Am 3. Dezember ist internationaler Tag der Menschen mit Behinderung. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) nimmt dies zum Anlass, um auf die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität aufmerksam zu machen.
Aufgrund der steigenden Verbreitung von Portalen, welche den Verbrauchern exorbitante Beträge als Schadensersatz für annullierte oder verspätete Flüge versprechen - ungeachtet der Umstände, welche zum besagten Ereignis geführt haben - möchte das EVZ Italien - Büro Bozen einiges klarstellen.
Europa folgt den Bedürfnissen der Verbraucher und macht Schluss mit den Hürden, die die Entwicklung des elektronischen Handels behindern.
3 Beispiele von Verbraucher-Reklamationen, die in Zukunft hoffentlich so nicht mehr vorkommen werden:
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen", erklärte Robert Schuman am 9. Mai 1950 in seiner legendären Rede, die den Weg zur Schaffung der heutigen Europäischen Union bereitet hat.
Schon seit Jahren hat die EU die Realisierung des Binnenmarktes im Bereich Telekommunikation anvisiert, um die Verbraucher vor exorbitanten Handy-Rechnungen zu schützen. Ab dem 30. April werden die Roaminggebühren ein letztes Mal gesenkt, um sie dann ab 15. Juni 2017 komplett abzuschaffen.