Urlaub und Reisen
Pauschalreisen
- Rücktritt vom Pauschalreisevertrag
- Rücktritt vom Pauschalreisevertrag (außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort)
- Mängelanzeige vor Ort
- Reklamation nach Rückkehr
- Rücktritt vom Pauschalreisevertrag (außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort)
- Mängelanzeige vor Ort
- Reklamation nach Rückkehr
Reklamation Hotel
Reklamation bei Mängeln in Bezug auf einen Hotelaufenthalt
Reisen mit dem Zug
Der Schadensersatzanspruch bei einer Verspätung im Bahnverkehr wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt.
Vorgesehen sind Mindestentschädigungen von 25% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden bzw. 50% ab einer Verspätung von zwei Stunden und mehr, sowie Hilfeleistungen, wie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, und bei einem Aufenthalt über Nacht auch die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung dorthin.
Vorgesehen sind Mindestentschädigungen von 25% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden bzw. 50% ab einer Verspätung von zwei Stunden und mehr, sowie Hilfeleistungen, wie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, und bei einem Aufenthalt über Nacht auch die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung dorthin.
Reisen mit dem Bus
- Busgastrechte
- Beschädigung Gepäck oder Mobilitätshilfen - Bus
- Beschädigung Gepäck oder Mobilitätshilfen - Bus
Haftung Gastwirt
Ein Gastwirt in Italien haftet gemäß Art. 1783 ff. ZGB für alle Schäden infolge von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen, die der Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebracht hat.
Timesharing/Verzicht auf Timesharingrecht
Vorausgeschickt werden muss, dass es sehr schwierig ist, seine erworbene Timesharing-Quote wieder los zu werden; dabei muss man aufpassen, dass man nicht nochmals in die Falle tappt. Das EVZ empfiehlt Ihnen in so einem Fall, das Timesharing-Unternehmen anzuschreiben und diesem anzubieten, ihm die Quote - kostenlos - zu überlassen.
Geltendmachung des Versicherungsschutzes bei Rücktritt
Kann die Reise aus bestimmten Gründen (Krankheit, Tod, Schwangerschaft) nicht angetreten werden, kann man in einigen Fällen kostenlos zurück treten. Voraussetzung für diese Forderung ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt vor unvorhersehbaren, in der Versicherungspolizze vorgesehenen Ereignissen, die den Reiseantritt verhindern.
Achtung: Die Versicherungsbedingungen sind genauestens durchzulesen!!
der Schadensfall muss umgehend dem Reisebüro und der Versicherung mitgeteilt werden.
Achtung: Die Versicherungsbedingungen sind genauestens durchzulesen!!
der Schadensfall muss umgehend dem Reisebüro und der Versicherung mitgeteilt werden.