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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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17.03.2021

Flugreisen - 2020: Das Horrorjahr für den Flugverkehr

 
2020 war ein schwarzes Jahr für Flugreisende und deren Beschwerden, die großteils auf das Coronavirus zurückzuführen sind, aber auch für Fluggesellschaften, welche die drastischen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu spüren bekommen haben. Es gilt, eine Pleitewelle im Luftverkehr zu vermeiden, trotzdem müssen gleichzeitig die Rechte der Reisenden geschützt werden.
Das Jahr 2020 war beispiellos, auch in Bezug auf die Beschwerden über Flugreisen: So gab es im vergangenen Jahr einen sprunghaften Anstieg von Anfragen und Beschwerden, wie ihn weder das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien noch das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) in Vergangenheit erlebt hat.

Von den 11.386 Informationsanfragen, die das EVZ Italien im Jahr 2020 bearbeitet hat, betrifft fast die Hälfte (mehr als 43 % der Gesamtzahl) den Transportsektor; dazu gehören unter anderem Transportdienstleistungen, aber auch Anfragen zum Autoverleih sowie zum Kauf von Fahrzeugen und Transportzubehör. Fast drei von zehn Anfragen (3.219 von 11.386), die von den Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums Italien bearbeitet wurden, betreffen Probleme im Flugverkehr, und von diesen sind fast zwei Drittel (2.089) direkt auf das Coronavirus zurückzuführen.

Was die konkret bearbeiteten Beschwerden betrifft, ist diese Zahl sogar noch höher: Zwei von drei der beim EVZ Italien von italienischen VerbraucherInnen eingereichten Beschwerden gegen europäische Unternehmen sind dem Transportsektor (67 %) zuzuordnen, wobei ein großer Teil dieser Beschwerden auf coronabedingte Flugausfälle zurückzuführen ist. Weniger eindeutig, aber nichtsdestotrotz hoch, ist diese Zahl hinsichtlich der Beschwerden von europäischen VerbraucherInnen gegen italienische Unternehmen: Von insgesamt 1.179 Anfragen und Beschwerden bezogen sich zwei von fünf auf den Transportsektor (38%).

"Die Europäische Union hat mehrere Fahrgastrechte-Verordnungen erlassen, die einen umfassenden Schutz der Passagiere gewährleisten sollen. Allerdings bleibt die Anerkennung dieser Rechte seitens der Fluggesellschaften in vielen Fällen eine Wunschvorstellung“, erklärt Milena Favretto, Beraterin im EVZ Italien. Dies zeigt sich auch im Beschwerdemanagement der Fluggesellschaften, welches oft ineffektiv ist. "Die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 besagt, dass die Rückerstattung ein Recht des Passagiers ist, also sollte sie automatisch und nicht auf Antrag des Fahrgastes erfolgen“. Eine automatisierte Abwicklung der Erstattungen wäre auch für die Unternehmen von Vorteil, da sie dadurch den Mehraufwand der bürokratischen Abläufen reduzieren können.

Auf der anderen Seite mussten in den vergangen Jahren mehrere Fluggesellschaften Konkurs anmelden. Eine Pleitewelle ist mit Sicherheit nicht im Interesse der VerbraucherInnen, denn wenn der Markt nicht attraktiv ist, besteht die Gefahr, dass bestimmte Flugstrecken von wenigen Anbietern zu ungerechtfertigt hohen Ticketpreisen angeboten werden und es auf einzelnen Flugstrecken de facto zu einer Monopolstellung kommt.

Letztendlich geht es darum, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Passagiere und jenen der Unternehmen zu finden. Wenn die Passagiere geschützt sind, kann das Vertrauen der VerbraucherInnen gestärkt, ein Neustart im Tourismussektor gefördert und eine Pleitewelle vermieden werden: Dies käme sowohl den VerbraucherInnen als auch der Reisebranche zu Gute.

Und wie sieht es im Jahr 2021 aus?

Aufgrund der geltenden Reisebeschränkungen ist der Flugverkehr noch immer stark eingeschränkt. „Diese erzwungene Reisepause könnte man jedoch zum Anlassen nehmen, um zu überlegen, wie wir in Zukunft nachhaltig reisen möchten und um einige Entwicklungen der vergangen Jahre kritisch zu überdenken“, erklärt Monika Nardo, Koordinatorin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen. „So hat die EU-Kommission Ende Dezember einen Plan für eine umweltfreundliche, intelligente und erschwingliche Mobilität vorgestellt und auch und im Rahmen des europäischen Grünen Deals gehört die nachhaltige Mobilität zu den Schwerpunktthemen“, schließt Nardo ab. Auch hier gilt, nur wenn VerbraucherInnen und Unternehmen sich um ein nachhaltiges Reisen bemühen, werden diese Ziele auch erreichbar sein.

Die Beraterinnen des EVZ in Bozen sind telefonisch unter der Nummer 0471 980939 und via E-Mail unter info@euroconsumatori.org erreichbar und bieten kostenlose Beratung und Unterstützung. Auf der Internetseite des EVZ stehen zudem zahlreiche Informationen, nützliche Tipps, Musterbriefe und vielfältige Publikationen im Bereich der Flugreisen zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.euroconsumatori.org/de/81939.

Das EVZ Italien informiert auch über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform).

Außerdem finden Sie uns auf Facebook (Centro Europeo Consumatori Italia), Twitter (ECC Italy), Instagram (ecc.italy) und Youtube (Centro Europeo Consumatori Italia).

Pressen Information

17. März 2021
 

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