So häufig wie derzeit mussten die Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen wohl nie zuvor Verbraucher darüber aufklären, dass der kostenlose Rücktritt die Ausnahme ist; dies besonders im Freizeitsektor. Man kann folglich von einer Zimmerbuchung zurücktreten, aber nicht kostenlos!
Der russische Schriftsteller Dostojewski war der Meinung, dass der beste Mensch ist der, der sich nie einer materiellen Versuchung gebeugt hat. Eine ähnliche Mahnung könnte sich auch an all jene richten, die sich anschicken, in Italien von Wanderhändlern oder nicht autorisierten Internetseiten zu kaufen: Einer solchen Versuchung nachzugeben, kann nämlich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Fünf große Mietwagenfirmen haben heute in Reaktion auf eine gemeinsame Aktion der Europäischen Kommission und der nationalen Durchsetzungsbehörden vereinbart, ihre Praktiken gegenüber Verbrauchern grundlegend zu überprüfen. Konkret zugesagt wurden größere Klarheit in Bezug auf Versicherungsschutz und Betankung, eine fairere Schadensabwicklung und mehr Preistransparenz.
Diese kostenlose mobile Reise-App ist der ideale Reisebegleiter für Urlaube in der EU, in Island und Norwegen. Sie hilft Reisenden in Europa, stressige Situationen im Ausland zu meistern und Verbraucherrechte in der Sprache des Reiselandes geltend zu machen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen bearbeitet jährlich über 4000 Anfragen von Verbrauchern aus ganz Italien und aus den anderen EU-Staaten sowie Island und Norwegen. Der Großteil dieser Anfragen betrifft den Reise- und Urlaubssektor. Von den häufigsten Beschwerden und Problemen haben heute die Beraterinnen des EVZ Bozen im Rahmen einer Pressekonferenz erzählt.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen rät dazu, seine Reisen, falls möglich, durch eine Reiseversicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Was aber, wenn man lediglich einen Flug bucht, ob zu Urlaubszwecken oder aus einem anderen Grund, und zeitgleich nebenbei eine Versicherung abschließt, die sich dann von Jahr zu Jahr automatisch verlängert? Einigen Südtiroler Verbrauchern ist es so ergangen...
Die derzeitigen sommerlichen Temperaturen regen viele Verbraucher dazu an, den Sommerurlaub zu planen und sich die Traumdestination auf einem der zahlreichen Reiseportale im Internet auszusuchen.
Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt darüber Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Auf einen Hubschraubereinsatz kann nämlich eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen, die man unter Umständen selbst begleichen muss.
Der Winter ist Hochsaison für Grippe und Infekte jeglicher Art und so kommt es leider häufig vor, dass Verbraucher gerade dann krank das Bett hüten müssen, wenn sie eigentlich in ihren wohlverdienten Winterurlaub starten wollten. Viele glauben, dass man dem Hotel, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft einfach ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so die Zahlung des Reisepreises entschuldigt verweigern kann. Ein Trugschluss: In der Regel ist kostenloses Stornieren nicht möglich.
Antitrust verhängt Strafen gegen mehrere Reiseveranstalter, die den Verbrauchern nicht den vollen Reisepreis erstattet hatten...