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Flugreisen

Broschüre "Reisen in der EU: Die Fluggastrechte" Der Flugsektor ist ein sehr reklamationsanfälliger Bereich. Die neue Broschüre des EVZ soll den Reisenden deshalb aufzeigen, worauf schon vor Abflug, also beispielsweise bei der Flugbuchung, aber auch am Flughafen oder im Beschwerdefall geachtet werden muss
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Ihre Fluggastrechte bei Überbuchung, Annullierung und Verspätung Welche Fluggastrechte hat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt?
Beschädigtes, verlorenes und verspätetes Fluggepäck Beschädigtes, verlorenes und verspätetes Fluggepäck: Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 889/02 wurden die Rechte der Fluggäste verbessert und ausgedehnt.
Online-Flugbuchungen auf Buchungsportalen Online-Buchungsportale locken mit großer Auswahl und billigen Flügen. Aber Bearbeitungskosten und weitere Stolpersteine können so manches vermeintliche Schnäppchen verderben. Das EVZ erklärt, worauf bei der Buchung geachtet werden sollte.
Die Rechte der Reisenden Die europäische Gesetzgebung schützt die Reisenden im EU-Ausland an Bord von Schiffen, Zügen, Bussen, und Flugzeugen. Während der Reise kann es zu Verspätungen oder Streichungen kommen, aber auch der Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks treten nicht selten auf. Dafür gibt es Rechte die in jedem Land der EU gültig sind: dem entsprechend sind diese Rechte für alle Bürger der EU gleich und es macht keinen Unterschied, ob man nun das Gepäck nicht am Flughafen in Prag an kommt, oder ob der Flug schon in Paris gestrichen wird.


18.03.2013 - Neue Maßnahmen zur Stärkung der Fluggastrechte vor

Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Maßnahmenpaket angekündigt, das Fluggästen neue und bessere Rechte garantieren soll.