FAQ Rücktritt von einem Vertrag
Bei Verträgen, die Sie im Rahmen des Fernabsatzes (hierzu gehören alle Online-Verträge) abgeschlossen haben, steht Ihnen als Verbraucher:in in den meisten Fällen ein Rücktrittsrecht zu.
Unlautere Geschäftspraktiken
Unser tägliches Leben ist geprägt von wirtschaftlichen Transaktionen jeglicher Art, aber welche Pflichten hat eigentlich der Verkäufer uns gegenüber? Wie weit kann ein “Aufforderung zum Kauf” gehen und was können wir von einem Gewerbetreibende verlangen? Kurz gesagt: wie kann ich unterscheiden, ob eine Geschäftspraktik unlauter ist oder nicht?
Missbräuchliche Klauseln
Täglich unterzeichnen wir vorgedruckte Verträge, die nicht immer nur Vorteile mit sich bringen, aber mit denen wir uns oft, ohne uns dessen bewusst zu sein, an äußerst merkwürdige und oft nahezu unverständliche Verpflichtungen binden.
Ab dem 15. Februar können sich Verbraucher, die bei einem Online-Kauf (auch vor dem 15. Februar) Schwierigkeiten hatten, an die neue Online-Plattform zur Lösung von Streitigkeiten (ODR) wenden, welche von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt wird und unter folgender Internetseite zugänglich ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Plattform hat die Aufgabe, Beschwerden entgegenzunehmen und dem Verbraucher und dem Händler die Intervention eines für die außergerichtliche Streitbeilegung (ADR) akkreditierten Organs vorzuschlagen, welches versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Wie funktioniert die Plattform?
Wer kennt sie nicht, die überfüllten Straßen und Geschäfte in der Vorweihnachtszeit. Während den einen der vorweihnachtliche Trubel beim Geschenke kaufen gefällt, ist er den anderen wiederum ein Gräuel. Um Stress beim Geschenke kaufen zu vermeiden, aber auch um die schier grenzenlose Auswahl im Internet zu nutzen, entscheiden sich immer mehr Verbraucher, die Weihnachtsgeschenke online zu besorgen. Was Sie dabei beachten sollten.
Das ECC-Net (European Consumer Centres Network) ist ein Netzwerk, bestehend aus 30 Zentren in den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen und Island, das Verbrauchern kostenlose Unterstützung und Beratung bei grenzüberschreitenden Einkäufen bietet. Es wurde vor 10 Jahren von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten gegründet.
Sie haben im Internet ein Fernsehgerät der neuesten Generation gesehen, das genau Ihren Vorstellungen entspricht. Da auch der Preis sehr günstig ist, haben Sie das Gerät sofort bestellt und mit Kreditkarte bezahlt. Bei Ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung mussten Sie jedoch feststellen, dass der Verkäufer Ihnen einen höheren Preis als den vereinbarten abgebucht hat...
Sie haben bei einem Schweizer Onlineshop Schuhe bestellt, deren Farbe in natura so ganz anders ist, als auf dem Bild auf der Internetseite oder die Ihnen ganz einfach nicht mehr gefällt. Nun möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist das überhaupt möglich?
In den letzten 12 Monaten haben 50% der EU-Verbraucher online Produkte und Dienstleistungen bestellt; in Italien lag der Prozentsatz lediglich bei 22% und von diesen hatten 33% Probleme mit ihrem Einkauf. Die Vorab-Information schützt die Verbraucher am besten, dies gilt besonders bei online-Einkäufen. Aus diesem Grunde legt das Eurpäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen im Monat Oktober den Schwerpunkt auf die Vorab-Information im Bereich des E-Commerce.
Die Hauptsaison für Urlaube läuft nun auf Hochtouren. Viele nehmen bei Flugbuchungen den allbekannten und vermeintlich leichten Weg über online-Buchungsportale. Doch findet man auf diesen Internetseiten tatsächlich immer das günstigste Angebot? Erweist sich diese Buchungsmethode tatsächlich als die unkomplizierteste und wie steht es um Bearbeitungsgebühren und die Handhabe bei Reklamationen? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen kann diese Fragen beantworten und hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Der russische Schriftsteller Dostojewski war der Meinung, dass der beste Mensch ist der, der sich nie einer materiellen Versuchung gebeugt hat. Eine ähnliche Mahnung könnte sich auch an all jene richten, die sich anschicken, in Italien von Wanderhändlern oder nicht autorisierten Internetseiten zu kaufen: Einer solchen Versuchung nachzugeben, kann nämlich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Auf einem spanischen Internetportal fand eine Verbraucherin zwei Tickets für eine Opernaufführung von Turandot in der Mailänder Scala. Da ihr Mann ein Fan dieser Oper ist, sie ihn mit den Opernkarten überraschen wollte und diese auf der Internetseite der Scala nicht mehr verfügbar waren, griff sie zu und bezahlte den Betrag von 600 Euro mit ihrer Kreditkarte.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen hat den Europatag am 9. Mai zum Anlass genommen und die Vertreter der Presse zu einem europäischen Frühstück in den eigenen Räumlichkeiten eingeladen. In gemütlicher Atmosphäre haben die Experten des EVZ von Europa, Verbrauchern und Rechten berichtet; es ging aber auch um importierte Kakteen, um 40.000 Euro, die sich in Luft aufgelöst haben und um gratis Apps, die dann doch gar nicht so kostenlos waren...