Musterbrief - Geltendmachung des Versicherungsschutzes bei Rücktritt
Kann die Reise aus bestimmten Gründen (Krankheit, Tod, Schwangerschaft) nicht angetreten werden, kann man in einigen Fällen kostenlos zurück treten. Voraussetzung für diese Forderung ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt vor unvorhersehbaren, in der Versicherungspolizze vorgesehenen Ereignissen, die den Reiseantritt verhindern.
Achtung: Die Versicherungsbedingungen sind genauestens durchzulesen!!
der Schadensfall muss umgehend dem Reisebüro und der Versicherung mitgeteilt werden.
Kann die Reise aus bestimmten Gründen (Krankheit, Tod, Schwangerschaft) nicht angetreten werden, kann man in einigen Fällen kostenlos zurück treten. Voraussetzung für diese Forderung ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt vor unvorhersehbaren, in der Versicherungspolizze vorgesehenen Ereignissen, die den Reiseantritt verhindern.
Achtung: Die Versicherungsbedingungen sind genauestens durchzulesen!!
der Schadensfall muss umgehend dem Reisebüro und der Versicherung mitgeteilt werden.
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Musterbrief - Geltendmachung des Versicherungsschutzes bei Rücktritt
Kann die Reise aus bestimmten Gründen (Krankheit, Tod, Schwangerschaft) nicht angetreten werden, kann man in einigen Fällen kostenlos zurück treten. Voraussetzung für diese Forderung ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt vor unvorhersehbaren, in der Versicherungspolizze vorgesehenen Ereignissen, die den Reiseantritt verhindern.
Achtung: Die Versicherungsbedingungen sind genauestens durchzulesen!!
der Schadensfall muss umgehend dem Reisebüro und der Versicherung mitgeteilt werden.
Kann die Reise aus bestimmten Gründen (Krankheit, Tod, Schwangerschaft) nicht angetreten werden, kann man in einigen Fällen kostenlos zurück treten. Voraussetzung für diese Forderung ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt vor unvorhersehbaren, in der Versicherungspolizze vorgesehenen Ereignissen, die den Reiseantritt verhindern.
Achtung: Die Versicherungsbedingungen sind genauestens durchzulesen!!
der Schadensfall muss umgehend dem Reisebüro und der Versicherung mitgeteilt werden.
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