Neue Online-Einkaufsmodelle entwickeln sich in rasantem Tempo und verbreiten sich als Trend vor allem unter den ganz jungen Menschen. Selbst die E-Commerce-Giganten beobachten mit Sorge den Vormarsch der neuen Marktplätze, die vor allem in China angesiedelt sind (z.B. die Plattform “Pandabuy”). Extrem niedrige Preise und die Möglichkeit, an unauffindbare oder unerschwingliche Artikel zu kommen, ziehen immer mehr Menschen an, vor allem die ganz Jungen. Aber wie immer ist es besser, beim Online-Einkauf vorsichtig zu sein.
Am Black Friday herrscht unter den Verbraucher:innen generell ein großer Drang zur Schnäppchenjagd. Handelt es sich bei den ausgelobten Preisreduzierungen jedoch um echte Schnäppchen oder riskieren Verbraucher:innen, den schlauen Preisstrategien der Onlinehändler aufzusitzen? Leider ist, wie der Volksmund weiß, nicht alles Gold was glänzt – gerade im Internet lauern leider immer mehr Gefahren und meist verstecken sie sich genau hinter den angeblich „besten“ Schnäppchen.
Vom personalisierten Schmuck über Echt-Ledergürtel bis hin zu Erlebnis-Boxen: Geschenkideen für den Valentinstag gibt es online in Hülle und Fülle. Aber Vorsicht: Ein Klick genügt, um ein Geschenk im Zeichen der Liebe in einen Betrug zu verwandeln. Um zu vermeiden, dass Sie anstatt von einem ganz anderen als Amors Pfeil mitten ins Herz getroffen werden, gibt Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Italien einige Tipps.
Am heutigen Dienstag, den 8. Februar 2022, begehen mehr als hundert Länder zum 19. Mal den Safer Internet Day. Dieser Tag ist der Sensibilisierung zum Thema Sicherheit im Netz gewidmet. Aus diesem Anlass gibt das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ) einige Ratschläge, wie Jugendliche vor Cybermobbing geschützt werden können und wie man online einkauft, ohne Gefahr zu laufen, auf Kriminelle hereinzufallen.
Der Online-Handel boomt und damit bleiben natürlich auch Situationen nicht aus, in denen etwas schief geht. In einigen Fällen kann dabei ein Käuferschutz in Anspruch genommen werden. Im Folgenden Wissenswertes rund um diesen zusätzlichen Service, den Online-Verkaufsplattformen und Zahlungsdienstleister anbieten.
Uhren, Haushaltsgeräte, Taschen, Möbel - es gibt nichts, was man online nicht finden und kaufen kann. Doch was tun, wenn das Paket nicht geliefert wurde oder der Inhalt beschädigt ist?
Weihnachtsgeschenke online zu kaufen ist eine bequeme Alternative. Aber was passiert, wenn die Geschenke nicht geliefert werden? Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie ein Chargeback beantragen – eine Möglichkeit, mit welcher Sie eine Rückerstattung erhalten können, indem Sie sich direkt an Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenunternehmen wenden.
In einem sozialen Netzwerk findet Frau Franziska aus Wien eine tolle italienische Designer-Jacke zu einem unschlagbar günstigen Preis. Da muss sie einfach zuschlagen: Sie bestellt die Traumjacke und bezahlt mit ihrer Kreditkarte. Nur leider wird sie die Jacke nie erhalten: Die Verbraucherin ist auf eine der vielen Fake-Seiten im Internet hereingefallen. Hat sie noch eine Chance ihr Geld zurückzubekommen?
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 11/2010 wurde in Italien die europäische Richtlinie 2007/64/EG umgesetzt, welche die Zahlungsdienste im Binnenmarkt regelt. Das Dekret Nr. 11/2010 beinhaltet auch das sog. Chargeback, also die Rückerstattung an den Benutzer einer Kreditkarte der von diesem beanstandeten Summe vonseiten des Kreditkartenunternehmens. Der gesetzlich vorgesehene Schutz erscheint den Verbraucherschützern aber, gerade bei Internetkäufen, zu gering.
Sie haben im Internet ein Fernsehgerät der neuesten Generation gesehen, das genau Ihren Vorstellungen entspricht. Da auch der Preis sehr günstig ist, haben Sie das Gerät sofort bestellt und mit Kreditkarte bezahlt. Bei Ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung mussten Sie jedoch feststellen, dass der Verkäufer Ihnen einen höheren Preis als den vereinbarten abgebucht hat...