So mancher macht sich wohl schon Gedanken zum nächsten (Sommer-)Urlaub. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt den Verbrauchern, die das Reisefieber bereits gepackt hat, worauf bei der Reisebuchung zu achten ist.
Appell an alle, die im Ausland Skifahren: Schließt eine Versicherung ab, denn die Hubschrauberrettung kann genauso viel kosten, wie der ganze Urlaub!
Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) hat sechs Verfahren gegen die Unternehmen abgeschlossen, welche die Online-Buchungsportale www.it.lastminute.com, www.volagratis.com, www.opodo.it, www.govolo.it, www.edreams.it, www.gotogate.it betreiben.
Kurz vor Beginn der Weihnachtsferien folgt der nächste Paukenschlag am europäischen Flughimmel: Nachdem Kaufinteressent Lufthansa gestern das Angebot zur Übernahme der Air Berlin-Tochter Niki zurückgezogen hat, hat Niki Insolvenz angemeldet. Der Flugbetrieb wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt und verkaufte Tickets haben ihre Gültigkeit verloren. Was bedeutet dies für reisende Verbraucher?
Am 01. November 2017 wurde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren von Air Berlin eröffnet. Der Sachwalter informiert, dass die ermittelten Gläubiger ein Rundschreiben zur Forderungsanmeldung erhalten werden.
EVZ veröffentlicht neue Broschüre zu Flugreisen
Weihnachtsshopping in Deutschland, Winterurlaub in Österreich, Skiferien in Frankreich. Die Anreise mit dem Auto und im Gepäck die Frage: Sind Winterreifen Pflicht? In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, informiert das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen über die aktuellen Regelungen über Winterreifen in Europa.
Wie bereits berichtet, hat die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft am 15. August 2017 Insolvenz angemeldet. Am 1. November wurde beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.
Es ist wohl der Alptraum eines jeden Reisenden, wenn der eigene Koffer im Zuge eines Fluges verloren geht oder stark beschädigt ankommt und leider, so muss man sagen, stehen Reklamationen bezüglich Beförderung des Reisegepäcks beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen an der Tagesordnung.
Verzweifelt wendet sich Herr Kurt vom Flughafen an das EVZ: Sein Flug von Madrid nach Mailand wurde kurzfristig von der Fluggesellschaft annulliert. Welche sind sein Rechte?