Brexit: Urlaub und Reisen
Am 1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union endgültig verlassen. Nach Ablauf der Übergangszeit, dreieinhalb Jahre nach dem Referendum vom 23. Juni 2016, bei welchem sich "Leave" gegen "Remain" durchgesetzt hat, haben sich die europäischen Institutionen und die britische Regierung auf eine Vereinbarung zur Regelung der künftigen Beziehungen geeinigt.
Bis zum 30. September 2021 genügt ein gültiger Personalausweis, um in das Vereinigte Königreich zu reisen.
Die für die verschiedenen Verkehrsmittel vorgesehenen EU-Fahrgastrechte gelten weiterhin, allerdings müssen Abfahrts- und Ankunftsort sowie der Unternehmenssitz und die Lizenz des Transportunternehmens sorgfältig geprüft werden.
Im Flugverkehr beispielsweise können EU-Passagiere weiterhin die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verankerten Rechte in Anspruch nehmen, und zwar bei allen Flügen, die innerhalb der EU abfliegen sowie bei jenen Flügen, die im Vereinigten Königreich starten und von einer EU-Fluggesellschaft zu Zielen innerhalb der EU durchgeführt werden. Wenn Sie aber von Großbritannien nach Frankreich oder Italien mit einer britischen Fluggesellschaft reisen, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung nicht.
Die Bestimmungen zu den Pauschalreisen und den verbundenen Reiseleistungen werden weiterhin angewandt, aber der britische Veranstalter könnte nicht mehr verpflichtet sein, einen Insolvenzschutz anzubieten.
Im Krankheitsfall können Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht mehr nutzen und Sie müssen sich bezüglich der Roaming-Gebühren an Ihren Mobilfunkanbieter wenden.
Weitere Informationen finde Sie auf:
- der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich: https://europakonsument.at/de/page/brexit
- der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/brexit.html