Brexit: Urlaub und Reisen

Bis zum 30. September 2021 genügt ein gültiger Personalausweis, um in das Vereinigte Königreich zu reisen.
Die für die verschiedenen Verkehrsmittel vorgesehenen EU-Fahrgastrechte gelten weiterhin, allerdings müssen Abfahrts- und Ankunftsort sowie der Unternehmenssitz und die Lizenz des Transportunternehmens sorgfältig geprüft werden.
Im Flugverkehr beispielsweise können EU-Passagiere weiterhin die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verankerten Rechte in Anspruch nehmen, und zwar bei allen Flügen, die innerhalb der EU abfliegen sowie bei jenen Flügen, die im Vereinigten Königreich starten und von einer EU-Fluggesellschaft zu Zielen innerhalb der EU durchgeführt werden. Wenn Sie aber von Großbritannien nach Frankreich oder Italien mit einer britischen Fluggesellschaft reisen, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung nicht.


Im Krankheitsfall können Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht mehr nutzen und Sie müssen sich bezüglich der Roaming-Gebühren an Ihren Mobilfunkanbieter wenden.

Weitere Informationen finde Sie auf:
- der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich: https://europakonsument.at/de/page/brexit
- der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/brexit.html