Seit Anfang des Jahres hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien mehrere hundert Anfragen und Beschwerden zu Zahlungsaufforderungen und Strafen für die Nichtbezahlung von Autobahnmautgebühren in Österreich bearbeitet. Das EVZ Italien hat in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich eine kurze Informationsbroschüre veröffentlicht, die den Verbraucher:innen helfen soll, Strafen zu vermeiden und mit bereits erhaltenen Zahlungsaufforderungen umzugehen.
Jedes EU-Land, das für die Benutzung seines Autobahnnetzes eine Gebühr verlangt, hat seine eigene Art der Mautentrichtung. Die Nichtbeachtung der Besonderheiten der jeweiligen Mautbestimmung kann teuer werden!
Wer zu Ostern einen Urlaub mit dem Auto plant, sollte sich im Vorfeld gut über die Mautbestimmungen und Umweltzonen seines Reiselandes informieren. Denn die Regelungen und Bezahlsysteme unterscheiden sich in Europa sehr. Verstöße werden drastisch geahndet.
„Ich habe eine Strafe bekommen – muss ich diese trotzdem bezahlen, auch wenn sie aus Österreich kommt?“. Diese Frage musste die Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen gleich vier Mal an einem Tag beantworten.
Im März diesen Jahres hat auch Italien durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 37 von 2016 den Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union (2005/214/JI) zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen umgesetzt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) schafft Klarheit darüber, was sich tatsächlich für den italienischen Bürger, dem ein Bescheid eines Vergehens gegen die Straßenverkehrsordnung aus dem Ausland zugestellt wird, ändert.
Da staunte Herr Klaus nicht schlecht, als er vor einigen Tagen seinen Briefkasten leerte und dort zwei Verkehrsstrafen aus Frankreich fand wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen.