Bis 2050 klimaneutral werden: Das ist das Ziel, das sich Europa gesteckt hat und mithilfe des European Green Deal erreichen möchte. Insbesondere im Verbraucherschutz spiegeln sich diese Bemühungen konkret wieder. Zudem gibt es aber auch zahlreiche nationale und lokale Initiativen für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Einige davon gehen sogar über die EU-Gesetzgebung hinaus oder verfolgen besonders innovative Ansätze.
Vom personalisierten Schmuck über Echt-Ledergürtel bis hin zu Erlebnis-Boxen: Geschenkideen für den Valentinstag gibt es online in Hülle und Fülle. Aber Vorsicht: Ein Klick genügt, um ein Geschenk im Zeichen der Liebe in einen Betrug zu verwandeln. Um zu vermeiden, dass Sie anstatt von einem ganz anderen als Amors Pfeil mitten ins Herz getroffen werden, gibt Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Italien einige Tipps.
Am 28. Januar begeht Europa den Europäischen Datenschutztag. Es handelt sich hierbei um eine Initiative zum Schutz und zur Sensibilisierung des Bewusstseins der Bürger:innen für den Wert personenbezogener Daten. Die Richtlinie über digitale Inhalte 770/2019 (Digitale-Inhalte-Richtlinie) versucht, ein Phänomen zu regeln, das im Grunde schon seit einiger Zeit besteht, nämlich die Möglichkeit, für eine digitale Ware/Dienstleistung mit persönlichen Daten zu bezahlen. Das EVZ Italien gibt im Folgenden einige Informationen zur neuen Gesetzgebung.
Am 1. Januar 2022 traten neue Vorschriften im Bereich der gesetzlichen Garantie (Gewährleistung) von Verbrauchsgütern in Kraft, die den Schutz der Verbraucher:innen beim Kauf von nicht vertragsmäßigen Waren stärken.
Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2019/771 wollte die Europäische Union zum einen Rechtsvorschriften aktualisieren, die nicht mehr mit der technologischen Entwicklung Schritt halten, zum anderen aber auch die in den einzelnen EU-Ländern geltenden Vorschriften weiter vereinheitlichen, um mehr Rechtssicherheit und grenzüberschreitende Verkäufe zu gewährleisten.
Der Einkauf der Weihnachtsgeschenke per Mausklick bietet nicht nur den Vorteil, dass er überall und zu jeder Uhrzeit erledigt werden kann, keine Maske getragen und kein Sicherheitsabstand eingehalten werden muss, die Verbraucher:innen haben zudem die Möglichkeit, das Geschenk zurückzusenden, falls es nicht passt oder gefällt.
Mittlerweile ist es auch bei uns zur Tradition geworden: Die Vorweihnachtszeit beginnt längst nicht mehr am 1. Adventswochenende beim besinnlichen Anzünden der ersten Kerze im Kreise der Familie, sondern beim Shoppingmarathon im Internet zwischen Black Friday und Cyber Monday. Doch gerade beim Internetkauf kann einiges schiefgehen.
In den meisten Fällen verläuft die Lieferung der Online-Bestellung reibungslos. Aber was tun, wenn die Ware nicht ankommt? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen klärt Sie über Ihre Rechte auf.
Wenn Sie online einkaufen, können Sie den Kauf in den meisten Fällen kostenlos rückgängig machen. Möglich macht dies das EU-weit geltende 14-tägige Rücktrittsrecht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen erklärt die wichtigsten Regeln dazu.
Wir kaufen immer mehr online und merken häufig nicht einmal, wie oft es sich dabei um Verkäufer handelt, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben. Erst dann, wenn wir Italien nicht unter den Ländern finden, in welche der Verkäufer seine Waren versendet, oder gar automatisch auf eine andere Seite verwiesen werden, merken wir, dass unser Shoppingvergnügen dann doch nicht ganz so grenzenlos ist. Was aber ist erlaubt und was nicht?
Der Online-Handel boomt und damit bleiben natürlich auch Situationen nicht aus, in denen etwas schief geht. In einigen Fällen kann dabei ein Käuferschutz in Anspruch genommen werden. Im Folgenden Wissenswertes rund um diesen zusätzlichen Service, den Online-Verkaufsplattformen und Zahlungsdienstleister anbieten.