Zug-, Bus- und Schiffsreisen
Bahngastrechte
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sieht eine Reihe von Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vor.
Busgastrechte
Am 1. März 2013 ist die EU-Verordnung (EU) Nr. 181/2011 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht eine Reihe von Rechten für Busfahrgäste vor.
Fahrgastrechte im Schiffsverkehr
Die Verordnung (EU) 1177/2010 regelt die Rechte jener Fahrgäste, die sich auf dem Schiffsweg fortbewegen.
Passagierrechte bei Unfällen auf See
Die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 regelt die Haftung des Beförderers gegenüber den Passagieren, ihrem Gepäck, ihren Fahrzeugen und etwaigen Mobilitätshilfen bei einem Unfall auf See.
Die Rechte der Reisenden
Die europäische Gesetzgebung schützt die Reisenden im EU-Ausland an Bord von Schiffen, Zügen, Bussen, und Flugzeugen. Während der Reise kann es zu Verspätungen oder Streichungen kommen, aber auch der Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks treten nicht selten auf. Dafür gibt es Rechte die in jedem Land der EU gültig sind: dem entsprechend sind diese Rechte für alle Bürger der EU gleich und es macht keinen Unterschied, ob man nun das Gepäck nicht am Flughafen in Prag an kommt, oder ob der Flug schon in Paris gestrichen wird.