Am 11. Februar 2020 beschloss die Aktionärsversammlung von Air Italy die Liquidation des Unternehmens (liquidazione in bonis), "um die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Passagiere, die bereits im Besitz von Flugtickets des Unternehmens sind, so gering wie möglich zu halten."
Nach mehreren Verschiebungen ist es soweit: Am 31. Januar 2020 verlässt das Vereinigte Königreich die EU. Vieles, was die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich betrifft, ist zurzeit noch unklar und es gibt große Unsicherheiten. Das Europäische Verbraucherzentrum hat die wichtigsten Informationen für Verbraucher zusammengefasst.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren startet eine Kampagne zum nachhaltigen Konsum
Wer sich als europäischer Autofahrer an die Faustregel „von O(ktober) bis O(stern) mit Winterreifen“ hält, ist buchstäblich auf einem guten Weg. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wollte es jedoch genauer wissen und hat die verschiedenen in Europa geltenden Regelungen zur Winterausrüstungspflicht anschaulich erklärt.
Gran Canaria. Eine Insel, die Urlaubern so viel bietet: Sonne, Strand, wunderschöne Landschaften, ein mildes Klima und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Umso bedauerlicher ist es, dass dort immer wieder zahlreiche Urlauber Opfer unseriöser Verkaufspraktiken werden, auch Südtiroler.
Nachdem die britische Thomas Cook bereits in der Nacht zum Montag Insolvenz angemeldet hat, haben gestern auch die deutschen und österreichischen Tochtergesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt. Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien haben sich mehrere verunsicherte Südtiroler gemeldet. Das EVZ erklärt, wie Verbraucher zu ihrem Geld kommen können.
Im Sommer 2019 haben sich mehr als 400 Verbraucher mit Anfragen und Beschwerden zu
Flugreisen an das EVZ Italien gewandt. Welche sind die Rechte der Flugpassagiere?
Mit Ferragosto ist in Italien traditionell die Hauptreisezeit angebrochen. Wer kann, verabschiedet sich in den wohlverdienten Urlaub am Meer oder in den Bergen. Nicht für jeden Urlauber bringen die lang ersehnten Ferien jedoch die erhoffte Erholung. Beim Europäischen Verbraucherzentrum EVZ) gehen immer wieder Meldungen unzufriedener Verbraucher ein, die sich in ihrer Ferienunterkunft alles andere als wohl gefühlt haben.
„Ich habe ein Hotelzimmer gebucht, kann es aber nicht in Anspruch nehmen. Nun fordert der Hotelier, dass ich trotzdem den gesamten Betrag bezahle. Muss ich wirklich zahlen?“. Keine andere Frage muss das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) derzeit öfter beantworten.
Die Sommerferien sind im vollen Gange. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien gibt Tipps, sodass einem entspannten Sommerurlaub nichts mehr im Wege steht.