Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Aktualisierung: 11. März 2022

Die Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus haben sich in verschiedenen Sektoren stark auf Verbraucherverträge ausgewirkt. Das folgende Dokument enthält die Antworten auf die häufigsten Fragen, die das Europäische Verbraucherzentrum Italien täglich beantwortet.

Für ein genaues Verständnis der hier angegebenen Hinweise ist es wichtig, hervorzuheben, dass

• die Situation ständigen Änderungen unterworfen ist. Die Informationen wurden zum heutigen Tag, dem 11. März 2022, aktualisiert;

• das Gesetz 25. Februar 2022, Nr. 15 (Gesetz zur Umwandlung des sogenannten Decreto Milleproroghe), welches seit dem 1. März 2022 in Kraft ist, hat die Gültigkeit von Gutscheinen, die gemäß den Covid-19-Notstandsbestimmungen in Zusammenhang mit Transportverträgen, touristischen Unterkünften, Pauschalreisen, Schul- und Bildungsreisen ausgestellt wurden, erneut verlängert, und zwar von 24 auf 30 Monate.

• Die Gültigkeit der Gutscheine, die zu Live-Shows, Museen und anderen Kulturveranstaltungen ausgestellt wurden bleibt unverändert bei 36 Monaten.

• Nur bei Gutscheinen, die aufgrund eines coronabedingten Verzichts/Annullierung einer Transportdienstleistung (z. B. Flugtickets) ausgestellt wurden, ist es weiterhin möglich, die Erstattung 12 Monate nach Ausstellung des Gutscheins zu beantragen.

• Diese FAQs erläutern die Bestimmungen zu jenen Gutscheinen, die gemäß den italienischen Covid-19-Notstandsbestimmungen ausgestellt wurden, d.h. Gutscheine, die zu Verträgen ausgestellt wurden, deren Erfüllung zwischen dem 11. März und dem 30. September 2020 vorgesehen war und deren Auflösung aufgrund einer nachfolgenden Unmöglichkeit (sowohl seitens des Reisenden als auch des Dienstleisters) bis zum 31. Juli 2020 erfolgt ist. Gutscheine, die aus Kulanz oder als kommerzielle Geste ausgestellt wurden, unterliegen nicht den nachstehenden Regeln.

• Nur für Live-Veranstaltungen blieb die Möglichkeit der Ausstellung eines Gutscheins anstatt einer Erstattung bis zum 31. Juli 2021 aufrecht (anstatt bis zum 31. Juli 2020 wie in den anderen Fällen).

• für eine genaue Erfassung der auf nationaler Ebene und in anderen Ländern ergriffenen restriktiven Maßnahmen müssen offizielle und ständig aktualisierte Quellen zu Rate gezogen werden, wie z. B. die Website des italienischen Außenministeriums http://www.viaggiaresicuri.it/. Auf dieser Seite ist es möglich, das jeweilige Zielland auszuwählen und die vor Ort geltenden Maßnahmen einzusehen. Das Außenministerium stellt auch einen kurzen Onlinefragebogen (https://infocovid.viaggiaresicuri.it/) zur Verfügung, welchen man ausfüllen und so in Erfahrung bringen kann, welche restriktiven Maßnahmen auf die eigene spezifische Situation zutreffen;
  • hier finden Sie die offiziellen FAQ der italienischen Regierung;
  • schließlich gibt es noch Re-open EU, ein von der Europäischen Kommission bereitgestelltes Tool, das alle zwei Wochen aktualisiert wird und in 24 Sprachen verfügbar ist.

Außerdem ist es unbedingt notwendig, sich im Falle einer Reise ins Ausland oder in eine andere Region über die vor Ort geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu informieren, wie z. B. die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, etwaige Ausgangssperren oder Maßnahmen zur sozialen Distanzierung.


Beförderungsverträge/Transportverträge

Neu: Die Gültigkeit von Gutscheinen für Transportdienstleistungen wurde auf 30 Monate verlängert. Es ist weiterhin möglich, 12 Monate nach Ausstellung des Gutscheins eine Rückerstattung zu beantragen.

Ich habe einen Flug (oder ein anderes Transportmittel) für nächste Woche gebucht, wird ein Abstrich/Covid-19-Test vor der Abreise benötigt? Kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern?
Die Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Sie das Ticket in Anspruch nehmen können, können je nach Abfahrtsort, Beförderer und Bestimmungsland variieren. So kann beispielsweise vonseiten der Fluggesellschaft oder am Flughafen ein negativer PCR-Test verlangt werden; auch das Ankunftsland kann strenge Einreisebestimmungen auferlegen. Bei Flügen mit Zwischenstopps ist außerdem zu klären, welche Anforderungen von jenem Land gestellt werden, in welchem der Zwischenstopp stattfindet. Es ist daher unbedingt notwendig, sich vor der Abreise bei offiziellen Stellen genauestens über die vorzulegenden Unterlagen zu informieren (Art des akzeptierten Covid-19-Abstrichs, eventuelle nationale Coronapässe, Sprache, in der die Dokumente vorzulegen sind ...). Im Zweifelsfalle ist es ratsam, sich schriftlich an den Beförderer, die Botschaft oder das Konsulat des Bestimmungsortes zu wenden und eine Kopie des Schriftverkehrs aufzubewahren. Denken Sie auch daran, dass die erforderlichen Kontrollen die Abfertigungszeiten erheblich verlängern können. Sie sollten sich deshalb unbedingt rechtzeitig zum Flughafen/Bahnhof begeben und längere Wartezeiten einplanen.

Im Jahr 2020 wurde mein Flug (oder eine andere Art der Beförderung) aufgrund von Covid-19 annulliert/ich habe coronabedingt auf die Beförderung verzichtet. Die Fluggesellschaft hat den Betrag mittels eines Gutscheins erstattet. Ich denke nicht, dass ich ihn in nächster Zeit nutzen werde, kann ich eine Erstattung beantragen?
Wenn Sie einen sogenannten Covid-19 Gutschein bekommen haben, können Sie 12 Monate nach Ausstellung des Gutscheins die Erstattung desselben beantragen, also eineinhalb Jahre vor Fälligkeit (30 Monate) Die Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung erfolgen.

Was passiert, wenn ich den Gutschein nicht verwende?
30 Monate nach Ausstellung wird für Gutscheine, die nicht für die Buchung von Dienstleistungen verwendet wurden, der gezahlte Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Fälligkeit erstattet.
Der Gutschein kann auch für den Kauf von Dienstleistungen ausgestellt und verwendet werden, die von einem anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe erbracht werden. Die Buchung muss vor dem Ablaufdatum vorgenommen werden; dies gilt auch für Dienstleistungen, die nach diesem Datum in Anspruch genommen werden. Das heißt, wenn Ihr Gutschein z.B. am 1. Jänner 2023 verfällt, können Sie ihn auch für einen Flug verwenden, der am 25. Jänner 2023 stattfindet, sofern Sie den Flug vor dem 1. Jänner 2023 buchen.

Seit Ausstellung des Gutscheins sind zwölf Monate vergangen; das Unternehmen sagt, dass der Gutschein nun nicht mehr gültig sei und ich keinen Anspruch auf eine Rückerstattung habe. Was soll ich tun?
Wenn Ihr Gutschein aufgrund eines der in den Covid-19-Notstandsbestimmungen vorgesehenen Fälle der nachfolgenden Unmöglichkeit der Leistung ausgestellt wurde, der Flug zwischen dem 11. März und dem 30. September 2020 stattfinden sollte und die Annullierung/Stornierung bis zum 31. Juli 2020 erfolgte, muss der Gutschein 12 Monate nach Ausstellung ausbezahlt werden.
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen jedoch einen Gutschein ausgestellt hat, weil Sie es vorgezogen haben, auf den Flug zu verzichten, obwohl die Reise möglich gewesen wäre, und der Flugpreis laut Ticketbedingungen nicht erstattungsfähig war, fällt Ihre Situation nicht unter die in den Notfallbestimmungen genannten Fälle. Der Gutschein der Fluggesellschaft wurde aus Kulanz ausgestellt - wenn Sie ihn nicht verwendet haben, können Sie keine Erstattung verlangen.

Ich habe 2021 einen Flug (oder ein anderes Transportmittel) gebucht, aber die Fluggesellschaft hat den Flug wegen des anhaltenden Gesundheitsnotstands annulliert. Welche Rechte habe ich?
Wenn der Beförderer die Transportdienstleistung annulliert, haben Sie Anspruch auf eine monetäre Rückerstattung, wie von den EU-Fahrgastverordnungen vorgesehen, und zwar bei:
- Flügen
- Bahnfahrten
- Busfahrten
- Schifffahrten.


Pauschalreisen

Neu: Die Gültigkeit von Gutscheinen für Pauschalreisen wurde auf 30 Monate verlängert. Erst nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, eine Rückerstattung zu beantragen.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht, ist es notwendig, vor der Abreise einen Covid-19-Abstrich zu machen?
Die notwendigen Formalitäten, um Ihren Urlaub genießen zu können und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, können je nach Abreiseort, Reiseziel und auch je nach Anbieter der im Paket enthaltenen Dienstleistungen variieren. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie im Voraus über die notwendigen Dokumente, Einreisebestimmungen und gesundheitlichen Formalitäten zu informieren. Trotzdem sollten Sie sich vor Abreise bei den offiziellen Stellen (Außenministerium, Botschaft, Konsulat) über die vorzulegenden Unterlagen informieren oder sich mit dem jeweiligen Anbieter der Dienstleistungen schriftlich in Verbindung setzen. Eine Kopie des Schriftverkehrs sollte aufbewahrt werden.

Vergangenes Jahr wurde die von mir gebuchte Pauschalreise aufgrund von Covid-19 annulliert/ich habe coronabedingt auf die Reise verzichtet. Der Reiseveranstalter hat den Betrag mittels eines Gutscheins erstattet. Ich denke nicht, dass ich den Gutschein in nächster Zeit nutzen werde, kann ich eine Erstattung beantragen?
Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie 30 Monate ab Datum der Ausstellung abwarten. Die Erstattung muss dann innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Was passiert, wenn ich den Gutschein nicht verwende?
30 Monate nach Ausstellung müssen Gutscheine, die nicht (vollständig) eingelöst wurden, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Fälligkeit erstattet werden.
Der Gutschein kann auch für den Kauf von Dienstleistungen ausgestellt und verwendet werden, die von einem anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe erbracht werden. Die Buchung muss vor dem Ablaufdatum vorgenommen werden; dies gilt auch für Dienstleistungen, die nach diesem Datum in Anspruch genommen werden sollen. Das heißt, wenn Ihr Gutschein z.B. am 1. Jänner 2023 verfällt, können Sie ihn auch für die Buchung einer Pauschalreise verwenden, die am 25. Jänner 2023 stattfindet, sofern Sie die Pauschalreise vor dem 1. Jänner 2023 buchen.

Ich habe 2021 eine Pauschalreise gebucht, aber das Reisebüro/der Veranstalter hat die Reise wegen des gesundheitlichen Notstandes abgesagt. Welche Rechte habe ich?
Wenn es der Veranstalter ist, der die Pauschalreise absagt/abbricht, haben Sie Anspruch auf ein Ersatzpaket (von gleichwertiger, höherer oder niedrigerer Qualität, gegebenenfalls mit Rückerstattung der Preisdifferenz) oder die Bar-Erstattung der bezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen. Wenn Ihnen ein Gutschein angeboten wird, ist es natürlich möglich, diese Alternativlösung anzunehmen, allerdings ist dieser Gutschein bei Fälligkeit möglicherweise nicht erstattungsfähig, da die Covid-19-Notfallbestimmungen nicht mehr anwendbar sind.


Unterkünfte

Neu: Die Gültigkeit von Gutscheinen wurde auf 30 Monate verlängert. Erst nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, eine Rückerstattung zu beantragen.

Ich habe einen Aufenthalt gebucht, aber als ich in der Unterkunft ankam, musste ich feststellen, dass einige der beworbenen Leistungen aufgrund von Covid-19 nicht angeboten wurden. Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?
Wenn Sie einen Hotelaufenthalt buchen, haben Sie Anspruch darauf, die beworbenen und bezahlten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ist das Schwimmbad coronabedingt geschlossen? Ist die Sauna aus gesundheitlichen Gründen nicht zugänglich? Reklamieren Sie umgehend vor Ort, wenn Sie nicht ausreichend über diese Einschränkungen informiert wurden. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Preisminderung.

Das Hotel, das ich letztes Jahr gebucht habe, wurde aufgrund von Covid-19 geschlossen/ich war coronabedingt gezwungen, die Buchung zu stornieren. Der Eigentümer hat mir den Betrag mittels eines Gutscheins erstattet. Ich denke nicht, dass ich den Gutschein in nächster Zeit verwenden werde, kann ich eine Rückerstattung verlangen?
Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie warten, bis die 30 Monate abgelaufen sind. Die Erstattung muss dann innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Was passiert, wenn ich den Gutschein nicht verwende?
30 Monate nach Ausstellung müssen Gutscheine, die nicht (vollständig) eingelöst wurden, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Fälligkeit erstattet werden.
Der Gutschein kann auch für den Kauf von Dienstleistungen ausgestellt und verwendet werden, die von einem anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe erbracht werden. Die Buchung muss vor dem Ablaufdatum vorgenommen werden; dies gilt auch für Dienstleistungen, die nach diesem Datum in Anspruch genommen werden sollen. Das heißt, wenn Ihr Gutschein z.B. am 1. Jänner 2023 verfällt, können Sie ihn auch für die Buchung einer Unterkunft für den 25. Jänner 2023 verwenden, sofern Sie die Unterkunft vor dem 1. Jänner 2023 buchen.


Eintrittskarten für Ausstellungen, Museen und andere Kulturstätten

-> Die Gültigkeit von Gutscheinen, die für Eintrittskarten für Shows, Sportveranstaltungen, Museen und andere kulturelle Einrichtungen ausgestellt wurden, beträgt 36 Monate.

Ich habe im Februar 2020 eine Eintrittskarte für ein Theaterstück gekauft, das für September 2020 geplant war, aber es wurde auf den 10. Oktober 2021 verschoben. Der Veranstalter hat einen Gutschein ausgestellt, aber ich weiß nicht, ob ich den neuen Termin wahrnehmen kann. Kann ich eine Rückerstattung verlangen?
Nein; wenn die Live-Show auf ein bestimmtes Datum innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins verschoben wurde, haben Sie nur Anspruch auf den Gutschein und können keine Erstattung verlangen.
Wurde die Live-Show auf einen Termin außerhalb des Gültigkeitszeitraums des Gutscheins verlegt, haben Sie nach Ablauf des Gutscheins Anspruch auf eine Barauszahlung.

Ich habe im Februar 2020 ein Ticket für ein Konzert gekauft, das für September 2020 geplant war, aber die Veranstaltung wurde abgesagt. Der Veranstalter hat einen Gutschein ausgestellt, den ich aber nicht einlösen werde. Kann ich eine Rückerstattung verlangen?
Ja; die Covid-19-Notfallbestimmungen sehen vor, dass im Falle einer endgültigen Absage von Konzerten der Unterhaltungsmusik der Käufer Anspruch auf eine Geldrückerstattung hat.