Die Luftfahrt wurde von der Pandemie hart getroffen: 2020 war ein verheerendes, noch nie dagewesenes Jahr für die Branche. Aber was sollten betroffene Passagiere berücksichtigen, wenn eine Flugreise annulliert wurde?
In einem gestern veröffentlichten Sonderbericht äußert der Europäische Rechnungshof deutliche Kritik an den EU-Mitgliedsstaaten und den Fluggesellschaften. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie seien die Rechte der Passagiere in den Hintergrund gerückt und zum Teil auch massiv missachtet worden, trotz finanzieller Unterstützung durch Steuergeld.
Das Umwandlungsgesetz des sogenannten Decreto Sostegni (Gesetz vom 21. Mai 2021 Nr. 69, in Kraft seit dem 22. Mai 2021) führte zu bedeutenden Änderungen für VerbraucherInnen; insbesondere in Bezug auf die Gültigkeit von Gutscheinen, die aufgrund eines durch das Coronavirus bedingten Verzichts/Annullierung von Transporttickets, Pauschalreisen, Aufenthalte und Veranstaltungen ausgestellt wurden.
Der zweite Coronasommer steht in den Startlöchern und es häufen sich Zweifel darüber, welche Vorkehrungen man treffen sollte, um in diesen Zeiten sicher zu buchen und zu reisen. Im Rahmen einer Pressekonferenz hat das Europäische Verbraucherzentrum heute dazu nützliche Hinweise geben und versucht, auftretende Fragen zu klären.
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen die spanische Fluggesellschaft Volotea und eine weitere in Höhe von 4,2 Millionen Euro gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair verhängt.
Flug annulliert – noch immer kein Geld zurück? Besonders viel Geduld brauchen jene VerbraucherInnen, die bei Online-Plattformen gebucht haben, denn oft werden sie endlos zwischen Fluggesellschaft und Buchungsportal hin- und hergeschickt. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien erklärt, mit welchen Schwierigkeiten die VerbraucherInnen bei der Buchung auf Online-Plattformen besonders häufig konfrontiert sind.
Seit März 2020 hat sich die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geholt haben, deutlich erhöht: Das Netzwerk hat seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als vier Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt; hauptsächlich ging es dabei um Flugstreichungen und die Annullierung von Hotelbuchungen aufgrund von Hotelschließungen und Einreiseverboten aufgrund der Corona-Regelungen.
Nach Ansicht von Adiconsum, Verbraucherzentrale Südtirol und Europäischem Verbraucherzentrum Italien kann der beste Schutz für die VerbraucherInnen in diesem Zusammenhang nicht durch die Verlängerung von Gutscheinen gewährleistet werden, sondern durch eine Politik der Unterstützung für Unternehmen und Tourismustreibende.