Ferienclubs als langfristiges Urlaubsprodukt
Ein sogenannter Ferienclub- oder Holidayclub-Vertrag, der nach europäischem und nationalem Recht (in Italien Art. 69 des „Codice del Consumo“) als Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt bezeichnet wird, ist definiert als ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, bei welchem Verbraucher:innen ein Entgelt dafür zahlen, das Recht auf Ermäßigungen oder andere Vergünstigungen in Bezug auf eine Unterkunft zu erhalten und zwar unabhängig davon, ob damit andere Reise- oder sonstige Leistungen verbunden sind.Beim Verkauf eines langfristigen Urlaubsprodukts müssen mit Hilfe eines Standard-Informationformulars in Papierform oder auf einem anderen leicht zugänglichen dauerhaften Datenträger klare Informationen über den zu schließenden Vertrag gegeben werden. Dieses Formblatt enthält u. a. die folgenden wichtigen Informationen:
• Identität und Anschrift des Unternehmens und/oder des Veranstalters, welches oder welcher die Vertragspartei(en) sein werden;
• eine genaue Beschreibung des Rechts, das mit dem Erwerbs der Mitgliedschaft im Ferienclub verbunden ist;
• eine genaue Beschreibung des Zeitraums, in dem dieses Recht gilt, und
• die Laufzeit des Vertrages;
• die Kosten, einschließlich etwaiger zusätzlicher obligatorischer Kosten, wie jährliche Mitgliedsgebühren oder andere Sondergebühren;
• eine Beschreibung der Dienstleistungen und Einrichtungen, die in Anspruch genommen werden können.
Verbraucher:innen müssen diese Informationen und den Vertrag selbst in Schriftform, in der eigenen Sprache und kostenlos erhalten. Mit diesem Dokument ist es möglich, vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen, ob in Hinblick auf die eigenen Urlaubsgewohnheiten, Zukunftspläne und wirtschaftlichen Möglichkeiten, sich das Verhältnis zwischen den anfallenden Kosten und der zu erwartenden Leistung wirklich lohnt.
Auch nach Vertragsabschluss ist es noch möglich, es sich anders zu überlegen und den Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das Unternehmen muss nämlich bei Vertragsabschluss auch ein Standard-Rücktrittsformular aushändigen, das für den Rücktritt vom Vertrag verwendet werden kann. Wenn das Standard-Informationsblatt (d. h. das oben genannte Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen zum Vertrag) nicht erhalten wurde, verlängert sich die Bedenkzeit auf 3 Monate und 14 Kalendertage; wenn dagegen das Standard-Rücktrittsformular (das Formular, das ausgefüllt werden kann, um den Widerruf zu erklären) nicht erhalten wurde, verlängert sich die Bedenkzeit auf 1 Jahr und 14 Kalendertage.
Die Vorstellung, Anspruch auf vergünstigte Urlaube zu haben, ist natürlich sehr verlockend. Der wirtschaftliche Aspekt ist jedoch nicht der einzige, den es zu berücksichtigen gilt, und ein Vertrag, der auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, kann sich am Ende als doch nicht so günstig erweisen, wie es den Anschein hatte. Wenn man nur an die Ermäßigungen denkt, die man erhalten kann, lässt man vielleicht die Anfangsinvestition (in der Regel mehrere Tausend Euro) sowie die jährlichen Gebühren und andere Ausgaben, die man auf sich nehmen muss, um in den Genuss der Preisnachlässe zu kommen, außer Betracht. Man bleibt, zumindest psychologisch, für viele Jahre an die Plattform des Clubs für die Urlaubsplanung gebunden und wird kaum interessante und andere Angebote auf dem "freien Markt" wahrnehmen.
Außerdem ist ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Jahren stets eine Art Glücksspiel in Hinblick auf die Zukunft. Wir können nicht wissen, ob wir die angebotenen Reisen in der Zukunft auch antreten werden können: Wir könnten den Arbeitsplatz wechseln, eine Krankheit bekommen,... Auch das Unternehmen, das den Ferienclub betreibt, könnte in der Zukunft nicht mehr in der Lage sein, die versprochenen Leistungen zu erbringen, und insolvent werden. Es ist daher empfehlenswert, sich genau zu überlegen, ob ein solcher Vertrag für die eigene Situation und die eigenen Gewohnheiten wirklich geeignet ist.
Stand Dezember 2023