Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich erhielt in den letzten Monaten vermehrt Beschwerden gegen ein italienisches Kreuzfahrtunternehmen: Im Unterschied zu Deutschland wurden Kreuzfahrten innerhalb derselben Kabinenkategorie in Österreich zu deutlich höheren Preisen angeboten.
Es gibt einige Neuigkeiten für Verbraucher, die ihre Reisen in der EU mit dem Bus antreten: Die am 1. März in Kraft getretene EU-Verordnung 181/2011 sieht eine Reihe neuer Rechte für Passagiere von Busdiensten, die in festgelegten Intervallen auf einer bestimmten Verkehrsstrecke durchgeführt werden, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden.
Herr Rossi aus Mailand ist ein begeisterter Skifahrer. Auch in diesem Winter bucht er eine Woche Pistenspaß, diesmal im schneesicheren Österreich. Aber diesmal geht nicht alles glatt, eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: Herr Rossi stürzt und verletzt sich und muss mit dem Hubschrauber geborgen werden. Der Unfall geht glimpflich aus, nach ein paar Tagen im Krankenhaus kann Herr Rossi die Heimreise antreten. Ein paar Wochen später, eine böse Überraschung: Der Flugrettungsdienst schickt ihm eine Rechnung von über 3000 Euro nach.