Flüge
Flugannullierung
Für die Forderung einer Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei der Streichung eines Flugs. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von der EU starten, aber auch für Flüge in die EU, falls das Unternehmen eine Betriebserlaubnis in einem Mitgliedsstaat hat.
Flugverspätung
Für die Forderung einer Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Flugverspätungen. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von der EU starten, aber auch für Flüge in die EU, falls das Unternehmen eine Betriebserlaubnis in einem Mitgliedsstaat hat.
Nichtbeförderung bei Flügen
Für die Forderung einer Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Nichtbeföderung. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von der EU starten, aber auch für Flüge in die EU, falls das Unternehmen eine Betriebserlaubnis in einem Mitgliedsstaat hat.
Stornierung Flugticket – Erstattung Steuern und Gebühren
Der Gesamtpreis des Tickets umfasst unter anderem auch verschiedene Steuern und Gebühren, welche im Endpreis gesondert ausgewiesen werden müssen. Bei einigen haben Passagiere das Recht auf deren Rückerstattung, wenn er/sie das Ticket storniert, da diese Beträge nur dann von der Fluggesellschaft abgeführt werden müssen, wenn der Passagier das Ticket tatsächlich in Anspruch nimmt. Somit kann ein Teil des Ticketpreises vom Passagier zurückgefordert werden, wenn freiwillig auf den Flug verzichtet wird.
Gepäcksverspätung Flug
Für Schadensersatzförderungen bei Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck bei einem Flug. Die Reklamation muss spätestens 21 Tage nach dem Zeitpunkt zu dem das Gepäck dem Passagier wieder zur Verfügung gestellt wurde, verschickt werden. Bei verspäteter Aushändigung des Reisegepäcks muss darauf geachtet werden, dass man nur jene Ausgaben vornimmt, die wirklich nötig sind (so ist z.B. der Kauf eines Markenbadeanzugs bei Verspätung in der Aushändigung des Reisegepäcks nicht gerechtfertigt).
Gepäcksverlust bei Flügen
Für Schadensersatzforderungen bei Gepäcksverlust bei Flügen. Es ist wichtig, den Wert der verloren gegangen Gegenstände zu beziffern und möglichst durch vorhandene Rechnungen oder Kassenbons zu belegen.
Gepäcksbeschädigung bei Flügen
Für Schadensersatzforderungen bei der Beschädigung von Reisegepäck bei einem Flug. Es ist wichtig, den Wert der beschädigten Gegenstände zu beziffern und möglichst durch noch vorhandene Rechnungen oder Kassenbons zu belegen. Die Reklamation muss spätestens 7 Tage nach dem Zeitpunkt zu dem das Gepäck dem Passagier zur Verfügung gestellt wurde, verschickt werden.