Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2025
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2025
VORSICHT FALLE!Kriminelle geben sich als Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren aus
Eine neue Betrugsmasche greift um sich: Kriminelle, die sich als Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) ausgeben, kontaktieren ihre Opfer mit dem falschen Versprechen, verlorenes Geld zurückzuholen. Bei den Empfängern dieser Masche handelt es sich um Personen, die in der Vergangenheit Geld aufgrund von Finanzbetrügereien verloren haben. Im Laufe des Gesprächs teilen diese angeblichen Vertreter unseres Netzwerks den Opfern mit, dass das Geld, das sie durch die Betrügereien verloren haben, aufgespürt wurde. Insbesondere behaupten sie, dass die Gelder auf einem Konto bei einer Schweizer Bank in London liegen und auf das Konto des Opfers überwiesen werden können. Nichts davon ist wahr! Lesen Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) wie die Masche funktioniert und wie Sie sie erkennen.E-COMMERCE
Fake-Shops, Dropshipping & Co – Was man beachten sollte
In den letzten Jahren sind Fake-Shops – also unseriöse Webseiten, die vorgeben, offizielle Online-Shops zu sein - zu einer häufigen Falle für Verbraucherinnen und Verbraucher geworden. Diese Webseiten locken mit unwiderstehlichen Angeboten, entpuppen sich aber oft als Reinfall: Die gekaufte Ware kommt nicht an, ist eine andere als die bestellte, oder, schlimmer noch, es handelt sich um ein gefälschtes Produkt. Dropshipping ist eine Online-Verkaufspraxis, bei der Shops Produkte verkaufen, die sie gar nicht haben, sondern erst nach Eingang der Bestellung bei Drittanbietern (häufig außerhalb der EU) bestellen. Diese Verkaufsart kann zu erheblichen Verzögerungen und zu Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung Ihrer Verbraucherrechte führen. Mehr dazu unter.GEOBLOCKING
EU-Kommission und CPC-Netzwerk rügen Apple
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) und die Europäische Kommission haben bei Apple Media Services mehrere potentiell verbotene Geoblocking - Praktiken festgestellt. Bei den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts wurde zum einen festgestellt, dass Apple Media Services verschiedene Schnittstellen für verschiedene Länder hat und in der App-Version nur auf jene Schnittstelle zugegriffen werden kann, die für das Land eingerichtet wurde, in dem das Apple-Konto registriert wurde. Bei Käufen über Apple Media Services können nur Zahlungsmittel (wie Kredit-/Debitkarten) verwendet werden, die in dem Land ausgestellt wurden, in dem das Apple-Konto registriert wurde. Da der App Store nur Käufe im eigenen Land ermöglicht, können die in anderen Ländern angebotenen Apps nicht heruntergeladen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber Apps, die in anderen EU-/EWR-Ländern angeboten werden, herunterladen können, wenn sie in dieses Land reisen oder sich dort vorübergehend aufhalten. Weitere Informationen unter.FALL DES MONATS
Das Bezahlen von Mautgebühren ist nicht immer einfach und unkompliziert: Manchmal gibt es an der Mautstelle Schwierigkeiten mit der Bezahlung.
Eine italienische Verbraucherin, die in Frankreich unterwegs war, erlebte ein solches Problem, das heißt konkret weder ihre Kreditkarte noch ihre Debitkarte wurden an der Mautstelle akzeptiert. Auf dem Beleg wurde angegeben, dass sie jedoch innerhalb von 15 Tagen ohne Aufpreis zahlen könne, und es wurde dafür auf eine Webseite verwiesen. Natürlich wollte die Verbraucherin die Online-Zahlungsmethode nutzen. Als sie jedoch den Code vom Beleg auf der Website eingab, wurde ein Betrag von 90,00 EUR statt des Betrags von 12,30 EUR verlangt. Die Verbraucherin wandte sich an den Kundendienst, aber die Angelegenheit wurde nicht geklärt und in der Zwischenzeit erhöhte sich der geschuldete Betrag auf 120,00 EUR, obwohl die 15 Tage für die Zahlung der Maut nicht verstrichen waren. Die Verbraucherin wandte sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, das sofort tätig wurde und sich mit dem EVZ Frankreich in Verbindung setzte. Nach dessen Intervention konnte die Verbraucherin den Mautbetrag ohne zusätzlichen Aufschlag bezahlen.