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28.01.2021

Alpiner Skitourismus während der Pandemie: Skifahren trotz Corona? Das gilt in den Nachbarländern

 
Endlich wieder auf die Piste! Skifahrer wünschen sich nichts sehnlicher als das. In Italien müssen sie sich aber voraussichtlich bis zum 15. Februar gedulden. Auch in den alpinen Nachbarländern sieht es kaum besser aus.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), veranstaltet regelmäßig „StudyVisits“. Dabei informieren sich die Zentren über die Situation bei Verbraucherthemen direkt bei den KollegInnen der teilnehmenden Ländern, um KonsumentenInnen die bestmögliche juristische Beratung bei grenzüberschreitenden Fragen bieten zu können. Bei der letzten Onlinekonferenz zwischen Italien,Österreich, Deutschland, Frankreich und Luxemburg am 21. Jänner 2021 war unter anderem der alpine Skitourismus der Schwerpunkt.

Die Einreise nach Italien aus Ländern der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist derzeit grundsätzlich gestattet, allerdings ist außer der Meldepflicht beim lokalen Departement für Gesundheitsvorsorge des territorial zuständigen Sanitätsbetriebes, die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. In Italien sind zur Zeit alle Skigebiete geschlossen. Eine mögliche Öffnung wurde mehrfach verschoben; der nächste Termin ist voraussichtlich der 15. Februar. Die Gastronomie ist der-zeit – je nach Region – mit mehr oder weniger Einschränkungen geöffnet.

Wie ist nun die Situation in den anderen Alpenländern?


Österreich: Pisten offen, aber ohne Gastronomie

Skistationen sind zwar offen, aber für Wintertourismus aus dem Ausland kaum erreichbar. Es besteht bei Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht, die nach 5 Tagen durch einen vor Ort durchgeführten negativen Test beendet werden kann. Einreisende müssen im „Pre-Travel-Clearance“ persönliche Angaben und Aufenthalte der letzten 10 Tage registrieren. Bei beiden Bestimmungen gibt es Ausnahmen,diese treffen aber nicht auf klassische Skitouristen zu. In Österreich gelten zwar strenge Lockdown-Verordnungen, bis vorerst 7. Februar ist aber Skifahren und die Anreise zum Skigebiet am gleichen Tag erlaubt. Da Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Kulturbetriebe geschlossen haben, gibt es für Touristen keine Unterbringungsmöglichkeiten, vorerst bis Ende Februar und abhängig von der Entwicklung von Infektionszahlen auch danach. Auch private Unterbringung ist für touristische Zwecke nicht erlaubt, zudem gelten Ausgangsbeschränkungen. Verpflegung durch Take Away ist nur möglich, wo es Zufahrtsstraßen gibt, auf dem Berg ist dies somit meist nicht gestattet. FFP2 Masken müssen in geschlossenen Stationen und Liftanlagen (Gondel, abdeckbarer Sessellift)getragen werden und dürfen nur zu 50% belegt sein. Beim Anstehen sind Mundnasenschutzmasken vorgeschrieben und es gilt ein genereller Zweimeterabstand. Die Beschränkung auf Tagestourismus hat zur Folge, dass östliche Skigebiete in Großstadtnähe Zulauf vor allem am Wochenende haben und jene in westlichen Bundesländern wegen Unrentabilität temporäre Schließungen überlegen, da die gewohnten deutschen und niederländischen Gäste ausbleiben.

Deutschland: geschlossene Lifte und Lockdown

In Deutschland müssen sie sich Skifahrer bis einschließlich 14. Februar gedulden: Aufgrund des aktuellen Lockdowns bleiben Bergbahnen und Skilifte noch so lange und vielleicht darüber hinaus geschlossen.

Frankreich: Skipisten zu und Ausgangssperre

Auch in Frankreich sind alle Skigebiete geschlossen. Vor Ort muss sich außerdem jeder an eine abendliche Ausgangssperre ab 18 Uhr halten.

Luxemburg: freie Einreise

Das Großherzogtum stellt eine Ausnahme dar: Es bestehen keinerlei Reisebeschränkungen oder Quarantänepflichten. Abgesehen von einigen Langlaufloipen bestehen aber keine Skisportmöglichkeiten im Land.

In der Wintersaison 2020 wurden Skigebiete vor dem eigentlichen Saisonende geschlossen und Gäste konnten ihre Saisonkarten oder Skipässe nicht entsprechend nutzen. Rechtsabteilungen nationaler Verbraucherschutzorganisationen aus Italien und Österreich haben sich diesem Problem angenommen. Für heuer haben einige ausländische Skigebiete die AGB adaptiert und auch eigene Corona-Klauseln eingefügt.

Fazit: Skifahren in dieser Saison ist derzeit eine Sache des Tagestourismus für Inländer oder Ortsansässige, wenn Skigebiete in den jeweiligen Alpenländern überhaupt offen sind. Aufgrund der Verordnungen und Quarantänepflichten sowohl bei Einreise, als auch bei Rückkehr ins Heimatland ist Skifahren in den ausländischen Alpen derzeit trotz schöner Schneelage de-facto unmöglich.


Bozen, 28.01.2021
Presse Information

 

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