In den letzten Jahren wurde es mehr und mehr zur gängigen Praxis: Die Unterkunft wurde online gebucht, für den Check-in wurden zwischen Gast und Unterkunft Ausweiskopien und der Zugangscode für die Keybox der Wohnung über Messengerdienste oder einem eigenen Portal ausgetauscht. Gäste und Vermieter von Ferienunterkünften bekamen sich oft während des gesamten Aufenthalts gar nicht zu Gesicht. Dieser Vorgehensweise wurde nun ein Riegel vorgeschoben.
Wenn man in den Urlaub fährt, sollte man nicht nur an Entspannung und Spaß zu denken, sondern auch den Datenschutz nicht außer acht lassen. Verbraucher:innen sollten darüber Bescheid wissen, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden und welche Rechte sie haben. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien gibt wichtige Informationen und nützliche Ratschläge, damit der Datenschutz auch auf Reisen gewahrt bleibt.
Der Sommerurlaub steht bevor: Wer die eigenen Rechte in der Urlaubszeit kennt, ist klar im Vorteil. Wie man mögliche Probleme schon bei Buchung der Reise vermeiden kann, hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien - Büro Bozen heute im Rahmen einer Pressekonferenz erklärt.
Die Skisaison ist im vollen Gange und viele Skibegeisterte nehmen sich ein paar Tage frei, um ihrem Hobby in vollen Zügen zu frönen. Wer sich dabei für einen Skiurlaub im Ausland entscheidet, sollte jedoch sicherstellen, ausreichend versichert zu sein. Wer nämlich mit dem Hubschrauber geborgen werden muss, riskiert eine gesalzene Rechnung zu bekommen.
Gerade zur kältesten Zeit des Jahres lässt es sich gut von unbeschwerten Ferien in der sommerlichen Sonne träumen. Praktischerweise locken gerade jetzt Frühbucherrabatte und die Schnäppchenjagd kann beginnen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt allerdings vor versteckten Kosten und anderen Hürden bei der Buchung des Traumurlaubs.
Anlässlich des Welttourismustages am 27. September weist das Europäische Verbraucherzentrum Italien erneut auf sein Engagement zum Schutz der Reisenden hin.
Es ist nun 30 Monate her, seit die ersten Voucher für Covid-bedingte Absagen von Reisen - in Anwendung des damals in Kraft getretenen „Cura Italia“ Dekrets - ausgestellt wurden. Jetzt ist endlich die Zeit gekommen, die Auszahlung jener Gutscheine zu beantragen, die nicht für eine erneute Buchung genutzt wurden.
Der Sommer steht vor der Tür, und nach zwei Jahren Pandemie liegt bei vielen die Hauptsorge nun beim Anstieg der Preise in allen Bereichen. Das Reisen machen dabei keine Ausnahme. Auf der Suche nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gilt es, lauernde Fallen zu umgehen. Worauf man besonders achten muss, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum.
Mit einer Änderung, die in das am 1. März in Kraft getretene Decreto Milleproroghe aufgenommen wurde, wurde die Gültigkeitsdauer der sogenannten Covid-Reisegutscheine auf 30 Monate verlängert. Dabei handelt es sich um Gutscheine, die als Erstattung für Hotelaufenthalte, Pauschalreisen, Schulausflüge und Bildungsreisen ausgestellt wurden, die wegen der Covid-19-Pandemie annulliert wurden. Diese weitere Verlängerung ist jedoch leider keine ideale Lösung für die Verbraucher:innen.
Das Dekret zur Umsetzung des im Gesetz Nr. 77/2020 vorgesehenen Garantiefonds zur Entschädigung der Covid-19 Reisegutscheine wurde endlich im Amtsblatt veröffentlicht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) fasst die wichtigsten Informationen zusammen.