidiert werden können. Ein neuer Bericht und wichtige Tipps für Konsumenten, die vom Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) ausgearbeitet wurden, können Ihnen helfen einen Ausweg aus dem Labyrinth der Time-Sharing Verträge zu finden.