Die Sommerferien sind im vollen Gange. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien gibt Tipps, sodass einem entspannten Sommerurlaub nichts mehr im Wege steht.
Wer seinen Skiurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich vergewissern, ob er für den unglücklichen Fall eines Pistenunfalls ausreichend versichert ist. Eine Bergung mit dem Hubschrauber kann nämlich einige Tausend Euro kosten, die großteils aus eigener Tasche zu berappen sind...
Welche Rechte haben betroffene Verbraucher?
Soll man eine abschließen oder nicht? Das EVZ gibt Tipps, um abwägen zu können,
ob sich der Abschluss einer Reiseversicherung lohnt.
Für viele ist nun der ideale Zeitpunkt für den Winterurlaub, aber auch das Grippevirus hat zur Zeit Hochsaison. So kann es vorkommen, dass man die Hotelbuchung stornieren muss. Den Urlaub nicht antreten zu können, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man ihn nicht bezahlen muss...
Was muss ich beim Abschluss einer Reiseversicherung beachten?
Wer sich auf Reisen begibt, tut gut daran, auch für den Fall eines unvorhersehbaren Zwischenfalles gewappnet zu sein.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen rät dazu, seine Reisen, falls möglich, durch eine Reiseversicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Was aber, wenn man lediglich einen Flug bucht, ob zu Urlaubszwecken oder aus einem anderen Grund, und zeitgleich nebenbei eine Versicherung abschließt, die sich dann von Jahr zu Jahr automatisch verlängert? Einigen Südtiroler Verbrauchern ist es so ergangen...
Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt darüber Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Auf einen Hubschraubereinsatz kann nämlich eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen, die man unter Umständen selbst begleichen muss.
Der Winter ist Hochsaison für Grippe und Infekte jeglicher Art und so kommt es leider häufig vor, dass Verbraucher gerade dann krank das Bett hüten müssen, wenn sie eigentlich in ihren wohlverdienten Winterurlaub starten wollten. Viele glauben, dass man dem Hotel, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft einfach ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so die Zahlung des Reisepreises entschuldigt verweigern kann. Ein Trugschluss: In der Regel ist kostenloses Stornieren nicht möglich.