Die derzeitigen sommerlichen Temperaturen regen viele Verbraucher dazu an, den Sommerurlaub zu planen und sich die Traumdestination auf einem der zahlreichen Reiseportale im Internet auszusuchen.
Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt darüber Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Auf einen Hubschraubereinsatz kann nämlich eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen, die man unter Umständen selbst begleichen muss.
Der Winter ist Hochsaison für Grippe und Infekte jeglicher Art und so kommt es leider häufig vor, dass Verbraucher gerade dann krank das Bett hüten müssen, wenn sie eigentlich in ihren wohlverdienten Winterurlaub starten wollten. Viele glauben, dass man dem Hotel, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft einfach ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so die Zahlung des Reisepreises entschuldigt verweigern kann. Ein Trugschluss: In der Regel ist kostenloses Stornieren nicht möglich.
Antitrust verhängt Strafen gegen mehrere Reiseveranstalter, die den Verbrauchern nicht den vollen Reisepreis erstattet hatten...
Als besonderes Dankeschön als Leser eines Vereinsmagazin haben 40.000 Südtiroler in den letzten Tagen ein wirklich „einzigartiges“ Angebot bekommen: eine Pauschalreise in die Türkei zum Spezialpreis ab 149 Euro. Aber wie kann eine Traumreise so billig sein? Das Europäische Verbraucherzentrum verrät, was es mit solchen billigen Pauschalreisen auf sich hat.
Die Aufschlüsselung von Flugpreisen bleibt für Otto-Normalverbraucher wohl ein Geheimnis. Was, wenn also der gebuchte Flug nicht in Anspruch genommen wird und man gern erfahren würde, ob man Anrecht auf eine, wenn auch lediglich teilweise, Rückerstattung hat?
Über 1000 Verbraucher wurden vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen diesen Sommer "ans rettende Ufer gezogen"...
Die wichtigsten Sätze für die Reklamation vor Ort in allen 23 Sprachen der EU
Haben Sie etwas im Urlaub gekauft, das kurz darauf kaputt ging? Haben Sie Ärger mit dem Mietwagen oder der Hotelunterkunft, die Sie von zu Hause aus gebucht haben? Ist der Flug verspätet? Wenn es im Urlaub anders läuft als geplant, sollten Sie wissen, was zu tun und zu sagen ist, um zu Ihrem guten Recht zu kommen, wenn da nicht das Problem mit der Landessprache wäre. Die neue ReiseApp des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hilft hier weiter.
Der 1. Juli 2014 ist letztmalig Stichtag für die von der EU verordneten jährlichen Senkungen der Roaminggebühren. Als nächster Schritt wird für voraussichtlich Weihnachten 2015 die vollkommene Abschaffung des Roamings in der EU und die Realisierung des Binnenmarktes im Bereich Telekomunikation anvisiert.
Pressekonferenz zum kostenlosen Dienst des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen