Das Europäische Parlament hat die bisherige Null-Zusatzkosten-Regelung bis 2032 verlängert
Weiterer Erfolg für Verbraucher im Telekommunikationssektor: Nach der Abschaffung der Roaminggebühren durch die EU im Jahr 2017, gelten ab dem 15. Mai Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS von Privatkunden ins EU-Ausland.
Ab 15. Juni 2017 heißt es „Roam like at Home“: Ab dann wird es für VerbraucherInnen möglich sein, den eigenen Heimtarif für Telefonate, SMS und Datenvolumen auch bei Reisen ins EU-Ausland in Anspruch zu nehmen, ohne zusätzliche Roaming-Gebühren bezahlen zu müssen. Die Verbraucherzentrale Südtirol und das EVZ Italien – Büro Bozen beantworten die wichtigsten Fragen zur Abschaffung der Roaming-Gebühren.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen hat den heutigen Europatag 2017 zum Anlass genommen, daran zu erinnern, dass die Europäische Union Verbraucher unterstützt, indem sie Rechte, Schutz und Entschädigungsmöglichkeiten eingeführt hat, und Information und Beratung bereitstellt.
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen", erklärte Robert Schuman am 9. Mai 1950 in seiner legendären Rede, die den Weg zur Schaffung der heutigen Europäischen Union bereitet hat.
Schon seit Jahren hat die EU die Realisierung des Binnenmarktes im Bereich Telekommunikation anvisiert, um die Verbraucher vor exorbitanten Handy-Rechnungen zu schützen. Ab dem 30. April werden die Roaminggebühren ein letztes Mal gesenkt, um sie dann ab 15. Juni 2017 komplett abzuschaffen.
Diese kostenlose mobile Reise-App ist der ideale Reisebegleiter für Urlaube in der EU, in Island und Norwegen. Sie hilft Reisenden in Europa, stressige Situationen im Ausland zu meistern und Verbraucherrechte in der Sprache des Reiselandes geltend zu machen.
Die wichtigsten Sätze für die Reklamation vor Ort in allen 23 Sprachen der EU
Haben Sie etwas im Urlaub gekauft, das kurz darauf kaputt ging? Haben Sie Ärger mit dem Mietwagen oder der Hotelunterkunft, die Sie von zu Hause aus gebucht haben? Ist der Flug verspätet? Wenn es im Urlaub anders läuft als geplant, sollten Sie wissen, was zu tun und zu sagen ist, um zu Ihrem guten Recht zu kommen, wenn da nicht das Problem mit der Landessprache wäre. Die neue ReiseApp des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hilft hier weiter.
Der 1. Juli 2014 ist letztmalig Stichtag für die von der EU verordneten jährlichen Senkungen der Roaminggebühren. Als nächster Schritt wird für voraussichtlich Weihnachten 2015 die vollkommene Abschaffung des Roamings in der EU und die Realisierung des Binnenmarktes im Bereich Telekomunikation anvisiert.