In den letzten Wochen haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen einige Verbraucher gemeldet, die im Internet nach einem Gratis-Tool für die Bewertung ihres Gebrauchtautos gesucht haben, auf einen nicht eindeutig gekennzeichneten Werbebanner geklickt haben und unbemerkt auf eine Seite gelangt sind, die für die Dienstleistung 59,50 Euro verlangt.
Herr Marco möchte seinen Mercedes gar nicht verkaufen, lediglich interessehalber möchte er wissen, welchen Marktwert sein Wagen im Moment gerade hat. Geld für eine Fachzeitschrift ausgeben, möchte er dafür nicht. Eine Antwort findet sich sicher kostenlos im Internet, denkt er sich, und gibt in die Suchmaschine die Begriffe "valutazione auto gratuita" (also "Autobewertung gratis") ein. Er klickt auf einen der unzähligen Treffer und kommt auf eine Gratisseite, dort klickt er wieder auf einen Link und landet unbemerkt auf einer anderen Seite: auto-prezzo.net. Es erscheint eine Maske für die Eingabe einiger Daten: das Fahrzeugkennzeichen, die gefahrenen Kilometer, eine Handynummer, eine E-Mailadresse; was nicht abgefragt wird, ist der Name oder die Postadresse, aber auch nicht das Datum der Zulassung des Wagens, oder die Automarke oder andere wichtige Details zum Modell, also Daten, die für eine grobe Bewertung des Werts des Fahrzeugs eigentlich unerlässlich sind. Herr Marco denkt sich, dass diese Daten wohl auf der nächsten Seite abgefragt werden und klickt auf "valutazione start". Es gibt aber keine nächste Seite. Herr Marco erhält hingegen eine E-Mail mit einer Rechnung über 59,50 Euro für die angeblich genutzte Dienstleistung.
Herr Marco fällt aus allen Wolken und geht nochmals auf die Webseite; erst jetzt bemerkt er, dass rechts oben neben der Maske für die Dateneingabe eine Angabe zum Preis steht. Ihm fällt ein, dass es bei Fernabsatzgeschäften ein Rücktrittsrecht von 10 Arbeitstagen gibt und so sucht er auf der Seite nach einer Adresse, an welche er seine Rücktrittserklärung senden kann. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen findet er allerdings eine merkwürdige Klausel: der Rücktritt kann nur online und innerhalb 20 Minuten ab Anmeldung erfolgen. Es stimmt zwar, dass der Verbraucherkodex einige Fälle vorsieht, wo das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt werden kann, z. B. wenn Dienstleistungen mit Zustimmung des Konsumenten bereits begonnen wurden oder, sofern nicht anders vereinbart, bei Waren, die auf Maß oder nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden hergestellt werden. Der Preis der Dienstleistung und der Hinweis zum Bestehen des Rücktrittsrecht oder dessen Ausschluss gehören jedoch zu jenen Informationen, die dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrags klar und verständlich vermittelt werden müssen, und zwar mit an die verwendete Kommunikationstechnik angepassten Mitteln.
Die Betreiber der Webseite kennen die Daten von Herrn Marco, auch wenn er diese gar nicht mitgeteilt hat, seinen Namen, die Steuernummer, die Postadresse und alle einzelnen Daten bezüglich des Fahrzeugs: die Fahrgestellnummer, die Leistung, das Zulassungsdatum, das Datum an welchen er das Auto vom Vorbesitzer gekauft hat und wie viel er dafür bezahlt hat, usw. Durch das von Herrn Marco angegebene Kennzeichen scheinen die Betreiber auf die Daten des öffentlichen Fahrzeugregister zugegriffen zu haben, und nur einige Tage später bekommt er - in einem Umschlag aus Tallinn in Estland - das "Bewertungszertifikat" und die Rechnung mit der Post zugestellt. Das Unternehmen gibt übrigens an, seinen Sitz in den Vereinigten Staaten zu haben, die Zahlung erfolgt auf ein italienisches Konto, die Webseite ist hingegen in den Niederlanden registriert. Das EVZ hat Herrn Marco geraten, sich nicht von den Rechnungen und Mahnungen einschüchtern zu lassen.
Das EVZ rät allen Verbraucher, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer genau durchzulesen, bevor sie diese mit dem Setzen eines Häkchens akzeptieren: vor allem der Teil, der sich auf die Kosten der Leistung, die Vertragsdauer und das Rücktrittsrecht bezieht. Vorsicht ist besonders dann geboten, wenn auf einer vermeintlich kostenlosen Internetseite Daten abgefragt werden, die mit der angebotenen Leistung nichts zu tun haben (in diesem Fall das Autokennzeichen, die Handynummer, die E-Mailadresse, in anderen Fällen auch der Name, das Geburtsdatum usw.). Das Abfragen solcher Daten könnte ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Seite sein. Wenn man sich nicht hundertprozentig sicher ist, dass die Dienstleistung kostenlos ist, sollte man die Seite lieber schließen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Bozen, 26.03.2013
Presse-Information
Herr Marco fällt aus allen Wolken und geht nochmals auf die Webseite; erst jetzt bemerkt er, dass rechts oben neben der Maske für die Dateneingabe eine Angabe zum Preis steht. Ihm fällt ein, dass es bei Fernabsatzgeschäften ein Rücktrittsrecht von 10 Arbeitstagen gibt und so sucht er auf der Seite nach einer Adresse, an welche er seine Rücktrittserklärung senden kann. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen findet er allerdings eine merkwürdige Klausel: der Rücktritt kann nur online und innerhalb 20 Minuten ab Anmeldung erfolgen. Es stimmt zwar, dass der Verbraucherkodex einige Fälle vorsieht, wo das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt werden kann, z. B. wenn Dienstleistungen mit Zustimmung des Konsumenten bereits begonnen wurden oder, sofern nicht anders vereinbart, bei Waren, die auf Maß oder nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden hergestellt werden. Der Preis der Dienstleistung und der Hinweis zum Bestehen des Rücktrittsrecht oder dessen Ausschluss gehören jedoch zu jenen Informationen, die dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrags klar und verständlich vermittelt werden müssen, und zwar mit an die verwendete Kommunikationstechnik angepassten Mitteln.
Die Betreiber der Webseite kennen die Daten von Herrn Marco, auch wenn er diese gar nicht mitgeteilt hat, seinen Namen, die Steuernummer, die Postadresse und alle einzelnen Daten bezüglich des Fahrzeugs: die Fahrgestellnummer, die Leistung, das Zulassungsdatum, das Datum an welchen er das Auto vom Vorbesitzer gekauft hat und wie viel er dafür bezahlt hat, usw. Durch das von Herrn Marco angegebene Kennzeichen scheinen die Betreiber auf die Daten des öffentlichen Fahrzeugregister zugegriffen zu haben, und nur einige Tage später bekommt er - in einem Umschlag aus Tallinn in Estland - das "Bewertungszertifikat" und die Rechnung mit der Post zugestellt. Das Unternehmen gibt übrigens an, seinen Sitz in den Vereinigten Staaten zu haben, die Zahlung erfolgt auf ein italienisches Konto, die Webseite ist hingegen in den Niederlanden registriert. Das EVZ hat Herrn Marco geraten, sich nicht von den Rechnungen und Mahnungen einschüchtern zu lassen.
Das EVZ rät allen Verbraucher, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer genau durchzulesen, bevor sie diese mit dem Setzen eines Häkchens akzeptieren: vor allem der Teil, der sich auf die Kosten der Leistung, die Vertragsdauer und das Rücktrittsrecht bezieht. Vorsicht ist besonders dann geboten, wenn auf einer vermeintlich kostenlosen Internetseite Daten abgefragt werden, die mit der angebotenen Leistung nichts zu tun haben (in diesem Fall das Autokennzeichen, die Handynummer, die E-Mailadresse, in anderen Fällen auch der Name, das Geburtsdatum usw.). Das Abfragen solcher Daten könnte ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Seite sein. Wenn man sich nicht hundertprozentig sicher ist, dass die Dienstleistung kostenlos ist, sollte man die Seite lieber schließen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Bozen, 26.03.2013
Presse-Information
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