Personalengpässe bei den Flughäfen und den Fluggesellschaften, europaweite Streiks, eine erhöhte Nachfrage vonseiten der Passagiere nach zwei Jahren Pandemie – die Gründe, für das Flugchaos im Sommer 2022 sind vielseitig und kurzfristig ist es wohl nicht möglich, die Ursachen zu beseitigen. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien erklärt, welche Rechte Flugreisende in der EU haben und was Sie tun können, um möglichst sorgenfrei zu vereisen.
Der Sommer steht vor der Tür, und nach zwei Jahren Pandemie liegt bei vielen die Hauptsorge nun beim Anstieg der Preise in allen Bereichen. Das Reisen machen dabei keine Ausnahme. Auf der Suche nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gilt es, lauernde Fallen zu umgehen. Worauf man besonders achten muss, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Passagiere eines außerhalb der EU stark verspäteten Fluges auch von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung verlangen können, wenn die Reise in der EU angetreten wurde.
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500.000 Euro gegen die spanische Fluggesellschaft Volotea und eine weitere in Höhe von 10.000 Euro gegen die italienische Fluggesellschaft Blue Panorama verhängt.
Mit einer Änderung, die in das am 1. März in Kraft getretene Decreto Milleproroghe aufgenommen wurde, wurde die Gültigkeitsdauer der sogenannten Covid-Reisegutscheine auf 30 Monate verlängert. Dabei handelt es sich um Gutscheine, die als Erstattung für Hotelaufenthalte, Pauschalreisen, Schulausflüge und Bildungsreisen ausgestellt wurden, die wegen der Covid-19-Pandemie annulliert wurden. Diese weitere Verlängerung ist jedoch leider keine ideale Lösung für die Verbraucher:innen.
Verbraucher:innen, denen das Coronavirus im letzten Moment die Urlaubspläne durchkreuzt, fragen sich, ob bei Stornierungen ein Anspruch auf eine Erstattung besteht. Im Folgenden erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, welche Regelungen bei Flügen, Pauschalreisen und Hotelbuchungen Anwendung finden.
Das Dekret zur Umsetzung des im Gesetz Nr. 77/2020 vorgesehenen Garantiefonds zur Entschädigung der Covid-19 Reisegutscheine wurde endlich im Amtsblatt veröffentlicht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Die Anfragen die im Sommer 2021 beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) eingegangen sind, sprechen eine klare Sprache: Die Individualreise boomt! Man organisiert sich seinen Urlaub gerne selbst und bucht Reiseleistungen, wie Flug, Hotel und Mietwagen bei verschiedenen Anbietern im Internet. Nicht immer geht dabei allerdings alles glatt.
Voller Vorfreude tritt man seinen wohlverdienten Urlaub an und stellt plötzlich fest, dass nichts so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Baustellenlärm, schlechtes Essen, mangelnde Sauberkeit im Hotel, da ist der Ärger natürlich groß. Diesen hinunterschlucken ist hier die falsche Strategie, aber wie reklamiert man Reisemängel richtig?
Leider kann es passieren, dass das aufgegebene Fluggepäck nicht, zu spät oder beschädigt ankommt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gibt Informationen und Tipps zu Gepäckreklamationen.