In den vergangenen Jahren haben mehrere europäische Fluggesellschaften Insolvenz angemeldet. 2019 scheint sich diese Entwicklung fortzusetzen: Über das Vermögen der deutschen Germania und jenes der isländischen Wow Air wurde vor kurzem das Insolvenzverfahren eröffnet.
Grundsätzlich gilt: Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden, denn dieser muss sicherstellen, dass der Verbraucher befördert wird und gegebenenfalls einen Ersatzflug organisieren. Somit sind Pauschalreisende abgesichert.
Verbraucher, die den Flug mit Kreditkarte bezahlt haben, sollten versuchen, über das sogenannte „Chargeback“-Verfahren, die Erstattung der Ticketkosten vom Kreditkartenunternehmen zu fordern. Einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung hat man dabei nicht – allerdings sehen einige Kreditkartenunternehmen vor, dass im Falle einer nicht erbrachten Dienstleistung die Erstattung des abgebuchten Betrages möglich ist. Die Alternative, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden wird kaum zu einer vollständigen Rückerstattung führen: Da aus der Insolvenzmasse zunächst bevorrechtigte Gläubiger befriedigt werden, haben Verbraucher bei Insolvenzverfahren in der Regel das Nachsehen.
Wer trotzdem einen Versuch machen möchte, kann seine Forderung wie folgt anmelden:
Zu Germania
Gläubiger können ihre Forderung auf der Internetseite des Insolvenzverfahrens (https://germania.insolvenz-solution.de/start) anmelden. Der Insolvenzverwalter erklärt auf dieser Internetseite, dass die ihm bekannten Gläubiger mittels eines Rundschreibens gesondert zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Dementsprechend empfiehlt der Insolvenzverwalter, dieses Schreiben abzuwarten, da es wichtige Informationen und Details zum Procedere der Forderungsanmeldung enthalten soll. Die First zur Anmeldung der Forderung endet am 1. Juli 2019.
Zu Wow Air
Die Forderung kann ausschließlich per Post (ein Einschreiben mit Rückantwort wird empfohlen) an
Sveinn Andri Sveinsson, trustee
Reykjavík Lawyers
Grjótagata 7
101 Reykjavík
ICELAND
angemeldet werden. Auf der Internetseite des EVZ Italien – Büro Bozen finden Sie ein Muster, welches vom isländischen Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt wurde und verwendet werden kann. Es wird empfohlen, dieses Muster für die Forderungsanmeldung zu benutzen und alle Beweisunterlagen zur Zahlung bzw. Buchung beizulegen. Die First zur Anmeldung der Forderung endet am 3. August 2019.
Insolvenzen von Fluggesellschaften sind leider kein Einzelfall und die hohe Anzahl geschädigter Verbraucher unterstreicht die Notwendigkeit einer verpflichtenden Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften, wie sie z. B. für Reiseveranstalter bereits vorgesehen ist. Der Verbraucher bucht und bezahlt ein Flugticket in der Regel Monate im Voraus und trägt momentan das Kostenrisiko, wenn die Fluggesellschaft den Betrieb einstellt. Aus diesem Grund sollten Flugtickets wenn möglich mit Kreditkarte bezahlt werden, um im Falle einer Insolvenz die Rückerstattung mittels des Chargeback-Verfahren anfragen zu können.
Für weitere Informationen steht das Europäische Verbraucherzentrum Italien unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org zur Verfügung.
Bozen, 10. April 2019
Presse Information
Verbraucher, die den Flug mit Kreditkarte bezahlt haben, sollten versuchen, über das sogenannte „Chargeback“-Verfahren, die Erstattung der Ticketkosten vom Kreditkartenunternehmen zu fordern. Einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung hat man dabei nicht – allerdings sehen einige Kreditkartenunternehmen vor, dass im Falle einer nicht erbrachten Dienstleistung die Erstattung des abgebuchten Betrages möglich ist. Die Alternative, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden wird kaum zu einer vollständigen Rückerstattung führen: Da aus der Insolvenzmasse zunächst bevorrechtigte Gläubiger befriedigt werden, haben Verbraucher bei Insolvenzverfahren in der Regel das Nachsehen.
Wer trotzdem einen Versuch machen möchte, kann seine Forderung wie folgt anmelden:
Zu Germania
Gläubiger können ihre Forderung auf der Internetseite des Insolvenzverfahrens (https://germania.insolvenz-solution.de/start) anmelden. Der Insolvenzverwalter erklärt auf dieser Internetseite, dass die ihm bekannten Gläubiger mittels eines Rundschreibens gesondert zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Dementsprechend empfiehlt der Insolvenzverwalter, dieses Schreiben abzuwarten, da es wichtige Informationen und Details zum Procedere der Forderungsanmeldung enthalten soll. Die First zur Anmeldung der Forderung endet am 1. Juli 2019.
Zu Wow Air
Die Forderung kann ausschließlich per Post (ein Einschreiben mit Rückantwort wird empfohlen) an
Sveinn Andri Sveinsson, trustee
Reykjavík Lawyers
Grjótagata 7
101 Reykjavík
ICELAND
angemeldet werden. Auf der Internetseite des EVZ Italien – Büro Bozen finden Sie ein Muster, welches vom isländischen Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt wurde und verwendet werden kann. Es wird empfohlen, dieses Muster für die Forderungsanmeldung zu benutzen und alle Beweisunterlagen zur Zahlung bzw. Buchung beizulegen. Die First zur Anmeldung der Forderung endet am 3. August 2019.
Insolvenzen von Fluggesellschaften sind leider kein Einzelfall und die hohe Anzahl geschädigter Verbraucher unterstreicht die Notwendigkeit einer verpflichtenden Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften, wie sie z. B. für Reiseveranstalter bereits vorgesehen ist. Der Verbraucher bucht und bezahlt ein Flugticket in der Regel Monate im Voraus und trägt momentan das Kostenrisiko, wenn die Fluggesellschaft den Betrieb einstellt. Aus diesem Grund sollten Flugtickets wenn möglich mit Kreditkarte bezahlt werden, um im Falle einer Insolvenz die Rückerstattung mittels des Chargeback-Verfahren anfragen zu können.
Für weitere Informationen steht das Europäische Verbraucherzentrum Italien unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org zur Verfügung.
Bozen, 10. April 2019
Presse Information
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