Im März diesen Jahres hatten sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen einige Verbraucher gemeldet, die im Internet nach einem Gratis-Tool für die Bewertung ihres Gebrauchtautos gesucht hatten und dabei unverhofft auf eine Seite gelangt sind, die für die Dienstleistung 59,50 Euro verlangte. Nun erhalten sie Mahnbriefe von einem angeblichen Anwaltbüro aus Estland.
Um eine gerichtliche Klage noch abzuwenden, soll Herr Marco 259,50 Euro zahlen, so steht es in dem Brief, den er letzte Woche in seinem Briefkasten gefunden hat. Soviel Ärger, nur weil er Mitte März im Internet auf die Seite auto-prezzo.net gelangt war und dort das Kennzeichen seines Wagens eingegeben hatte. Er wollte damals wissen, wie viel sein Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt wert sein könnte. Dass die Nutzung der Webseite etwas kosten sollte, hat er erst erkannt, als er die Rechnung erhielt, von einer Briefkastenfirma in den Vereinigten Staaten, einem Bankkonto in Italien und mit einem Brief mit Poststempel aus Tallinn in Estland (unser EVZ hat berichtet). Der Verbraucher hatte daraufhin mittels E-Mail reklamiert und weitere Forderungen ignoriert. Eine Weile hatte er auch nichts mehr von der Firma gehört, bis er letzte Woche plötzlich den Brief eines angeblichen Anwaltbüros aus Estland mit der „Inverzugsetzung“ und der Androhung gerichtlicher Schritte im Briefkasten fand. Der Verbraucher soll nun 259,50 Euro auf ein Konto in Estland überweisen.
Das EVZ in Bozen hat beim EVZ in Estland nachgefragt, ob die Anwaltsfirma dort bekannt sei. Die estnischen Kollegen fanden heraus, dass die Firma tatsächlich im Handelsregister aufscheint, der Name eines Mitglieds der Geschäftsführung war ihnen jedoch bereits in der Vergangenheit untergekommen: Zahlreiche schwedische Verbraucher hatten nämlich auf einer ähnlichen Webseite, welche wohl nicht zufällig denselben Geschäftsführer hatte, den Wert ihres Autos schätzen lassen. Auch die schwedischen Verbraucher wurden nicht klar und deutlich über die Kostenpflichtigkeit informiert und auch sie konnten nicht vom Vertrag zurücktreten; auch sie bekamen Mahnschreiben. Verklagt wurden die Verbraucher allerdings nicht. Das EVZ in Estland hatte damals die estnische Steuerbehörde über die Fälle in Kenntnis gesetzt und eine Zeit lang war tatsächlich Ruhe.
Nun gehen die Machenschaften offensichtlich unter neuem Firmennamen und mit einem neuen Zielland weiter. Das EVZ Estland hat versucht, die „Anwaltsfirma“ telefonisch zu erreichen, aber ans Telefon ging eine unbeteiligte Person, die schon einige Anrufe aus Italien, vielleicht von aufgebrachten oder eingeschüchterten Betroffenen, erhalten hat. Das estnische EVZ hat die dortige Anwaltskammer informiert.
Auch die Antitrust-Behörde wurde mit der Angelegenheit betraut und es wurden anscheinend kürzlich in diesem Zusammenhang sogar Personen festgenommen.
Das EVZ rät allen Verbrauchern, nicht auf die Drohungen des „Anwaltbüros“ einzugehen und nicht weiter zu reagieren. Dieser Fall zeigt, dass die EU nicht nur für einen gemeinsamen Markt für Waren und Dienstleistungen darstellt, sondern manchmal auch unlautere Geschäftspraktiken und Betrügereien keine Grenzen mehr kennen.
Bozen, 18.07.2013
Presse-Information
Das EVZ in Bozen hat beim EVZ in Estland nachgefragt, ob die Anwaltsfirma dort bekannt sei. Die estnischen Kollegen fanden heraus, dass die Firma tatsächlich im Handelsregister aufscheint, der Name eines Mitglieds der Geschäftsführung war ihnen jedoch bereits in der Vergangenheit untergekommen: Zahlreiche schwedische Verbraucher hatten nämlich auf einer ähnlichen Webseite, welche wohl nicht zufällig denselben Geschäftsführer hatte, den Wert ihres Autos schätzen lassen. Auch die schwedischen Verbraucher wurden nicht klar und deutlich über die Kostenpflichtigkeit informiert und auch sie konnten nicht vom Vertrag zurücktreten; auch sie bekamen Mahnschreiben. Verklagt wurden die Verbraucher allerdings nicht. Das EVZ in Estland hatte damals die estnische Steuerbehörde über die Fälle in Kenntnis gesetzt und eine Zeit lang war tatsächlich Ruhe.
Nun gehen die Machenschaften offensichtlich unter neuem Firmennamen und mit einem neuen Zielland weiter. Das EVZ Estland hat versucht, die „Anwaltsfirma“ telefonisch zu erreichen, aber ans Telefon ging eine unbeteiligte Person, die schon einige Anrufe aus Italien, vielleicht von aufgebrachten oder eingeschüchterten Betroffenen, erhalten hat. Das estnische EVZ hat die dortige Anwaltskammer informiert.
Auch die Antitrust-Behörde wurde mit der Angelegenheit betraut und es wurden anscheinend kürzlich in diesem Zusammenhang sogar Personen festgenommen.
Das EVZ rät allen Verbrauchern, nicht auf die Drohungen des „Anwaltbüros“ einzugehen und nicht weiter zu reagieren. Dieser Fall zeigt, dass die EU nicht nur für einen gemeinsamen Markt für Waren und Dienstleistungen darstellt, sondern manchmal auch unlautere Geschäftspraktiken und Betrügereien keine Grenzen mehr kennen.
Bozen, 18.07.2013
Presse-Information
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