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Rücktritt von einem Vertrag: die Ausnahme, nicht die Regel!


Wie oft passiert es, dass Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen und erst nachher erkennen, dass Sie keine allzu gute Wahl getroffen haben oder dass Sie dieses Produkt vielleicht gar nicht gebrauchen können. In solchen Fällen fragen Sie sich, ob es möglich gewesen wäre - oder vielleicht immer noch ist - vom Vertrag "zurückzutreten".
Wann kann man von einem Vertrag "zurücktreten"?

Die wichtigste Regel ist: Normalerweise ist für einen rechtsgültig abgeschlossenen Vertrag kein Anspruch auf einen einseitigen (kostenlosen) Rücktritt vorgesehen, außer der Vertrag selbst räumt diesen Anspruch ein.

Dies gilt insbesondere bei Verträgen, die in einem Geschäft abgeschlossen wurden: Der Verkäufer ist also nicht verpflichtet, die Ware umzutauschen, wenn man zum Beispiel zum Geburtstag zwei identische Geschenke erhalten hat. Sollte der Verkäufer sich kulant zeigen und den Umtausch zulassen, kann er auch die Bedingungen festschreiben: zum Beispiel Umtausch nur innerhalb 2 Wochen ab dem Kauf, Ausstellung eines Gutscheins bei Rückgabe der Ware oder Rückerstattung des Preises, usw.