Gerade zur kältesten Zeit des Jahres lässt es sich gut von unbeschwerten Ferien in der sommerlichen Sonne träumen. Praktischerweise locken gerade jetzt Frühbucherrabatte und die Schnäppchenjagd kann beginnen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt allerdings vor versteckten Kosten und anderen Hürden bei der Buchung des Traumurlaubs.
Heute, am Dienstag, dem 27. September, ist Welttourismustag. Zu diesem Anlass gibt das Europäische Verbraucherzentrum einige Tipps, wie man auf Reisen unerwartete Zusatzkosten erkennen und vor allem vermeiden kann, damit der Urlaub nicht teurer als erwartet wird.
Das Dekret zur Umsetzung des im Gesetz Nr. 77/2020 vorgesehenen Garantiefonds zur Entschädigung der Covid-19 Reisegutscheine wurde endlich im Amtsblatt veröffentlicht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Die Anfragen die im Sommer 2021 beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) eingegangen sind, sprechen eine klare Sprache: Die Individualreise boomt! Man organisiert sich seinen Urlaub gerne selbst und bucht Reiseleistungen, wie Flug, Hotel und Mietwagen bei verschiedenen Anbietern im Internet. Nicht immer geht dabei allerdings alles glatt.
„Ich habe ein Hotelzimmer gebucht, jetzt möchte ich aber nicht mehr verreisen. Der Hotelier fordert nun, dass ich trotzdem den gesamten Betrag bezahle. Muss ich wirklich zahlen?“ Diese Frage wird dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) derzeit öfter gestellt.
Von der Arbeit abschalten, dem Stress entgegenwirken, entspannen oder die Lust Neues zu entdecken – die Gründe zu verreisen sind viele, auch in dieser vom Coronavirus geprägten Zeit. Voller Vorfreude tritt man seinen wohlverdienten Urlaub an und stellt plötzlich fest, dass nichts so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Schlechtes Essen, ein schmutziges Zimmer und dann waren da noch diese unfreundlichen Kellner. Sollten diese Szenarien tatsächlich eintreten, dann ist richtiges Handeln Voraussetzung, um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Welche Punkte muss man beim Reklamieren beachten?
Die Änderungen, die im Rahmen der Umwandlung in Gesetz des sogenannten Cura Italia Dekrets vorgenommen wurden, schränken den Schutz, der den Reisenden in der Europäischen Union bisher gewährt wurde, wesentlich ein. Die Annahme des Gutscheins wird, entgegen bisheriger Bestimmungen, obligatorisch sein, auch wenn es die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder das Hotel ist, die die Buchung stornieren.
In den letzten zwei Wochen hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien fast 1.000 BürgerInnen zum Thema Rechte der Reisenden in Zeiten von Covid-19 beraten.
Mit Ferragosto ist in Italien traditionell die Hauptreisezeit angebrochen. Wer kann, verabschiedet sich in den wohlverdienten Urlaub am Meer oder in den Bergen. Nicht für jeden Urlauber bringen die lang ersehnten Ferien jedoch die erhoffte Erholung. Beim Europäischen Verbraucherzentrum EVZ) gehen immer wieder Meldungen unzufriedener Verbraucher ein, die sich in ihrer Ferienunterkunft alles andere als wohl gefühlt haben.
„Ich habe ein Hotelzimmer gebucht, kann es aber nicht in Anspruch nehmen. Nun fordert der Hotelier, dass ich trotzdem den gesamten Betrag bezahle. Muss ich wirklich zahlen?“. Keine andere Frage muss das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) derzeit öfter beantworten.