Die wichtigsten Sätze für die Reklamation vor Ort in allen 23 Sprachen der EU
Haben Sie etwas im Urlaub gekauft, das kurz darauf kaputt ging? Haben Sie Ärger mit dem Mietwagen oder der Hotelunterkunft, die Sie von zu Hause aus gebucht haben? Ist der Flug verspätet? Wenn es im Urlaub anders läuft als geplant, sollten Sie wissen, was zu tun und zu sagen ist, um zu Ihrem guten Recht zu kommen, wenn da nicht das Problem mit der Landessprache wäre. Die neue ReiseApp des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hilft hier weiter.
Der 1. Juli 2014 ist letztmalig Stichtag für die von der EU verordneten jährlichen Senkungen der Roaminggebühren. Als nächster Schritt wird für voraussichtlich Weihnachten 2015 die vollkommene Abschaffung des Roamings in der EU und die Realisierung des Binnenmarktes im Bereich Telekomunikation anvisiert.
Pressekonferenz zum kostenlosen Dienst des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen
Auch hier gilt: Angebote vergleichen!
Unser Motto: Vergleichen ist erlaubt, doch den Zuschlag bekommt nur einer
Manchmal geschieht es leider, dass Urlaubsfreuden durch einen Diebstahl im Hotel getrübt werden. Aus Hotelzimmern kommen Brieftaschen, Bargeld und Fotoausrüstungen abhanden, und gar nicht selten verschwinden auch teure Freizeitausrüstungen: ein Rennrad oder eine Skiausrüstung. Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen erklärt, inwiefern der Gastwirt haftet und welche Rechte Verbraucher in diesen Fällen haben.
Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie veröffentlicht
Zu den häufigsten Anfragen der Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum Bozen zählen seit jeher jene zu den Passagierrechten im Flugverkehr. Missverständnisse und falsche Überzeugungen treten besonders dann auf, wenn Verbraucher mit Fluggesellschaften mit einer Lizenz eines Nicht-EU-Staates unterwegs sind. Welche Rechte hat ein Verbraucher, der mit einer Schweizer, türkischen oder arabischen Fluggesellschaft fliegt oder – am Boden bleibt?
Das Oktoberfest ist bereits im vollem Gange und auch hierzulande machen sich Scharen von jungen und junggebliebenen Verbrauchern auf die Reise nach München, weil sie sich dieses feuchtfröhliche Spektakel nicht entgehen lassen wollen. Der Spaß sei ihnen natürlich gegönnt, aber ein Fall, der das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im letzten Jahr beschäftigt hat, zeigt, dass man, wenn das Urteilsvermögen durch ein paar Maß Bier getrübt ist, zum leichten Opfer betrügerischer Geschäftsleute werden kann.
Für Jugendliche gibt es wohl kaum etwas Spannenderes als in den Sommerferien allein ins Ausland zu fliegen, die Welt zu entdecken, neue Freunde kennen zu lernen und für eine Weile den Alltag hinter sich zu lassen. Auch für Eltern gibt es wohl kaum etwas Schöneres als seinen Kindern einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, damit diese etwa die in der Schule erworbenen Sprachkenntnisse vertiefen und eine andere Kultur kennen lernen können. Damit diese Pläne auch Wirklichkeit werden können, ist es wichtig, zu wissen, welche Regeln man kennen und beachten muss, damit die Fluggesellschaft einen jugendlichen Reisenden nicht am Boden lässt.