Wie bereits berichtet, hat die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft am 15. August 2017 Insolvenz angemeldet. Am 1. November wurde beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.
Es ist wohl der Alptraum eines jeden Reisenden, wenn der eigene Koffer im Zuge eines Fluges verloren geht oder stark beschädigt ankommt und leider, so muss man sagen, stehen Reklamationen bezüglich Beförderung des Reisegepäcks beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen an der Tagesordnung.
Verzweifelt wendet sich Herr Kurt vom Flughafen an das EVZ: Sein Flug von Madrid nach Mailand wurde kurzfristig von der Fluggesellschaft annulliert. Welche sind sein Rechte?
Unter den Hunderten von Anfragen, die diesen Sommer beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien eingegangen sind, betraf eine Vielzahl Flüge und Hotels, die mittels Online-Plattformen gebucht wurden – und nicht immer ist dabei alles glatt gelaufen.
Nachdem bereits im Mai 2017 Alitalia in „außerordentliche Sonderverwaltung“ gestellt wurde, folgt nun der nächste Absturz am europäischen Flughimmel: Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hat am 15.08.17 Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Was bedeutet dies für reisende Verbraucher?
Das verlängerte Wochenende um den 15. August steht vor der Tür und die Koffer sind gepackt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien möchte den reisenden Verbrauchern noch einige praktische Tipps geben, um Last-Minute-Beschwerden zu vermeiden und korrekt anzugehen.
Italienische Wettbewerbsbehörde hat wegen unlauteren Geschäftspraktiken Strafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro über Locauto Rent und Maggiore Rent verhängt.
Strafe von insgesamt 1 Million Euro gegen British Airways und Etihad Airways;
Iberia, KLM und Emirates verpflichten sich zu Änderung der Vertragsbedingungen.