Die Hauptsaison für Urlaube läuft nun auf Hochtouren. Viele nehmen bei Flugbuchungen den allbekannten und vermeintlich leichten Weg über online-Buchungsportale. Doch findet man auf diesen Internetseiten tatsächlich immer das günstigste Angebot? Erweist sich diese Buchungsmethode tatsächlich als die unkomplizierteste und wie steht es um Bearbeitungsgebühren und die Handhabe bei Reklamationen? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen kann diese Fragen beantworten und hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Südtirols Berge sind ein wahres Spektakel, besonders natürlich aus der Luft betrachtet. Was gibt es also Schöneres als einen Gutschein für einen Helikopterflug, um diese Ansicht aus der Luft aus genießen zu können. Für zahlreiche Verbraucher aus Südtirol aber auch aus dem Ausland hat sich dieser Traum aber in Luft aufgelöst: das Meraner Unternehmen, welches diese Gutscheine verkauft hatte, ist nämlich in Konkurs gegangen.
So häufig wie derzeit mussten die Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen wohl nie zuvor Verbraucher darüber aufklären, dass der kostenlose Rücktritt die Ausnahme ist; dies besonders im Freizeitsektor. Man kann folglich von einer Zimmerbuchung zurücktreten, aber nicht kostenlos!
Diese kostenlose mobile Reise-App ist der ideale Reisebegleiter für Urlaube in der EU, in Island und Norwegen. Sie hilft Reisenden in Europa, stressige Situationen im Ausland zu meistern und Verbraucherrechte in der Sprache des Reiselandes geltend zu machen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen bearbeitet jährlich über 4000 Anfragen von Verbrauchern aus ganz Italien und aus den anderen EU-Staaten sowie Island und Norwegen. Der Großteil dieser Anfragen betrifft den Reise- und Urlaubssektor. Von den häufigsten Beschwerden und Problemen haben heute die Beraterinnen des EVZ Bozen im Rahmen einer Pressekonferenz erzählt.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen rät dazu, seine Reisen, falls möglich, durch eine Reiseversicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Was aber, wenn man lediglich einen Flug bucht, ob zu Urlaubszwecken oder aus einem anderen Grund, und zeitgleich nebenbei eine Versicherung abschließt, die sich dann von Jahr zu Jahr automatisch verlängert? Einigen Südtiroler Verbrauchern ist es so ergangen...
Das EVZ referierte an der Universität Innsbruck zu den Verbindungen zwischen der Welt des Sports und des Verbraucherrechts...
Der Winter ist Hochsaison für Grippe und Infekte jeglicher Art und so kommt es leider häufig vor, dass Verbraucher gerade dann krank das Bett hüten müssen, wenn sie eigentlich in ihren wohlverdienten Winterurlaub starten wollten. Viele glauben, dass man dem Hotel, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft einfach ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so die Zahlung des Reisepreises entschuldigt verweigern kann. Ein Trugschluss: In der Regel ist kostenloses Stornieren nicht möglich.
Die Aufschlüsselung von Flugpreisen bleibt für Otto-Normalverbraucher wohl ein Geheimnis. Was, wenn also der gebuchte Flug nicht in Anspruch genommen wird und man gern erfahren würde, ob man Anrecht auf eine, wenn auch lediglich teilweise, Rückerstattung hat?
Über 1000 Verbraucher wurden vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen diesen Sommer "ans rettende Ufer gezogen"...