Von der Arbeit abschalten, dem Stress entgegenwirken, entspannen oder die Lust Neues zu entdecken – die Gründe zu verreisen sind viele, auch in dieser vom Coronavirus geprägten Zeit. Voller Vorfreude tritt man seinen wohlverdienten Urlaub an und stellt plötzlich fest, dass nichts so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Schlechtes Essen, ein schmutziges Zimmer und dann waren da noch diese unfreundlichen Kellner. Sollten diese Szenarien tatsächlich eintreten, dann ist richtiges Handeln Voraussetzung, um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Welche Punkte muss man beim Reklamieren beachten?
Das Decreto Rilancio wurde gestern vom Senat verabschiedet und wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Neben der vielen Neuerungen und Maßnahmen ändert es unter anderem Art. 88-bis des Umwandlungsgesetzes des Dekrets Cura Italia zur sog. Voucher-Regelung im Tourismusbereich.
Zu den wichtigsten Folgen der Maßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene ergriffen wurden, um den schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Tourismus zu begegnen, gehört die seit Wochen diskutierte Frage der Gutscheinlösung statt Rückerstattungen.
Die Änderungen, die im Rahmen der Umwandlung in Gesetz des sogenannten Cura Italia Dekrets vorgenommen wurden, schränken den Schutz, der den Reisenden in der Europäischen Union bisher gewährt wurde, wesentlich ein. Die Annahme des Gutscheins wird, entgegen bisheriger Bestimmungen, obligatorisch sein, auch wenn es die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder das Hotel ist, die die Buchung stornieren.
In den letzten zwei Wochen hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien fast 1.000 BürgerInnen zum Thema Rechte der Reisenden in Zeiten von Covid-19 beraten.
Der Coronavirus-Notstand in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 hat zur Verabschiedung von Maßnahmen durch nationale und internationale Behörden und zu zahlreichen restriktiven und vorbeugenden Maßnahmen geführt, die erhebliche Auswirkungen auf den Tourismussektor haben und Reisende zwingen oder dazu veranlassen, ihre Reisen zu stornieren oder zu ändern.
Der Coronavirus-Notstand führt auf nationaler und internationaler Ebene zur Verabschiedung verschiedener Maßnahmen, die den Reiseverkehr einschränken. Dies wirkt sich zwangsläufig auf denjenigen aus, die in diesen Tagen Ferien und Aufenthalte auswärts geplant haben. Welche Rechte haben Verbraucher?
Wer seinen Skiurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich vergewissern, ob er für den unglücklichen Fall eines Pistenunfalls ausreichend versichert ist. Eine Pistenbergung kann nämlich einige Tausend Euro kosten, die großteils aus eigener Tasche zu berappen sind.
Am 11. Februar 2020 beschloss die Aktionärsversammlung von Air Italy die Liquidation des Unternehmens (liquidazione in bonis), "um die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Passagiere, die bereits im Besitz von Flugtickets des Unternehmens sind, so gering wie möglich zu halten."
Nach mehreren Verschiebungen ist es soweit: Am 31. Januar 2020 verlässt das Vereinigte Königreich die EU. Vieles, was die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich betrifft, ist zurzeit noch unklar und es gibt große Unsicherheiten. Das Europäische Verbraucherzentrum hat die wichtigsten Informationen für Verbraucher zusammengefasst.