Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Geoblocking

Wir kaufen immer mehr online und merken häufig nicht einmal, wie oft es sich dabei um Verkäufer handelt, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben.

Der EU-Verbraucher soll die Möglichkeit haben, den gesamten Dienstleistungsmarkt Europas grenzenlos nutzen zu können und dabei nicht durch Einschränkungen aufgrund seines Wohnsitzes oder seiner Staatsbürgerschaft behindert zu werden.

Auch mit diesem Ziel wurde zunächst die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG ausgearbeitet, die einen allgemeinen Rechtsrahmen schafft, um den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.

Mit dem ständigen Wachstum des Online-Handels und dem damit einhergehenden Bedürfnis, Waren grenzüberschreitend kaufen zu können, entstand auch die Notwendigkeit, ein rechtliches Rahmenwerk zu schaffen, dass sich ausschließlich mit dem Internet-Handel beschäftigt. Es wurde die Verordnung zum Geoblocking 2018/302/EU erlassen. Sie verbietet Online-Anbietern von Waren und Dienstleistungen Verbraucher aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft von ihrem Angebot auszuschließen, sie automatisch auf andere länderspezifische Seiten zu verweisen (sog. Re-Routing) oder ungerechtfertigt erschwerende Geschäftsbedingungen einzufügen.

Mehr zu diesem Thema und dazu wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien als offizielle nationale Kontaktstelle für alle Belange in Verbindung mit Geoblocking Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte in diesem Bereich unterstützen kann, finden Sie hier.
Musterbrief - Geoblocking
Die Geoblocking-Verordnung verbietet Online-Anbietern von Waren und Dienstleistungen, Verbraucher aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft von ihrem Angebot auszuschließen, sie automatisch auf andere länderspezifische Seiten zu verweisen (sog. Re-Routing) oder ungerechtfertigt erschwerende Geschäftsbedingungen einzufügen.

NB: Beachten Sie bitte, dass in einigen Fällen eine Ungleichbehandlung erlaubt ist, wenn diese durch nationale Normen oder z. B. hohe Lieferkosten oder sprachliche Hürden gerechtfertigt ist.

Sollten Sie Opfer einer solchen Diskriminierung geworden sein, können Sie den Online-Händler mit diesem Schreiben kontaktieren.
Achtung: Die Verordnung gestattet es dem Online-Händler, Länder als Lieferadressen auszuschließen.
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