Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Zug-, Bus- und Schiffsreisen

Bahngastrechte Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sieht eine Reihe von Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vor.
Busgastrechte Am 1. März 2013 ist die EU-Verordnung (EU) Nr. 181/2011 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht eine Reihe von Rechten für Busfahrgäste vor.
Fahrgastrechte im Schiffsverkehr Die Verordnung (EU) 1177/2010 regelt die Rechte jener Fahrgäste, die sich auf dem Schiffsweg fortbewegen.
Passagierrechte bei Unfällen auf See Die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 regelt die Haftung des Beförderers gegenüber den Passagieren, ihrem Gepäck, ihren Fahrzeugen und etwaigen Mobilitätshilfen bei einem Unfall auf See.
Die Rechte der Reisenden Die europäische Gesetzgebung schützt die Reisenden im EU-Ausland an Bord von Schiffen, Zügen, Bussen, und Flugzeugen. Während der Reise kann es zu Verspätungen oder Streichungen kommen, aber auch der Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks treten nicht selten auf. Dafür gibt es Rechte die in jedem Land der EU gültig sind: dem entsprechend sind diese Rechte für alle Bürger der EU gleich und es macht keinen Unterschied, ob man nun das Gepäck nicht am Flughafen in Prag an kommt, oder ob der Flug schon in Paris gestrichen wird.


30.09.2014 - Bilanz der Reisereklamationen

Über 1000 Verbraucher wurden vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen diesen Sommer "ans rettende Ufer gezogen"...

05.03.2013 - Mehr Rechte für Busreisende

Es gibt einige Neuigkeiten für Verbraucher, die ihre Reisen in der EU mit dem Bus antreten: Die am 1. März in Kraft getretene EU-Verordnung 181/2011 sieht eine Reihe neuer Rechte für Passagiere von Busdiensten, die in festgelegten Intervallen auf einer bestimmten Verkehrsstrecke durchgeführt werden, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden.